Mehrlinge

Mehrlinge und Elterngeldplanung

Bei Zwillingen oder Mehrlingen geht es nicht nur um den Mehrlingszuschlag.

Mehrlinge verändern oft Mutterschutz, Vatermonate, parallelen Bezug und die Frage, welche Bezugsform die Familie finanziell trägt.

Warum Mehrlinge mehr als ein Zuschlag sind

Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich das Basiselterngeld um 300 Euro. Bei Elterngeld Plus beträgt der Zuschlag 150 Euro.

Der Zuschlag ersetzt aber keine Monatsplanung. Der Grundbetrag, der Bemessungszeitraum und die Bezugsform bleiben entscheidend.

Verlängerter Mutterschutz

Bei Mehrlingsgeburt verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt. Die Mutter erhält länger Mutterschaftsleistungen. Diese Lebensmonate gelten bei ihr elterngeldrechtlich als Basiselterngeldmonate.

Dadurch verändert sich häufig der Vaterplan. Wenn der Vater ebenfalls früh Basiselterngeld beziehen möchte, muss der gleichzeitige Bezug besonders sauber eingeordnet werden.

Paralleler Basiselterngeldbezug

Seit 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld beider Eltern in vielen Fällen stark begrenzt. Mehrlinge gehören zu den Konstellationen, in denen diese Begrenzung anders geprüft wird.

Die Seite gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ordnet die neue Begrenzung und ihre Ausnahmen ein.

Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus trennen

Der Mehrlingszuschlag betrifft die Mehrlingsgeburt selbst. Der Geschwisterbonus betrifft ältere Geschwister im Haushalt. Beide Zuschläge müssen getrennt geprüft werden.

Für Zwillinge gibt es zusätzlich die bestehende Seite Elterngeld bei Zwillingen. Die Seite Mehrlingszuschlag erklärt den Zuschlag im Detail.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Mehrlingen und Elterngeld

Gibt es bei Mehrlingen mehr Elterngeld?

Ja. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es einen Mehrlingszuschlag.

Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?

Beim Basiselterngeld beträgt er 300 Euro, beim Elterngeld Plus 150 Euro je weiterem Mehrlingskind.

Verlängert sich der Mutterschutz bei Mehrlingen?

Ja. Die Schutzfrist nach der Geburt ist bei Mehrlingsgeburt länger.

Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Bei Mehrlingen wird die Begrenzung des gleichzeitigen Basiselterngeldbezugs gesondert geprüft.