Rentenversicherung

Rentenversicherung in Elternzeit

Elternzeit und Kindererziehungszeiten sind nicht dasselbe. Für die Rente kommt es vor allem auf die rentenrechtliche Zuordnung der Kindererziehung an.

Diese Zuordnung sollte früh geprüft werden, besonders wenn der Vater viel betreut.

Elternzeit ist nicht automatisch Rentenplanung

Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Das sind zwei verschiedene Ebenen.

Deshalb sollten Eltern nicht davon ausgehen, dass die Rentenversicherung automatisch die wirtschaftlich beste Zuordnung vornimmt.

Kindererziehungszeiten in den ersten drei Jahren

Für die Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren können Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Die Beiträge zahlt der Bund.

Diese Zeiten hängen nicht davon ab, ob ein Elternteil tatsächlich Elternzeit nimmt oder Elterngeld bezieht.

Zuordnung zu Mutter oder Vater

Die Kindererziehungszeit kann jeweils nur einem Elternteil zugeordnet werden. Wenn Eltern gemeinsam erziehen, können sie durch übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Zeit zugeordnet wird.

Soll die Zeit dem Vater zugeordnet werden, ist Eile wichtig. Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

Berücksichtigungszeiten und besondere Berufsgruppen

Nach der Kindererziehungszeit können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr relevant sein. Sie wirken anders als die ersten drei Jahre, gehören aber ebenfalls in die Rentenklärung.

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten sollten gesondert prüfen, welche Stelle zuständig ist und ob eine gesetzliche Kindererziehungszeit beantragt werden sollte.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Kindererziehungszeiten dem Vater zuordnen, Elternzeit für Väter, Vatermonate beim Elterngeld und Partnerschaftsbonus.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Rentenversicherung in Elternzeit

Zählt Elternzeit automatisch für die Rente?

Relevant sind vor allem Kindererziehungszeiten. Sie sind von der arbeitsrechtlichen Elternzeit zu unterscheiden.

Wer bekommt die Kindererziehungszeit?

Bei gemeinsamer Erziehung kann die Zeit durch übereinstimmende Erklärung einem Elternteil zugeordnet werden.

Kann der Vater die Kindererziehungszeit bekommen?

Ja, wenn die Voraussetzungen und die Erklärung passen. Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate zurück.

Wer klärt die Zeiten?

Zuständig ist die Rentenversicherung beziehungsweise bei besonderen Berufsgruppen die jeweils zuständige Versorgungseinrichtung.