Sozialversicherung
Krankenversicherung in Elternzeit
Elternzeit beendet die Krankenversicherung nicht automatisch. Sie verändert aber häufig die Beitragsfrage.
Entscheidend ist, ob Sie pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert, familienversichert oder privat versichert sind.
Warum Elternzeit und Krankenversicherung zusammengehören
Elternzeit betrifft das Arbeitsverhältnis. Die Krankenversicherung folgt eigenen Regeln. Deshalb sollten Eltern vor Beginn der Elternzeit klären, welcher Versicherungsstatus gilt und ob Beiträge anfallen.
Besonders wichtig ist diese Prüfung, wenn keine laufende Vergütung mehr gezahlt wird, Elterngeld Plus lange läuft oder Teilzeit während Elternzeit geplant ist.
Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Pflichtversicherte Arbeitnehmer bleiben während der Elternzeit grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne beitragspflichtiges Arbeitsentgelt entstehen aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine eigenen Beiträge.
Sobald während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird oder andere beitragspflichtige Einnahmen hinzukommen, muss die Krankenkasse die Beitragssituation prüfen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen während Elternzeit häufig weiter Beiträge. Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt nur in Betracht, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist der Ehepartner privat versichert oder besteht eigenes Einkommen, wird die Prüfung schnell finanziell relevant.
Privat Versicherte
Privat versicherte Eltern bleiben in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge laufen weiter. Fällt während unbezahlter Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss weg, muss der bisherige Arbeitgeberanteil wirtschaftlich mitgetragen werden.
Bei Teilzeit während Elternzeit können zusätzlich Fragen zur Versicherungspflicht entstehen. Das sollte vor der Änderung der Arbeitszeit geklärt werden.
Elterngeld und Krankenkasse getrennt, aber gemeinsam planen
Die Elterngeldstelle berechnet Elterngeld nicht wie eine Krankenkasse Beiträge. Für die Familienliquidität zählen aber beide Ebenen: Elterngeldhöhe und reale Beiträge.
Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Krankenversicherung während Elterngeld, freiwillig gesetzlich versichert in Elternzeit, privat krankenversichert und Elterngeld und Elternzeit richtig planen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Krankenversicherung in Elternzeit
Bin ich während Elternzeit weiter krankenversichert?
Ja, der Versicherungsschutz endet nicht automatisch. Die Beitragspflicht hängt aber vom Versicherungsstatus und von weiteren Einnahmen ab.
Zahlen Pflichtversicherte während Elternzeit Beiträge?
Ohne beitragspflichtiges Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis fallen regelmäßig keine eigenen Beiträge daraus an.
Was gilt bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung?
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen häufig weiter Beiträge. Familienversicherung setzt eigene Voraussetzungen voraus.
Was gilt bei privater Krankenversicherung?
Die private Versicherung läuft weiter. Beiträge und Arbeitgeberzuschuss müssen wirtschaftlich eingeplant werden.