Elterngeld berechnen

Höchstbetrag beim Elterngeld: 1.800 Euro richtig einordnen.

Das einkommensabhängige Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro. Beim Elterngeld Plus sind es ohne Zuschläge höchstens 900 Euro. Für die Beratung ist aber nicht nur diese Zahl wichtig, sondern die Frage, was bei Zuverdienst, Elterngeld Plus, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Kappungsgrenze passiert.

Der Höchstbetrag gilt für das einkommensabhängige Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt wegfallendes Erwerbseinkommen. Für volle Lebensmonate ohne Erwerbseinkommen beträgt das einkommensabhängige Basiselterngeld höchstens 1.800 Euro. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.

Diese Grenze betrifft nur das Elterngeld nach der Einkommensberechnung. Zuschläge kommen danach hinzu. Deshalb liegt die Auszahlung in bestimmten Konstellationen über 1.800 Euro.

Höchstbeträge beim Elterngeld
Baustein Betrag Einordnung
Basiselterngeld höchstens 1.800 Euro für Lebensmonate ohne Erwerbseinkommen
Elterngeld Plus ohne Zuschläge höchstens 900 Euro hälftiger Deckelungsbetrag
Geschwisterbonus bis zu 180 Euro beim Basiselterngeld 10 Prozent des Elterngeldes
Mehrlingszuschlag 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind beim Elterngeld Plus halbiert

Wann 1.800 Euro Basiselterngeld erreicht werden

Für den Höchstbetrag braucht der Elternteil ein entsprechend hohes Elterngeld-Netto im Bemessungszeitraum. Ohne Einkommen im Bezugsmonat wird aus diesem Elterngeld-Netto das Basiselterngeld berechnet. Der Auszahlungsbetrag ist beim einkommensabhängigen Basiselterngeld auf 1.800 Euro begrenzt.

Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt und auch nicht das normale Auszahlungsnetto. Entscheidend ist das elterngeldrechtliche Einkommen. Dazu gehören laufende steuerpflichtige Einnahmen, Gewinneinkünfte bei Selbstständigen und die elterngeldrechtlichen Abzüge für Steuern und Sozialabgaben.

Beispiel: Voller Ausstieg nach der Geburt

Ein Elternteil hat im Bemessungszeitraum ein Elterngeld-Netto oberhalb der Berechnungsgrenze und arbeitet im Bezugsmonat nicht. Das einkommensabhängige Basiselterngeld beträgt in diesem Lebensmonat 1.800 Euro.

Einmalzahlungen führen nicht automatisch zum Höchstbetrag

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und andere Einmalzahlungen werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt, wenn sie lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelt werden. Für den Höchstbetrag zählt deshalb vor allem laufendes Einkommen im Bemessungszeitraum.

Eltern mit hohem Jahreseinkommen erreichen den Höchstbetrag nicht automatisch, wenn ein großer Teil des Einkommens aus Einmalzahlungen besteht. Wer früh genug plant, sollte prüfen, ob eine Umstellung auf laufende monatliche Vergütung sinnvoll ist.

Zuverdienst verändert die Rechnung sofort

Der Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt für Lebensmonate ohne Erwerbseinkommen. Wenn im Bezugszeitraum Einkommen entsteht, wird nicht mehr der volle Wegfall betrachtet. Dann wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt mit dem Elterngeld-Netto im Bezugszeitraum verglichen.

Bei hohem Einkommen greift zusätzlich die Kappungsgrenze. Für den Vergleich wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro angesetzt. Dadurch reduziert Teilzeit das Elterngeld bei gut verdienenden Eltern deutlich stärker, als sie es aus ihrem tatsächlichen Einkommensverlust erwarten.

Beispiel: Hohes Einkommen und Teilzeit

Ein Elternteil hatte vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von 4.000 Euro. Während des Elterngeldbezugs entstehen durch Teilzeit 2.500 Euro Elterngeld-Netto. Für die Berechnung wird nicht mit 4.000 Euro gerechnet, sondern mit 2.770 Euro. Die Differenz beträgt 270 Euro. Bei 65 Prozent ergeben sich 175,50 Euro. Ausgezahlt wird wegen des Mindestbetrags Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro.

Dienstwagen und Nebeneinkünfte gehören in die Planung

Zuverdienst ist nicht nur das Gehalt aus Teilzeit. Auch ein weiter genutzter Dienstwagen oder kleine selbstständige Nebeneinkünfte gehören in die Elterngeldberechnung, wenn sie elterngeldrechtlich zu berücksichtigen sind.

Gerade beim Höchstbetrag führen solche Beträge schnell zu einer anderen Rechnung. Das gilt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso wie bei Selbstständigen und Eltern mit Mischeinkünften.

Elterngeld Plus hat einen eigenen Höchstbetrag

Elterngeld Plus ist auf die Hälfte des Basiselterngeldes begrenzt, das ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde. Ohne Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag liegt der Höchstbetrag beim Elterngeld Plus deshalb bei 900 Euro.

Mit Zuschlägen steigt auch der Deckelungsbetrag beim Elterngeld Plus. Bei einem Basiselterngeld von 1.800 Euro und einem Geschwisterbonus von 180 Euro beträgt das Elterngeld Plus zusammen mit dem Geschwisterbonus höchstens 990 Euro.

Zuschläge erhöhen die Auszahlung über 1.800 Euro

Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes und höchstens 180 Euro beim Basiselterngeld.

Der Mehrlingszuschlag beträgt beim Basiselterngeld 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind. Beim Elterngeld Plus beträgt er 150 Euro. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden zusätzlich zum einkommensabhängigen Elterngeld betrachtet.

Beispiel: Höchstbetrag mit Geschwisterbonus

Ein Elternteil erhält 1.800 Euro Basiselterngeld. Zusätzlich wird der Geschwisterbonus berücksichtigt. Der Geschwisterbonus beträgt 180 Euro. Die Auszahlung liegt bei 1.980 Euro.

Beispiel: Zwillinge und Geschwisterbonus

Bei Zwillingen kommt zum Höchstbetrag von 1.800 Euro ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro hinzu. Liegt zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 180 Euro vor, beträgt die Auszahlung 2.280 Euro.

Höchstbetrag und Einkommensgrenze sind verschiedene Themen

Der Höchstbetrag betrifft die Höhe des Elterngeldes, wenn ein Anspruch besteht. Die Einkommensgrenze entscheidet dagegen, ob überhaupt ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Diese Prüfung läuft getrennt von der Berechnung des Höchstbetrags.

Eltern mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen müssen deshalb zuerst die Anspruchsvoraussetzungen prüfen. Erst danach lohnt sich die Berechnung von Höchstbetrag, Elterngeld Plus und Zuschlägen.

Expertentipp von Michael Tell: Der Höchstbetrag ist kein Elterngeldplan

In der Beratung reicht die Frage nach 1.800 Euro nicht aus. Entscheidend ist, welche Lebensmonate genutzt werden, ob Einkommen im Bezugszeitraum entsteht, wie Elterngeld Plus eingesetzt wird und ob Zuschläge oder die Kappungsgrenze den Plan verändern.

Gerade bei gut verdienenden Eltern wird Teilzeit ohne genaue Berechnung schnell enttäuschend. Man muss vorher sehen, welcher Zuverdienst in welchen Topf fällt und welche Monate für Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus besser genutzt werden.

Häufige Fragen zum Höchstbetrag

Wie hoch ist der Höchstbetrag beim Basiselterngeld?
Das einkommensabhängige Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro je Lebensmonat ohne Erwerbseinkommen. Zuschläge kommen danach hinzu.
Wie hoch ist der Höchstbetrag beim Elterngeld Plus?
Ohne Zuschläge beträgt der Höchstbetrag beim Elterngeld Plus 900 Euro. Mit Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag steigt der Deckelungsbetrag.
Warum bekomme ich bei Teilzeit trotz hohem Einkommen wenig Elterngeld?
Weil bei Einkommen im Bezugszeitraum das Elterngeld-Netto vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro angesetzt wird. Der Zuverdienst wird mit diesem gekappten Betrag verglichen.
Wann liegt die Auszahlung über 1.800 Euro?
Die Auszahlung liegt über 1.800 Euro, wenn Zuschläge hinzukommen. Das sind vor allem Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Höchstbetrag, Teilzeit und Elterngeld Plus gehören zusammen.

In meiner Beratung rechne ich nicht nur den Höchstbetrag aus. Wir prüfen den gesamten Plan: Bemessungszeitraum, Zuverdienst, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus, Zuschläge und spätere Änderungen.