Zweites Kind
Geschwisterbonus beim zweiten Kind
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld, wenn ältere Kinder im Haushalt leben und die Altersvoraussetzungen erfüllt sind.
Beim zweiten Kind ist der Zuschlag häufig relevant. Der entscheidende Hebel bleibt aber der Bemessungszeitraum.
Was der Geschwisterbonus beim zweiten Kind leistet
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag zum Elterngeld. Bei Basiselterngeld erhöht er den Betrag um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro. Bei Elterngeld Plus wird der Zuschlag entsprechend der Elterngeld-Plus-Logik niedriger ausgezahlt.
Beim zweiten Kind geht es meistens um das ältere Kind im Haushalt und dessen Alter. Bei mehreren älteren Kindern oder einem älteren Kind mit Behinderung gelten weitere Voraussetzungen.
Warum der Grundbetrag wichtiger bleibt
Der Geschwisterbonus wird auf einen bestehenden Elterngeldbetrag aufgeschlagen. Ein niedriger Grundbetrag bleibt deshalb ein niedriger Grundbetrag mit Zuschlag.
Für das zweite Kind sind Bemessungszeitraum, Ausklammerung, Steuerklasse, Mutterschutz und nachrückende Monate meistens wichtiger als der Zuschlag selbst.
Haushalt und Altersgrenzen
Entscheidend ist, welche älteren Kinder im Haushalt leben und welche Altersgrenzen erfüllt sind. Beim zweiten Kind steht meistens die Frage im Raum, ob das ältere Kind noch jung genug ist.
Bei Trennung, Wechselmodell, mehreren Kindern oder einem älteren Kind mit Behinderung muss der Anspruch genauer geprüft werden.
Zusammenhang mit Ausklammerung
Der Geschwisterbonus ist nur ein Baustein. Die Seite Ausklammerung beim zweiten Kind ist oft wichtiger, weil sie den Bemessungszeitraum und damit den Grundbetrag verändert.
Die allgemeine Zuschlagsseite Geschwisterbonus beim Elterngeld erklärt die Voraussetzungen im Überblick.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Geschwisterbonus beim zweiten Kind
Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
Beim Basiselterngeld beträgt er 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro.
Macht der Geschwisterbonus einen niedrigen Grundbetrag wett?
Nein. Der Zuschlag hilft, ersetzt aber keine gute Planung des Bemessungszeitraums.
Zählt nur das Alter des älteren Kindes?
Alter, Haushalt und Zahl der älteren Kinder müssen zusammen geprüft werden.
Ist der Geschwisterbonus bei Mehrlingen dasselbe wie der Mehrlingszuschlag?
Nein. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag sind unterschiedliche Zuschläge.