Elternzeit
Elternzeit in Abschnitten
Elternzeit kann in Abschnitten genommen werden. Das hilft, wenn Eltern Arbeit, Betreuung, Vatermonate, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate über mehrere Jahre verteilen möchten.
Mehrere Abschnitte sind aber kein reines Kalenderpuzzle. Sie beeinflussen Fristen, Kündigungsschutz, Arbeitgeberzustimmung, Mehrlingsplanung und die Lage der Elterngeldmonate.
Drei Abschnitte sind der Ausgangspunkt
Jeder Elternteil kann Elternzeit grundsätzlich in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Weitere Abschnitte setzen eine Einigung mit dem Arbeitgeber voraus.
Diese Grenze ist praktisch wichtig. Wer mehrere kurze Zeiträume plant, verbraucht Abschnitte schneller als gedacht. Das betrifft besonders Väter mit einem frühen Zeitraum nach der Geburt, einem späteren Vatermonat und weiteren Teilzeitmonaten.
Elternzeit nach dem dritten Geburtstag
Bis zu 24 Monate Elternzeit können zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden. Für diesen späteren Zeitraum gilt eine Frist von 13 Wochen.
Ein dritter Abschnitt, der vollständig in diesem späteren Zeitraum liegt, darf vom Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Deshalb sollte der spätere Teil der Elternzeit nicht beiläufig geplant werden.
Kündigungsschutz in Lücken
Der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit gilt während der Elternzeit und beginnt nur in gesetzlich begrenzten Vorfristen. Er läuft nicht automatisch durch alle Lücken zwischen mehreren Elternzeitabschnitten.
Gerade Väter legen ihrem Arbeitgeber oft früh offen, dass sie mehrere Zeiträume planen. Zwischen diesen Zeiträumen besteht aber nicht durchgehend der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit.
Mehrlinge und mehrere Kinder
Bei Mehrlingen und mehreren Kindern besteht Elternzeit für jedes Kind gesondert. Die Zeiträume können sich überschneiden. Deshalb muss in der Erklärung klar sein, für welches Kind Elternzeit beansprucht wird.
Für die volle Nutzung der Elternzeit ist außerdem wichtig, dass nur bis zu 24 Monate in den Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr verschoben werden dürfen. Bei Zwillingen wird die Zuordnung zum jeweiligen Kind deshalb besonders wichtig.
Lebensmonate und Elterngeld
Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt. Elternzeitabschnitte sollten deshalb möglichst so gelegt werden, dass sie die gewünschten Elterngeldmonate tatsächlich abdecken.
Das ist besonders wichtig, wenn ein Elternteil Teilzeit arbeitet, Elterngeld Plus nutzt oder Partnerschaftsbonusmonate plant.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Elternzeit in Abschnitten
Wie viele Elternzeitabschnitte sind möglich?
Jeder Elternteil kann Elternzeit grundsätzlich in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Weitere Abschnitte brauchen eine Einigung mit dem Arbeitgeber.
Wie viel Elternzeit darf nach dem dritten Geburtstag liegen?
Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden.
Warum sind Lücken zwischen Abschnitten riskant?
Zwischen Elternzeitabschnitten besteht nicht automatisch durchgehender besonderer Kündigungsschutz.
Was ist bei Mehrlingen wichtig?
Elternzeit besteht für jedes Kind gesondert. Die Erklärung sollte deshalb klar sagen, für welches Kind Elternzeit genommen wird.