Auslandsbezug
Elterngeld bei Auslandsbezug
Auslandsfälle beim Elterngeld lassen sich nicht mit einer einzigen Frage lösen.
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Arbeit im Ausland, ausländische Leistungen und die zuständige Elterngeldstelle müssen Schritt für Schritt getrennt geprüft werden.
Welche Frage zuerst geklärt werden muss
Bei Auslandsbezug geht es nicht nur darum, ob ein Elternteil in Deutschland gemeldet ist. Zuerst muss geklärt werden, ob Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen oder ein besonderer Auslandsfall den Inlandsbezug ersetzt.
Danach folgen Zuständigkeit, Einkommen, ausländische Leistungen und die Frage, welche Behörde welche Nachweise braucht.
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
Wohnsitz bedeutet nicht nur Anmeldung. Es kommt darauf an, ob eine Wohnung in Deutschland unter Umständen besteht, die auf Beibehalten und Benutzen schließen lassen. Beim gewöhnlichen Aufenthalt zählt der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
Wer längere Zeit im Ausland lebt, nur gelegentlich in Deutschland ist oder im Ausland arbeitet, muss den Inlandsbezug genauer nachweisen.
Arbeit im Ausland und Zuständigkeit
Arbeit im Ausland verändert die Prüfung. In EU-, EWR- und Schweiz-Fällen greifen Koordinierungsregeln. Dann geht es darum, welcher Staat für Familienleistungen vorrangig zuständig ist.
Deutschland kann vorrangig zuständig sein, nachrangig zuständig sein oder in bestimmten Konstellationen nur einen Unterschiedsbetrag zahlen.
Ausländische Leistungen und Einkommen
Ausländische Familien- oder Mutterschaftsleistungen werden nicht ignoriert. Wenn sie dem Elterngeld oder Mutterschaftsleistungen vergleichbar sind, beeinflussen sie die deutsche Zahlung.
Auch ausländisches Einkommen muss in die deutsche Elterngeldlogik übertragen werden. Das betrifft Nachweise, Währung, Zeitraum und die Frage, ob das Einkommen vor oder nach der Geburt erzielt wurde.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Wohnsitz bei Auslandsbezug, Elterngeld für Grenzgänger, EU-Koordinierung beim Elterngeld und ausländische Leistungen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Elterngeld bei Auslandsbezug
Reicht eine deutsche Meldeadresse für Elterngeld?
Nein. Entscheidend sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nach den tatsächlichen Verhältnissen.
Was ist bei Arbeit im Ausland?
Dann müssen Zuständigkeit, Einkommen, Sozialversicherungsbezug und ausländische Leistungen geprüft werden.
Werden ausländische Leistungen angerechnet?
Vergleichbare ausländische Familien- oder Mutterschaftsleistungen werden bei der deutschen Elterngeldprüfung berücksichtigt.
Was bedeutet Unterschiedsbetrag?
Deutschland zahlt dann nur die Differenz, wenn ein anderer Staat vorrangig zuständig ist und die deutsche Leistung höher wäre.