EU-Koordinierung

EU-Koordinierung beim Elterngeld

Wenn mehrere Staaten beteiligt sind, entscheidet nicht nur deutsches Elterngeldrecht.

In EU-, EWR- und Schweiz-Fällen muss geprüft werden, welcher Staat Familienleistungen vorrangig zahlt und ob Deutschland einen Unterschiedsbetrag schuldet.

Warum EU-Koordinierung überhaupt nötig ist

Elterngeld ist eine Familienleistung. Wenn eine Familie in mehreren Staaten Bezüge hat, wird geprüft, welcher Staat zuerst zuständig ist. Das betrifft besonders Grenzgänger, entsandte Beschäftigte und Familien, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten.

Ohne diese Prüfung würden Eltern entweder doppelte Leistungen erwarten oder einen deutschen Anspruch übersehen, der nur nachrangig besteht.

Vorrang und Nachrang

Vorrang bedeutet: Dieser Staat ist zuerst für Familienleistungen zuständig. Nachrang bedeutet: Der andere Staat prüft anschließend, ob noch eine ergänzende Zahlung bleibt.

Bei Erwerbstätigen steht häufig das Beschäftigungsland im Vordergrund. Bei Nichterwerbstätigen und bei Eltern, die in verschiedenen Staaten arbeiten, werden Wohnland und Aufenthaltsort des Kindes besonders wichtig.

Unterschiedsbetrag

Ist Deutschland nachrangig zuständig und wäre das deutsche Elterngeld höher als die vorrangige ausländische Leistung, kommt ein Unterschiedsbetrag in Betracht.

Dann zahlt Deutschland nicht einfach das volle deutsche Elterngeld, sondern die Differenz zwischen der deutschen Leistung und der vorrangigen ausländischen Leistung.

Bescheide und Nachweise

Die Elterngeldstelle braucht häufig Bescheide oder Nachweise aus dem anderen Staat. Dazu gehören Familienleistungen, Mutterschaftsleistungen, Zahlungszeiträume und Ablehnungen.

Fehlen diese Unterlagen, dauert die deutsche Entscheidung oft länger.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeld für Grenzgänger, ausländische Leistungen, Anrechnung von Auslandsleistungen und Elterngeld bei Auslandsbezug.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur EU-Koordinierung beim Elterngeld

Was bedeutet EU-Koordinierung beim Elterngeld?

Sie klärt, welcher Staat bei grenzüberschreitenden Fällen vorrangig für Familienleistungen zuständig ist.

Was ist ein Unterschiedsbetrag?

Der nachrangige Staat zahlt die Differenz, wenn seine Leistung höher wäre als die vorrangige Leistung.

Betrifft das nur Grenzgänger?

Nein. Auch Umzug, Entsendung, Arbeit im Ausland und unterschiedliche Arbeitsstaaten der Eltern sind relevant.

Muss ich ausländische Bescheide vorlegen?

Ja. Ohne Bescheide und Nachweise aus dem anderen Staat kann die Koordinierung oft nicht abgeschlossen werden.