Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten beim Vater

Kindererziehungszeiten werden häufig der Mutter zugeordnet. Das passt nicht zu jeder Familie.

Wenn der Vater überwiegend betreut oder die Eltern die rentenrechtliche Zuordnung bewusst anders regeln wollen, muss das früh mit der Rentenversicherung geklärt werden.

Warum die Zuordnung wichtig ist

Kindererziehungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten. Sie entstehen nicht dadurch, dass ein Vater Elterngeld bezieht oder Elternzeit erklärt. Entscheidend ist die rentenrechtliche Zuordnung der Kindererziehung.

Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes können Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Die Beiträge zahlt der Bund. Diese Zeiten können später echte Rentenwirkung haben.

Die Mutter ist häufig der Ausgangspunkt

Ohne wirksame abweichende Erklärung und ohne überwiegende Erziehung durch den Vater wird die Kindererziehungszeit typischerweise der Mutter zugeordnet. Das ist in vielen Familien passend, aber nicht in jeder.

Wenn der Vater längere Elternzeit nimmt, überwiegend betreut oder die Eltern aus Rentengründen eine andere Zuordnung wünschen, sollte die Rentenversicherung früh einbezogen werden.

Erklärung rechtzeitig abgeben

Erziehen Eltern gemeinsam, können sie durch übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet wird. Soll die Zeit dem Vater zugeordnet werden, ist die Frist der kritische Punkt.

Die Erklärung wirkt regelmäßig nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend. Wer erst Jahre später prüft, kann wertvolle Monate nicht mehr umstellen.

Elterngeld, Elternzeit und Rente nicht vermischen

Der Elterngeldantrag regelt die Zahlung der Elterngeldstelle. Die Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Kindererziehungszeiten werden bei der Rentenversicherung geklärt.

Diese drei Ebenen laufen in denselben Familienmonaten nebeneinander, haben aber unterschiedliche Zuständigkeiten und Fristen.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kindererziehungszeiten beim Vater

Können Kindererziehungszeiten dem Vater zugeordnet werden?

Ja. Bei gemeinsamer Erziehung können Eltern durch übereinstimmende Erklärung eine Zuordnung zum Vater bestimmen.

Reicht es, wenn der Vater Elterngeld bezieht?

Nein. Elterngeldbezug und rentenrechtliche Kindererziehungszeit sind unterschiedliche Systeme.

Wie weit wirkt die Erklärung zurück?

Die Erklärung wirkt regelmäßig nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

Wer gibt verbindliche Auskunft?

Für die Zuordnung und verbindliche Prüfung ist die Rentenversicherung beziehungsweise die zuständige Versorgungseinrichtung zuständig.