Elternzeit erklären

Elternzeitantrag? Bitte nicht einfach ein Formular ausfüllen.

Viele Eltern suchen nach einem Elternzeitantrag. Fachlich ist das der falsche Ausgangspunkt. Elternzeit wird nicht beantragt. Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt.

Die Erklärung ist kurz. Der Plan dahinter entscheidet.

Ein Formular wirkt bequem: herunterladen, Daten eintragen, abgeben, fertig. Bei der Elternzeit ist genau das der gefährliche Gedanke.

Der Arbeitgeber genehmigt die Elternzeit nicht wie einen Urlaub. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Erklärung rechtzeitig zugeht, entsteht die Elternzeit durch Ihre Erklärung. Deshalb ist nicht das Formular entscheidend, sondern der richtige Inhalt zur richtigen Zeit.

Die Fehler entstehen vor dem Schreiben: Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz, Urlaub, Teilzeit und Kündigungsschutz werden nicht zusammen geplant.

Vor der Geburt: Lebensmonate statt Kalenderdaten

Das Elterngeld muss nach Lebensmonaten des Kindes beantragt werden. Vor der Geburt stehen diese Lebensmonate noch nicht fest. Der tatsächliche Geburtstermin kann vom errechneten Termin abweichen.

Wer vor der Geburt feste Kalenderdaten einträgt, obwohl eigentlich Lebensmonate gemeint sind, zieht Elternzeit und Elterngeld auseinander.

Der voraussichtliche Geburtstermin gehört trotzdem in die Erklärung. Der Arbeitgeber braucht ihn für seine Planung. Er ersetzt aber nicht die Erklärung nach Lebensmonaten des Kindes.

Vor der Geburt Lebensmonate erklären, wenn die Elternzeit zum Elterngeld passen soll.
Nach der Geburt Konkrete Daten verwenden, wenn Geburtstermin und Lebensmonate berechnet sind.

So bitte nicht: nur einen Lebensmonat erklären

Gefährlicher Textbaustein

"Ich nehme Elternzeit für den 3. Lebensmonat meines Kindes."

Gegenüber dem Arbeitgeber ist damit Elternzeit für diesen einen Lebensmonat erklärt. Für die Elterngeldplanung ist das falsch.

Ein Elternteil kann Elterngeld nicht nur für einen einzelnen Lebensmonat beantragen. Wer später merkt, dass noch ein zweiter Bezugsmonat fehlt, hat ein echtes Problem: Der Arbeitgeber kann den später erklärten zweiten Lebensmonat ablehnen. In diesem Fall passt die Elternzeit nicht mehr zum Elterngeld. Dieser Elternteil bekommt dann überhaupt kein Elterngeld.

Textbaustein vor der Geburt: zwei getrennte Lebensmonate

Besser ist eine Erklärung, die die geplanten Zeiträume von Anfang an zusammen benennt. Die Monate müssen vorher zum Elterngeldplan passen. Der 3. und der 13. Lebensmonat sind hier nur ein Beispiel für zwei nicht direkt aufeinanderfolgende Monate.

Beispiel für den Elternteil ohne Mutterschutz, zum Beispiel den Vater

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Elternzeit für mein erwartetes Kind mit voraussichtlichem Geburtstermin am [voraussichtlicher Geburtstermin].

Ich nehme Elternzeit für den 3. Lebensmonat und für den 13. Lebensmonat meines Kindes.

Das tatsächliche Geburtsdatum teile ich Ihnen nach der Geburt mit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung kurz schriftlich oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Entscheidend ist nicht, dass genau diese Monate gewählt werden. Entscheidend ist: Die Erklärung darf nicht nur irgendeinen einzelnen Monat nennen. Sie muss zum Elterngeldplan passen.

Mutter vor der Geburt: Mutterschutz nicht mit festen Daten verwechseln

Bei Müttern kommt ein weiterer Punkt hinzu. Vor der Geburt steht nicht nur der tatsächliche Geburtstermin nicht fest. Auch das Ende des nachgeburtlichen Mutterschutzes kann sich verschieben.

Der Mutterschutz nach der Geburt dauert mindestens acht Wochen. Bei bestimmten Geburten verlängert er sich. Deshalb sollte eine Mutter vor der Geburt nicht mit einem festen Datum nach dem Mutterschutz arbeiten, wenn dieses Datum noch nicht sicher ist.

Beispiel für die Mutter vor der Geburt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Elternzeit für mein erwartetes Kind mit voraussichtlichem Geburtstermin am [voraussichtlicher Geburtstermin].

Ich nehme im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres meines Kindes.

Das tatsächliche Geburtsdatum teile ich Ihnen nach der Geburt mit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung kurz schriftlich oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Bei Müttern, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, gehört der Mutterschutz nach der Geburt bereits zum Zwei-Jahres-Zeitraum der ersten Elternzeiterklärung. Die Mutter plant also nicht zwei Jahre ab dem Ende des Mutterschutzes.

Wer in diesem Zwei-Jahres-Zeitraum einen Zeitraum nicht als Elternzeit erklärt, muss dort im Umfang seiner arbeitsvertraglich geregelten Arbeitszeit arbeiten. Einer späteren Verlängerung muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.

Die Folgen einer zu engen Erklärung zeige ich ausführlicher auf der Seite Elternzeit nach dem Mutterschutz.

Nach der Geburt: konkrete Daten sind dann möglich

Nach der Geburt ist die Lage anders. Das Geburtsdatum steht fest. Die Lebensmonate können berechnet werden. Auch das Ende des Mutterschutzes lässt sich bestimmen.

In einer Erklärung nach der Geburt wird deshalb das tatsächliche Geburtsdatum genannt. Der voraussichtliche Geburtstermin ist dann nicht mehr maßgeblich.

Beispiel nach der Geburt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Elternzeit für mein Kind [Name], geboren am [Geburtsdatum].

Ich nehme Elternzeit vom [Datum] bis einschließlich [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung kurz schriftlich oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Dieser Baustein passt erst, wenn die Daten berechnet wurden und zur Elterngeldplanung passen.

Teilzeit in Elternzeit: früh ankündigen, aber nicht unüberlegt beantragen

Elternzeit und Elternteilzeit sind nicht dasselbe. Elternzeit wird erklärt. Elternteilzeit muss gesondert geprüft werden.

Wenn während der Elternzeit voraussichtlich Teilzeit geplant ist, sollte das in der Elternzeiterklärung vorsichtig angekündigt werden. Nicht als fertiger Antrag, aber so konkret, dass der Arbeitgeber erkennt, dass die Elternzeit nicht zwingend als vollständige Abwesenheit geplant ist.

Formulierung bei geplanter Teilzeit

Ab dem [x.] Lebensmonat meines Kindes würde ich voraussichtlich eine Teilzeittätigkeit im Umfang von etwa [20] Wochenstunden aufnehmen wollen. Die genaue Lage und Verteilung der Arbeitszeit möchte ich rechtzeitig gesondert mit Ihnen abstimmen.

Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Elternteil während der gesamten Elternzeit vollständig ausfällt, plant er anders. Hat er bereits eine Ersatzkraft für die gesamte Elternzeit organisiert, wird eine spätere Elternteilzeit schwieriger. Dann steht die Frage im Raum, ob dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Genau deshalb gehört geplante Elternteilzeit nicht als Nebensatz in irgendein Formular. Sie muss frühzeitig in die Planung einbezogen werden: Elternzeit, Elterngeld, Zuverdienst, Arbeitszeit und Arbeitgeberplanung hängen hier zusammen.

Urlaubskürzung: Das Formular löst den Spezialfall nicht

Beim Elterngeld zählen Lebensmonate. Bei der Urlaubskürzung in der Elternzeit zählen volle Kalendermonate. Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Das ist gerade vor der Geburt schwierig. Wer im ersten oder zweiten Lebensmonat Elternzeit nehmen möchte, muss die Erklärung vor der Geburt abgeben. Zu diesem Zeitpunkt steht aber nicht fest, ob das Kind an einem 1. Kalendertag geboren wird. Genau davon hängt ab, ob ein Lebensmonat zugleich ein voller Kalendermonat ist.

In solchen Fällen reicht kein Formular. Die Erklärung muss so formuliert werden, dass sie zum Elterngeldplan passt und die Urlaubskürzung nicht unnötig auslöst.

Textform und Zugang

Die Erklärung der Elternzeit ist mündlich nicht möglich. Sie muss mindestens in Textform erfolgen.

Eine E-Mail reicht rechtlich aus. Trotzdem empfehle ich, sich den Eingang bestätigen zu lassen. Entscheidend ist nicht nur, dass Sie die Erklärung abgeschickt haben. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig beim Arbeitgeber zugeht.

Schreiben Sie deshalb in die Erklärung: "Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung kurz schriftlich oder per E-Mail."

Prüfen Sie diese Punkte vor der Erklärung

  • Wird die Elternzeit vor oder nach der Geburt erklärt?
  • Geht es um Lebensmonate des Kindes oder um konkrete Kalenderdaten?
  • Ist die Mutter noch im Mutterschutz?
  • Welche Lebensmonate sollen beim Elterngeld beantragt werden?
  • Wird nur ein einzelner Monat erklärt, obwohl Elterngeld geplant ist?
  • Entsteht ein voller Kalendermonat Elternzeit und damit eine Urlaubskürzung?
  • Beginnt der Kündigungsschutz rechtzeitig?
  • Ist eine Elternteilzeit geplant?
  • Passt die Erklärung zum Elterngeldplan?

Häufige Fragen

FAQ zum Elternzeitantrag

Brauche ich das Formular meines Arbeitgebers?

Nein. Entscheidend ist Ihre Erklärung der Elternzeit. Wenn ein Formular des Arbeitgebers feste Daten verlangt, obwohl vor der Geburt Lebensmonate erklärt werden sollen, passt das Formular nicht zu Ihrer Planung.

Warum soll ich vor der Geburt keine festen Daten nennen?

Vor der Geburt steht der tatsächliche Geburtstermin nicht fest. Damit stehen auch die Lebensmonate des Kindes noch nicht fest. Feste Daten können dann dazu führen, dass Elternzeit und Elterngeld nicht zusammenpassen.

Reicht eine E-Mail für die Erklärung der Elternzeit?

Eine mündliche Erklärung reicht nicht. Eine E-Mail reicht rechtlich aus. Der Zugang sollte aber durch eine Eingangsbestätigung oder einen anderen Nachweis abgesichert werden.

Warum ist ein einzelner Lebensmonat gefährlich?

Ein Elternteil ohne Mutterschutz kann Elterngeld nicht nur für einen einzelnen Lebensmonat beantragen. Wird der zweite Elternzeitmonat später erklärt, kann der Arbeitgeber diesen ablehnen. In diesem Fall bekommt dieser Elternteil kein Elterngeld.