Parallelbezug

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

Viele Eltern möchten nach der Geburt gemeinsam zu Hause sein. Genau diese Planung ist beim Basiselterngeld seit der Reform für Geburten ab 1. April 2024 enger.

Entscheidend ist, welche Lebensmonate bereits durch Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen der Mutter geprägt sind.

Warum paralleles Basiselterngeld begrenzt ist

Beide Eltern dürfen Elterngeld beziehen. Beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld gelten aber besondere Grenzen. Für Geburten ab 1. April 2024 ist im Regelfall nur ein gemeinsamer Basiselterngeldmonat in den ersten zwölf Lebensmonaten möglich.

Diese Einschränkung betrifft nicht den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld Plus und nicht den Partnerschaftsbonus.

Warum Mutterschutz mitzählt

Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten bei der Mutter elterngeldrechtlich als Basiselterngeldmonate. Wenn der Vater in demselben Lebensmonat Basiselterngeld bezieht, entsteht ein paralleler Basiselterngeldbezug.

Genau deshalb beeinflusst der Mutterschutz der Mutter den Vaterplan. Die ersten Lebensmonate sind nicht frei von dieser Anrechnung.

Ausnahmen vom Regelfall

Bei Mehrlingen, Frühgeburten, Kindern mit ärztlich festgestellter Behinderung und bestimmten Geschwisterkindern mit Behinderung gelten Ausnahmen. Dann ist paralleles Basiselterngeld weitergehend möglich.

Diese Ausnahmen müssen sauber vom Regelfall getrennt werden. Eine alte Internetübersicht zur Zeit vor der Reform hilft Eltern hier oft nicht weiter.

Elterngeld Plus als Alternative

Wenn paralleles Basiselterngeld ungünstig oder nicht zulässig ist, bleibt häufig Elterngeld Plus als Planungsinstrument. Der monatliche Betrag ist niedriger, dafür bleibt der gemeinsame Zeitraum oft besser abbildbar.

Die Entscheidung gehört zusammen mit Vatermonaten, Elternzeit beim Arbeitgeber und Mutterschutz der Mutter geprüft.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum gleichzeitigen Basiselterngeld

Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Für Geburten ab 1. April 2024 ist das im Regelfall nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate möglich.

Zählt Mutterschutz als Basiselterngeld der Mutter?

Ja. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten elterngeldrechtlich als Basiselterngeldmonate der Mutter.

Gilt die Begrenzung auch für Elterngeld Plus?

Nein. Die Begrenzung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, unter anderem bei Mehrlingen, Frühgeburten und bestimmten Behinderungskonstellationen.