Krankenversicherung

Freiwillig gesetzlich versichert in Elternzeit

Freiwillig gesetzlich versicherte Eltern sind während Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei.

Deshalb gehört die Krankenkasse früh in die Planung, besonders bei Selbstständigkeit, hohem Einkommen oder privat versichertem Ehepartner.

Warum freiwillig Versicherte anders planen müssen

Pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte stehen in der Elternzeit nicht an derselben Stelle. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung laufen Beiträge häufig weiter.

Betroffen sind zum Beispiel Selbstständige, gut verdienende Angestellte und Eltern mit besonderer Versicherungshistorie.

Familienversicherung prüfen

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einkommen, Art der Tätigkeit, Ehepartner und dessen Versicherungsstatus spielen dabei eine Rolle.

Ist der Ehepartner privat versichert oder besteht eigenes Einkommen, kann die Beitragsfrage deutlich anders ausfallen als erwartet.

Einkommen während Elternzeit

Teilzeit, selbstständige Tätigkeit, Gewinn, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte gehören in die Prüfung der Krankenkasse. Für das Elterngeld sind sie ebenfalls wichtig, aber nach anderen Regeln.

Eltern sollten deshalb nicht aus der Elterngeldberechnung auf die Beitragsrechnung der Krankenkasse schließen.

Selbstständige besonders sorgfältig prüfen

Selbstständige sind häufig freiwillig gesetzlich versichert. Bei ihnen treffen Gewinn, Arbeitszeit, Beitragsbemessung und Elterngeld-Topf schnell zusammen.

Gerade deshalb sollte der Elterngeldplan nicht nur die Zahlung der Elterngeldstelle betrachten, sondern auch die reale monatliche Belastung.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung in Elternzeit

Bin ich als freiwillig gesetzlich Versicherte in Elternzeit beitragsfrei?

Nicht automatisch. Die Krankenkasse muss den konkreten Versicherungsstatus und die Einnahmen prüfen.

Ist Familienversicherung möglich?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Einkommen und Versicherungsstatus des Ehepartners sind dabei wichtig.

Zählt Elterngeld wie Arbeitsentgelt?

Elterngeld ist nicht normales Arbeitsentgelt. Für Beiträge entscheidet aber der gesamte Versicherungs- und Einnahmenstatus.

Warum ist das bei Selbstständigen besonders wichtig?

Weil Gewinn, Arbeitszeit, Elterngeld und freiwillige Beiträge gleichzeitig die Liquidität prägen.