Frühgeburt
Frühgeburt beim Elterngeld
Beim Elterngeld entscheidet bei Frühgeburt nicht die Frühchenbescheinigung des Krankenhauses.
Entscheidend ist die rechnerische Zeit zwischen voraussichtlichem Geburtstermin und tatsächlichem Geburtstermin.
Was beim Elterngeld über zusätzliche Monate entscheidet
Für zusätzliche Elterngeldmonate wegen Frühgeburt zählt der Abstand zwischen dem voraussichtlichen Tag der Entbindung und dem tatsächlichen Tag der Geburt.
Es geht also nicht darum, ob das Krankenhaus eine Frühchenbescheinigung im mutterschutzrechtlichen Sinn ausstellt. Der voraussichtliche Entbindungstermin muss belastbar belegt sein.
Die Stufen beim Elterngeld
Wird das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin geboren, entsteht ein zusätzlicher Basiselterngeldmonat. Bei mindestens acht Wochen sind es zwei, bei mindestens zwölf Wochen drei und bei mindestens sechzehn Wochen vier zusätzliche Basiselterngeldmonate.
Diese zusätzlichen Monate verändern auch die Grenzen für Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den durchgehenden Bezug in späteren Lebensmonaten.
Abgrenzung zum Mutterschutz
Mutterschutzrecht und Elterngeldrecht müssen getrennt geprüft werden. Ein Kind wird mutterschutzrechtlich als Frühgeburt behandelt, ohne dass automatisch zusätzliche Elterngeldmonate entstehen.
Umgekehrt steht beim Elterngeld die konkrete Fristberechnung im Mittelpunkt. Mehr dazu steht auf der Seite verlängerter Mutterschutz und Elterngeld.
Warum der gesamte Plan neu gelesen werden muss
Zusätzliche Monate sind nicht nur „mehr Zeit“. Sie verschieben Grenzen und verändern die Planung von Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Vatermonaten und parallelem Bezug.
Deshalb sollten Eltern nach einer frühen Geburt nicht einfach den vor der Geburt geplanten Antrag übernehmen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Frühgeburt beim Elterngeld
Entscheidet die Frühchenbescheinigung über zusätzliche Elterngeldmonate?
Nein. Beim Elterngeld entscheidet der Abstand zwischen voraussichtlichem und tatsächlichem Geburtstermin.
Wie viele zusätzliche Monate gibt es?
Je nach Abstand entstehen bei mindestens 6, 8, 12 oder 16 Wochen ein bis vier zusätzliche Basiselterngeldmonate.
Ist Frühgeburt im Mutterschutz dasselbe?
Nein. Mutterschutzrecht und Elterngeldrecht müssen getrennt geprüft werden.
Muss der Vater neu planen?
Häufig ja, weil Mutterschutz, Lebensmonate und paralleler Bezug anders wirken als erwartet.