Elterngeld-Wissen

Das Elterngeldgesetz ist der Anfang, nicht der Elterngeldplan.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG, regelt Elterngeld und Elternzeit. Der Gesetzestext erklärt aber nicht, welche Gestaltung für Ihre Familie sinnvoll ist. Genau dort beginnt die eigentliche Planung.

Was das BEEG regelt

Das BEEG enthält die zentralen Regeln zum Elterngeld und zur Elternzeit. Es beantwortet unter anderem, wer Elterngeld erhalten kann, wie das Elterngeld berechnet wird, welche Lebensmonate beantragt werden können, welche Einnahmen angerechnet werden und wie Elternzeit erklärt wird.

Den jeweils aktuellen Gesetzestext finden Sie beim Bund auf gesetze-im-internet.de. Auf dieser Seite geht es nicht darum, das Gesetz abzudrucken. Es geht darum, das BEEG für die Elterngeldplanung richtig einzuordnen.

Anspruch Kindbezug, Haushalt, Betreuung, Erwerbstätigkeit, Wohnsitz und Einkommensgrenze.
Berechnung Bemessungszeitraum, Elterngeld-Netto, Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag.
Planung Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnermonate, Partnerschaftsbonus und Änderungen.

Gesetz, Richtlinien, Verwaltungspraxis und Software gehören zusammen

Das BEEG ist ein Bundesgesetz. Durchgeführt wird das Elterngeld aber von den Ländern. Deshalb gibt es die Elterngeldstellen in den Bundesländern, unterschiedliche Antragswege und verschiedene Fachverfahren.

Das Bundesfamilienministerium gibt zusätzlich Richtlinien zum BEEG heraus. Diese Richtlinien prägen die Verwaltungspraxis. Dazu kommt die Software, mit der die Elterngeldstellen die Bescheide berechnen. In der Praxis muss deshalb nicht nur gefragt werden: Was steht im Gesetz? Sondern auch: Wie wird diese Regel in Ihrem Fall angewendet?

Aus der Praxis: Was nicht im Gesetz steht

In den ersten Jahren des Elterngeldes wurden selbst die Richtlinien zum BEEG nicht veröffentlicht. Erst auf Druck wurden sie zugänglich. Daneben gibt es weitere Weisungen des Bundes an die Länder und eine regelmäßig tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der aktuelle Fragen zum Elterngeld besprochen werden.

Ich habe beim Bundesfamilienministerium nach dem Informationsfreiheitsgesetz um Auskunft gebeten. Das Ministerium verneinte die Existenz solcher Weisungen. Danach habe ich unter anderem das Saarland und Thüringen angeschrieben. Aus beiden Ländern erhielt ich die Auskunft, dass dort Weisungen des Bundesfamilienministeriums vorliegen. Herausgegeben wurden sie mir trotzdem nicht.

In Thüringen wurde mir zusätzlich mitgeteilt, dass diese Weisungen für die Elterngeldstellen aufbereitet werden. Auch diese aufbereiteten Hinweise erhielt ich nicht. Selbst nach einem persönlichen Gespräch mit der damaligen Ministerin und mehreren Nachfragen blieb eine abschließende Antwort aus.

Diese Erfahrung prägt meine Arbeit bis heute. Eltern sollen nach einem Gesetz planen, dessen praktische Auslegung nicht vollständig öffentlich sichtbar ist. Genau deshalb reicht es nicht, nur den Gesetzestext zu lesen. Beim Elterngeld muss man wissen, wie Gesetz, Richtlinien, interne Verwaltungspraxis und konkrete Bescheidberechnung zusammenspielen.

Warum der Gesetzestext Eltern nicht sicher durch den Antrag führt

Viele Regeln im BEEG wirken kürzer und klarer, als sie in der Anwendung sind. Ein einzelner Satz im Gesetz kann mehrere praktische Entscheidungen auslösen. Eltern lesen dann eine Regel, übersehen aber die Wirkung auf andere Teile des Elterngeldes.

Das ist beim Elterngeld besonders gefährlich, weil der Antrag nicht nur eine Information an die Behörde ist. Der Antrag legt Lebensmonate, Bezugsart, Zuverdienstprognosen und spätere Änderungsmöglichkeiten fest. Ein falsches Kreuz kann viel Geld kosten.

Aus der Praxis: Ein Gesetzestext ersetzt keine Berechnung

Beim Elterngeld steht vieles in wenigen Worten. Die eigentliche Wirkung entsteht aber erst in der Berechnung. Das gilt zum Beispiel für Mutterschaftsleistungen, die Kappungsgrenze, das Topfprinzip bei Zuverdienst und die Partnermonate.

Ich habe bereits bei der Einführung des Elterngeldes Sachbearbeiter der Elterngeldstellen geschult, Softwareeinführungen begleitet und später den ersten öffentlich verfügbaren Elterngeldrechner entwickelt. Diese praktische Erfahrung ist wichtig, weil der Gesetzestext allein nicht zeigt, welche Kombination für eine Familie finanziell sinnvoll ist.

Beispiele, die Eltern häufig falsch einordnen

Drei Beispiele zeigen gut, warum das BEEG nicht wie eine einfache Anleitung gelesen werden sollte:

  • Mutterschaftsleistungen: Die Mutter bekommt nach der Geburt oft zunächst kein Elterngeld ausgezahlt. Die Lebensmonate zählen trotzdem als Basiselterngeldmonate der Mutter.
  • Partnermonate: Die zwei weiteren Monatsbeträge entstehen, wenn bei einem Elternteil in zwei Lebensmonaten Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegfällt oder geringer ist.
  • Topfprinzip: Bei Zuverdienst werden Monate mit Basiselterngeld und Monate mit Elterngeld Plus getrennt betrachtet. Ein Minijob, Dienstwagen oder ein früher Teilzeitbeginn verändert die Rechnung.

Das BEEG regelt auch Elternzeit

Das BEEG ist nicht nur das Elterngeldgesetz. Es enthält auch die zentralen Regeln zur Elternzeit. Das ist wichtig, weil Elterngeld und Elternzeit zusammen geplant werden müssen. Der Elterngeldantrag richtet sich nach Lebensmonaten des Kindes. Die Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt und hat eigene Fristen, eigene Bindungen und eigene Wirkungen.

Wer nur den Elterngeldteil liest und die Elternzeit danebenlegt, plant schnell an der Praxis vorbei. Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Zuverdienst und Elterngeld müssen aufeinander abgestimmt werden.

Die Kappungsgrenze zeigt das Problem besonders deutlich

Im Gesetz steht bei der Berechnung mit Einkommen im Bezugszeitraum die Grenze von 2.770 Euro. Für Eltern mit höherem Einkommen ist diese Kappungsgrenze oft entscheidend. Sie wirkt sich aus, wenn nach der Geburt Teilzeit gearbeitet wird.

Politisch passt diese Grenze schlecht zu dem Ziel, Eltern und insbesondere Mütter früher wieder in Erwerbstätigkeit zu bringen. Gerade bei gutem Einkommen führt die Kappungsgrenze dazu, dass Teilzeit finanziell deutlich weniger attraktiv wird. Deshalb setze ich mich für eine Abschaffung dieser Grenze ein.

Expertentipp von Michael Tell: Erst verstehen, dann beantragen

Beim Elterngeld reicht es nicht, den Gesetzestext zu kennen. Man muss verstehen, wie die Regelungen zusammenwirken. Anspruch, Bemessungszeitraum, Bezugszeitraum, Zuverdienst, Mutterschutz, Elternzeit und spätere Änderungen gehören in einen gemeinsamen Plan.

Häufige Fragen zum Elterngeldgesetz

Was heißt BEEG?
BEEG steht für Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Es regelt Elterngeld und Elternzeit.
Wo finde ich das aktuelle Elterngeldgesetz?
Den aktuellen Gesetzestext stellt der Bund auf gesetze-im-internet.de bereit.
Warum gibt es zusätzlich Richtlinien?
Die Richtlinien des Bundesfamilienministeriums sollen die Anwendung des BEEG in den Elterngeldstellen steuern. Für die Praxis sind sie sehr wichtig, auch wenn der Gesetzestext der Ausgangspunkt bleibt.
Kann ich meinen Elterngeldplan direkt aus dem Gesetz ableiten?
Nein. Das Gesetz zeigt die Regeln. Der Elterngeldplan entsteht erst, wenn diese Regeln auf Einkommen, Mutterschutz, Elternzeit, Zuverdienst, Bezugsmonate und beide Eltern angewendet werden.

Aus dem Gesetz wird erst durch Planung ein guter Antrag.

Wenn Sie nicht nur wissen möchten, was im BEEG steht, sondern welche Gestaltung für Ihre Familie sinnvoll ist, sollten wir Ihren Elterngeldplan konkret durchrechnen.

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