Elternzeit für Väter

Elternzeit für Väter richtig planen

Zwei Monate Elternzeit klingen einfach. Für den Elterngeldplan reicht das nicht. Die Elternzeit des Vaters sollte gemeinsam mit Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen, Elterngeld, Urlaub und Kündigungsschutz geplant werden.

Der Vater sollte seine Elternzeit nicht isoliert planen

Viele Väter denken zuerst an zwei Monate Elternzeit. Das ist ein guter Anfang, aber noch kein Plan.

Die Elternzeit des Vaters hängt davon ab, was bei der Mutter passiert: Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen, Basiselterngeld, Elterngeld Plus und ein möglicher Wiedereinstieg müssen mitgedacht werden. Dazu kommen Urlaubskürzung, Kündigungsschutz und die richtige Erklärung der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Wenn die Mutter direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nimmt, gehört ihr nachgeburtlicher Mutterschutz bereits zum Zwei-Jahres-Zeitraum ihrer ersten Elternzeiterklärung. Auch das wirkt auf die Familienplanung. Die Details erkläre ich auf der Seite Elternzeit nach dem Mutterschutz.

Genau deshalb entsteht die beste Lösung nicht aus einem Formular. Der Plan muss vor der Erklärung stehen.

Elterngeld wird nach Lebensmonaten beantragt

Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt. Wird das Kind am 15. März geboren, läuft der 1. Lebensmonat vom 15. März bis 14. April. Der 2. Lebensmonat läuft vom 15. April bis 14. Mai.

Wird das Kind am 1. März geboren, ist der 1. Lebensmonat zugleich der Kalendermonat März. Diese Unterscheidung ist für das Elterngeld, für die Elternzeit und für die Urlaubskürzung in der Elternzeit entscheidend.

Zwei Zeitachsen, die beim Vater zusammenpassen müssen
Zeitachse Bedeutung Praxisfolge
Lebensmonat Elterngeld wird nach Lebensmonaten beantragt. Die Elternzeit sollte zu den Elterngeldmonaten passen.
Kalendermonat Urlaubskürzung zählt nach vollen Kalendermonaten Elternzeit. Ein einzelner Tag ohne Elternzeit unterbricht den vollen Kalendermonat.

Die gemeinsame Basiselterngeld-Regel kippt viele Vater-Pläne

In den ersten 12 Lebensmonaten dürfen beide Eltern nur in einem Lebensmonat gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, werden diese Leistungen mit dem Elterngeld verrechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate. Bei acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind dadurch der 1. Lebensmonat und auch der 2. Lebensmonat bei der Mutter belegt.

Der Vater bekommt dann nicht den 1. und 2. Lebensmonat mit Basiselterngeld

Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, bekommt der Vater nicht einfach den 1. und 2. Lebensmonat mit vollem Basiselterngeld danebenlegen. Beide Eltern würden in zwei Lebensmonaten gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Erlaubt ist in den ersten 12 Lebensmonaten nur ein gemeinsamer Basiselterngeldmonat.

Der Vater darf in dieser Zeit Elternzeit nehmen. Die Frage ist aber, ob und wie dazu Elterngeld passt. Genau dort muss geplant werden.

Frühgeburt und 12 Wochen Mutterschutz verlängern den Zwangszeitraum

Der Mutterschutz nach der Geburt dauert nicht immer acht Wochen. Kommt das Kind früher zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht genutzt werden konnten. Bei bestimmten Geburten beträgt der Mutterschutz nach der Geburt 12 Wochen. Frühgeburt und 12-Wochen-Schutzfrist können zusammenfallen.

Für die Vaterplanung bedeutet das: Der Zeitraum, in dem die Mutter wegen Mutterschaftsleistungen Basiselterngeldmonate belegt, erweitert sich. Ein Monat, der vor der Geburt als guter Vatermonat aussah, muss nach der tatsächlichen Geburt neu geprüft werden.

Expertentipp von Michael Tell: Mutterschutzmonate mitprüfen

Die Elterngeldplanung des Vaters darf nicht isoliert beim Vater beginnen. Die Mutterschaftsleistungen der Mutter und die dadurch belegten Basiselterngeldmonate müssen mitgeprüft werden. Erst dann lässt sich bestimmen, wo der Vater Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder nur Elternzeit sinnvoll nutzt.

Die Lösung: Basiselterngeld der Mutter gezielt in Elterngeld Plus umwandeln

Wenn die Mutter 12 Monate Basiselterngeld nehmen möchte und in den ersten 13 Lebensmonaten nicht wieder erwerbstätig ist, nutzt der Vater trotzdem zwei Bezugsmonate innerhalb der ersten 12 Lebensmonate nutzen.

Die Lösung ist die Umwandlung eines nicht durch Mutterschaftsleistungen belegten Basiselterngeldmonats der Mutter in zwei Monate mit Elterngeld Plus.

Beispiel: Der Vater soll zwei Monate innerhalb der ersten 12 Lebensmonate nutzen

Die Mutter plant zunächst Basiselterngeld für die ersten 12 Lebensmonate. Der Vater möchte ebenfalls zwei Monate innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Basiselterngeld beziehen.

Die Mutter wandelt einen ihrer Basiselterngeldmonate, der nicht durch Mutterschaftsleistungen belegt ist, in zwei Monate mit Elterngeld Plus um. In diesem Lebensmonat erhält sie nur die Hälfte ihres Basiselterngeldes. Die zweite Hälfte nimmt sie im 13. Lebensmonat als Elterngeld Plus.

Wenn sie in dieser Zeit kein Einkommen hat, verliert sie dadurch kein Elterngeld. Der Vater bezieht in dem Lebensmonat Basiselterngeld, in dem die Mutter Elterngeld Plus bezieht. Basiselterngeld und Elterngeld Plus dürfen gleichzeitig bezogen werden.

Wichtig ist die Grenze: Ein Basiselterngeldmonat der Mutter, der wegen Mutterschaftsleistungen belegt ist, darf nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

So bitte nicht: nur einen Lebensmonat Elternzeit erklären

Ein einzelner Monat gefährdet den Elterngeldbezug des Vaters

"Ich nehme Elternzeit für den 3. Lebensmonat meines Kindes."

Gegenüber dem Arbeitgeber ist damit Elternzeit für diesen einen Lebensmonat erklärt. Für das Elterngeld ist das falsch.

Ein Elternteil kann Elterngeld nicht nur für einen einzelnen Lebensmonat beantragen. Wird der zweite Elternzeitmonat später erklärt, kann der Arbeitgeber diesen ablehnen. Dann bekommt der Vater auch für den 3. Lebensmonat kein Elterngeld, obwohl er in diesem Lebensmonat zu Hause ist.

1. und 13. Lebensmonat: guter Ansatz, aber nicht automatisch richtig

Viele Väter planen den 1. und den 13. Lebensmonat. Der Ansatz hat Vorteile: Die Monate folgen nicht direkt aufeinander und der 13. Lebensmonat liegt außerhalb der ersten 12 Lebensmonate.

Trotzdem muss der Plan geprüft werden. Der 1. Lebensmonat hängt mit den Mutterschaftsleistungen der Mutter zusammen. Außerdem entscheidet der tatsächliche Geburtstag darüber, ob durch die Elternzeit volle Kalendermonate entstehen.

Geburt am 15. März 1. Lebensmonat: 15. März bis 14. April. Kein voller Kalendermonat.
Geburt am 1. März 1. Lebensmonat: 1. März bis 31. März. Voller Kalendermonat.

Bei Geburt am 1. eines Monats kann ein Lebensmonat zugleich ein voller Kalendermonat sein. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für volle Kalendermonate Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Bei 30 Urlaubstagen sind das 2,5 Urlaubstage je vollem Kalendermonat.

Die Erklärung vor der Geburt: voraussichtlicher Geburtstermin und Lebensmonate

Wenn der Vater direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte, muss die Erklärung vor der Geburt beim Arbeitgeber sein. Der tatsächliche Geburtstermin steht dann noch nicht fest.

Der Arbeitgeber sollte den voraussichtlichen Geburtstermin kennen, damit er planen kann. Die Elternzeit selbst sollte vor der Geburt nach Lebensmonaten erklärt werden, wenn sie zum Elterngeld passen soll.

Beispiel für eine Erklärung vor der Geburt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Elternzeit für mein erwartetes Kind mit voraussichtlichem Geburtstermin am [voraussichtlicher Geburtstermin].

Ich nehme Elternzeit für den [x.] Lebensmonat und für den [y.] Lebensmonat meines Kindes.

Das tatsächliche Geburtsdatum teile ich Ihnen nach der Geburt mit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung kurz schriftlich oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Welche Lebensmonate eingesetzt werden, ergibt sich aus dem Elterngeldplan. Genau deshalb sollte die Erklärung nicht aus einem Arbeitgeberformular abgeschrieben werden.

Kündigungsschutz: pünktlich, aber nicht unnötig früh

Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag muss die Erklärung spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber zugehen. Der besondere Kündigungsschutz wegen Elternzeit beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Wer viele Monate vorher erklärt, informiert den Arbeitgeber über die geplante Auszeit, ohne schon durch den Elternzeit-Kündigungsschutz geschützt zu sein. Das betrifft Väter besonders, wenn sie getrennte Elternzeitabschnitte planen.

Bei Elternzeit im 1. und 13. Lebensmonat besteht kein durchgehender Elternzeit-Kündigungsschutz zwischen den Abschnitten. Der Schutz besteht vor und während des jeweiligen Elternzeitabschnitts.

Teilzeit in Elternzeit früh mitdenken

Wenn der Vater während der Elternzeit voraussichtlich in Teilzeit arbeiten möchte, sollte das schon in der Elternzeiterklärung vorsichtig angekündigt werden. Nicht als fertiger Antrag, aber so konkret, dass der Arbeitgeber nicht von vollständiger Abwesenheit für die gesamte Elternzeit ausgeht.

Formulierung bei geplanter Teilzeit

Ab dem [x.] Lebensmonat meines Kindes würde ich voraussichtlich eine Teilzeittätigkeit im Umfang von etwa [20] Wochenstunden aufnehmen wollen. Die genaue Lage und Verteilung der Arbeitszeit möchte ich rechtzeitig gesondert mit Ihnen abstimmen.

Hat der Arbeitgeber bereits eine Ersatzkraft für die gesamte Elternzeit organisiert, weil er den Teilzeitwunsch des Vaters nicht kannte, wird eine spätere Elternteilzeit schwieriger oder unmöglich. Dann kann sich der Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe berufen und die Teilzeit ablehnen.

Den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit hat ein Arbeitnehmer erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber bleibt möglich. Sie ist aber etwas anderes als ein gesetzlicher Anspruch.

Prüfen Sie diese Punkte vor der Erklärung

  • Welche Lebensmonate soll der Vater beim Elterngeld nutzen?
  • Welche Lebensmonate sind durch Mutterschaftsleistungen der Mutter belegt?
  • Gibt es in den ersten 12 Lebensmonaten nur einen gemeinsamen Basiselterngeldmonat?
  • Verlängert sich der Mutterschutz durch Frühgeburt oder 12-Wochen-Schutzfrist?
  • Ist eine Umwandlung von Basiselterngeld der Mutter in Elterngeld Plus sinnvoll?
  • Entstehen volle Kalendermonate Elternzeit und damit Urlaubskürzung?
  • Muss die Erklärung vor der Geburt abgegeben werden?
  • Beginnt der Kündigungsschutz rechtzeitig?
  • Ist Teilzeit während der Elternzeit geplant?
  • Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit?

Häufige Fragen

FAQ zur Elternzeit für Väter

Kann der Vater den 1. und 2. Lebensmonat Basiselterngeld bekommen?

Nicht, wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält. Diese Lebensmonate sind dann bei der Mutter als Basiselterngeldmonate belegt. Beide Eltern dürfen in den ersten 12 Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Was ändert sich bei Frühgeburt oder 12 Wochen Mutterschutz?

Der Zeitraum mit Mutterschaftsleistungen der Mutter verlängert sich. Dadurch können weitere Lebensmonate bei der Mutter als Basiselterngeldmonate belegt sein. Die Planung des Vaters muss nach der tatsächlichen Geburt neu geprüft werden.

Wie hilft Elterngeld Plus bei der Vaterplanung?

Die Mutter wandelt einen nicht durch Mutterschaftsleistungen belegten Basiselterngeldmonat in zwei Monate mit Elterngeld Plus um. Dadurch bezieht der Vater in diesem Lebensmonat Basiselterngeld, während die Mutter Elterngeld Plus erhält.

Warum reicht ein einzelner Monat Elternzeit nicht?

Ein Elternteil kann Elterngeld nicht nur für einen einzelnen Lebensmonat beantragen. Wird der zweite Elternzeitmonat später erklärt, kann der Arbeitgeber ihn ablehnen. Dann passt die Elternzeit nicht zum Elterngeld.

Wann hat der Vater einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit?

Der gesetzliche Anspruch setzt unter anderem voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit.

Nächster Schritt

Vater-Elternzeit gemeinsam mit dem Elterngeldplan bauen

Die Elternzeit des Vaters wird dann stark, wenn sie nicht nur als Auszeit gedacht wird. Sie muss zum Elterngeldplan beider Eltern passen. Dort entscheidet sich, ob aus zwei Monaten eine gute Lösung oder ein teurer Fehler wird.

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