Elterngeld bei Mehrlingsgeburt

Elterngeld für Zwillinge: Ein Plan für zwei Kinder und beide Eltern.

Zwillinge bedeuten beim Elterngeld nicht doppeltes Elterngeld. Aber sie verändern die Planung deutlich: Mehrlingszuschlag, gleichzeitiges Basiselterngeld, Mutterschutz, Arbeitszeit und Liquidität müssen zusammen gerechnet werden.

Bei Zwillingen geht es nicht um zwei kopierte Elterngeldpläne

Eltern von Zwillingen brauchen keinen doppelten Standardantrag. Sie brauchen einen gemeinsamen Plan für beide Kinder und beide Eltern. Das Elterngeld wird für die Mehrlingsgeburt berechnet und für das zweite Kind um den Mehrlingszuschlag erhöht.

Die wichtigste Grundregel lautet: Es gibt heute keinen doppelten vollständigen Elterngeldanspruch mehr. Bei Zwillingen kommt zum berechneten Elterngeld ein Zuschlag für das zweite Kind. Dieser Zuschlag verändert aber die Planung erheblich.

Basiselterngeld berechnetes Elterngeld plus 300 Euro Mehrlingszuschlag.
Elterngeld Plus Elterngeld Plus plus 150 Euro Mehrlingszuschlag.
Beide Eltern bei Zwillingen dürfen beide gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Wie viel Elterngeld gibt es bei Zwillingen?

Bei Zwillingen erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro beim Basiselterngeld. Beim Elterngeld Plus beträgt der Zuschlag 150 Euro. Bei sehr geringem Einkommen führt das dazu, dass beim Basiselterngeld mindestens 600 Euro im Raum stehen: 300 Euro Mindestbetrag und 300 Euro Mehrlingszuschlag.

Elterngeld bei Zwillingen
Bezugsart Berechnung bei Zwillingen Wichtig für die Planung
Basiselterngeld Elterngeld plus 300 Euro nur bis zum 14. Lebensmonat möglich
Elterngeld Plus Elterngeld Plus plus 150 Euro ab dem 15. Lebensmonat nur ohne Lücke im Bezug
Partnerschaftsbonus Elterngeld Plus plus 150 Euro beide Eltern müssen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten

Beide Eltern dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen

Bei einer normalen Einlingsgeburt dürfen beide Eltern in den ersten zwölf Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Bei Mehrlingsgeburten gilt diese Beschränkung nicht. Zwillingseltern dürfen deshalb gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Das ist besonders wichtig, wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen erhält. Diese Lebensmonate werden bei ihr mit Basiselterngeld belegt. Bei Zwillingen sperrt das den anderen Elternteil nicht in gleicher Weise wie bei einer Einlingsgeburt.

Beispiel: Der andere Elternteil reduziert auf 32 Wochenstunden

Die Mutter erhält nach der Geburt der Zwillinge Mutterschaftsleistungen. Der andere Elternteil wollte eigentlich weiter Vollzeit arbeiten. Er reduziert für zwei Lebensmonate auf 32 Wochenstunden und beantragt Basiselterngeld.

Bei Zwillingen stehen mindestens 600 Euro pro Lebensmonat im Raum: 300 Euro Mindestbetrag und 300 Euro Mehrlingszuschlag. Für zwei Lebensmonate sind das 1.200 Euro. Bei höherem Elterngeld-Netto kann der Betrag entsprechend höher sein.

Deshalb gehört die 32-Wochenstunden-Variante in die Rechnung. Sie ist nicht immer die beste Lösung, aber sie darf nicht übersehen werden.

Mutterschutz und Auszahlung: Bei Zwillingen entsteht oft Druck auf die Liquidität

Nach der Geburt werden Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Bei Zwillingen ist die finanzielle Belastung der Familie aber sofort höher: zwei Kinder, häufig mehr Anschaffungen, mehr Organisation und oft eine längere Phase, in der die Mutter nicht wie geplant in den Beruf zurückkehren kann.

Gleichzeitig kann die Bearbeitung des Elterngeldantrags dauern. Wenn der andere Elternteil früh Elterngeld beziehen möchte, kommt die Auszahlung häufig nicht in dem Lebensmonat an, in dem die Familie das Geld braucht. Gerade Zwillingseltern sollten deshalb nicht nur den Anspruch planen, sondern auch den Zahlungszeitpunkt.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus bei Zwillingen

Elterngeld Plus kann bei Zwillingen sinnvoll sein, wenn ein Elternteil früher wieder in Teilzeit einsteigt oder die Betreuung über einen längeren Zeitraum finanziell abgefedert werden soll. Der Mehrlingszuschlag beträgt beim Elterngeld Plus 150 Euro.

Die Partnerschaftsbonusmonate können auch bei Zwillingen ein sehr wichtiger Hebel sein. Beide Eltern müssen dann in den Partnerschaftsbonusmonaten im Korridor von 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Bei Zwillingen kommt zu jedem Elterngeld Plus im Partnerschaftsbonus der halbe Mehrlingszuschlag hinzu.

Gerade bei Zwillingen ist die Partnerschaftsbonusplanung anspruchsvoll. Die Betreuungssituation, der Wiedereinstieg der Mutter, die Arbeitszeit des anderen Elternteils und das Haushaltseinkommen müssen realistisch zusammenpassen.

Die Einkommensgrenze steigt bei Zwillingen nicht

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld wird durch die Geburt von Zwillingen nicht erhöht. Das halte ich für ungerecht. Zwillingseltern haben nach der Geburt häufig stärkere Einkommensausfälle als andere Eltern. Trotzdem gelten bei der Anspruchsprüfung dieselben Grenzen.

Ich setze mich deshalb politisch dafür ein, bei der Einkommensgrenze Sonderregeln für besonders belastete Eltern durchzusetzen. Dazu gehören für mich Mehrlingseltern und Eltern von Kindern mit Behinderung. Mehr zu dieser Arbeit finden Sie auf meiner Seite über Michael Tell.

Der frühere doppelte Anspruch: Heute nur noch für Alt-Fälle

Für vor dem 1. Januar 2015 geborene Mehrlinge spielte der frühere doppelte Anspruch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Rolle. Diese Rechtslage ist für heutige Zwillingsgeburten nicht mehr maßgeblich.

Heute gilt: ein Elterngeldanspruch für die Mehrlingsgeburt plus Mehrlingszuschlag. Wer aktuelle Zwillinge erwartet, sollte deshalb nicht mit alten Beispielen aus der Zeit vor 2015 planen.

Typische Fehler beim Elterngeld für Zwillinge

  • Eltern rechnen mit doppeltem Elterngeld statt mit Mehrlingszuschlag.
  • Der andere Elternteil wird nicht in die Bezugsmonatsplanung einbezogen.
  • Die 32-Wochenstunden-Variante wird nicht geprüft.
  • Mutterschutz und gleichzeitiges Basiselterngeld werden falsch eingeordnet.
  • Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus werden wegen der Betreuungssituation zu spät geplant.
  • Die Liquiditätslücke durch lange Bearbeitungszeiten wird unterschätzt.

Häufige Fragen zum Elterngeld bei Zwillingen

Bekomme ich bei Zwillingen doppeltes Elterngeld?
Nein. Für heutige Zwillingsgeburten gibt es kein doppeltes vollständiges Elterngeld. Es gibt das berechnete Elterngeld und zusätzlich den Mehrlingszuschlag für das zweite Kind.
Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag bei Zwillingen?
Beim Basiselterngeld beträgt der Mehrlingszuschlag 300 Euro. Beim Elterngeld Plus und beim Partnerschaftsbonus beträgt er 150 Euro.
Dürfen beide Eltern bei Zwillingen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
Ja. Bei Mehrlingsgeburten gilt die Beschränkung des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld nicht.
Warum kann sich 32 Wochenstunden beim anderen Elternteil lohnen?
Weil bei höchstens 32 Wochenstunden Elterngeld möglich bleibt. Bei Zwillingen stehen dann mindestens 600 Euro Basiselterngeld pro Lebensmonat im Raum.