Anspruch

Elterngeld mit Aufenthaltstitel

Elterngeld ist nicht nur für deutsche Eltern. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Eltern entscheidet aber der konkrete Aufenthaltsstatus mit.

Wichtig sind nicht nur der Name des Titels, sondern auch Gültigkeit, Nebenbestimmungen, Erwerbstätigkeit und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen.

Erst Anspruch, dann Berechnung

Bei Aufenthaltstiteln ist die erste Frage nicht die Höhe des Elterngeldes. Zuerst muss geklärt werden, ob dem Grunde nach ein Anspruch besteht.

Danach kommen die bekannten Fragen: Bemessungszeitraum, Mutterschutz, Bezugsmonate, Elterngeld Plus und Elternzeit.

Deutsche, EU-/EWR-Bürger und Schweizer

Bei deutschen Eltern und freizügigkeitsberechtigten EU-/EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen steht normalerweise nicht der Aufenthaltstitel im Mittelpunkt.

Trotzdem müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen passen: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Haushalt mit dem Kind, eigene Betreuung und keine volle Erwerbstätigkeit.

Drittstaatsangehörige

Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Eltern kommt es auf den konkreten Aufenthaltstitel an. Manche Titel eröffnen den Zugang zum Elterngeld, andere nicht oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen.

Besonders wichtig sind Gültigkeitszeitraum, Berechtigung zur Erwerbstätigkeit, Nebenbestimmungen und Sonderfälle wie humanitäre Aufenthaltstitel, Schutzstatus oder Duldungskonstellationen.

Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung zeigt, dass ein Aufenthaltstitel beantragt, verlängert oder geprüft wird. Für das Elterngeld reicht aber nicht das Wort „Fiktionsbescheinigung“ allein.

Entscheidend ist, welche Wirkung die Bescheinigung im konkreten Fall hat und welcher frühere oder beantragte Titel dahintersteht.

Unterlagen für die Prüfung

Eltern sollten Aufenthaltstitel, Nebenbestimmungen, Fiktionsbescheinigung, Meldeunterlagen, Angaben zur Erwerbstätigkeit und Nachweise zum Haushalt mit dem Kind bereithalten.

Bei Auslandsbezug kommen weitere Fragen hinzu, etwa EU-Koordinierung, ausländische Leistungen oder Zuständigkeit der Elterngeldstelle.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Elterngeld mit Aufenthaltstitel

Bekommen ausländische Eltern Elterngeld?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind unter anderem Aufenthaltsstatus, Wohnsitz, Haushalt, Betreuung und Arbeitszeit.

Reicht jede Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Der konkrete Titel, seine Nebenbestimmungen und die weitere Lebenslage müssen geprüft werden.

Was ist mit einer Fiktionsbescheinigung?

Sie muss konkret geprüft werden. Entscheidend ist, welche Wirkung die Bescheinigung hat und welcher Titel dahintersteht.

Zählt die deutsche Meldeadresse?

Sie ist ein wichtiger Hinweis, ersetzt aber nicht die Prüfung von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt und Haushalt mit dem Kind.