Elterngeld berechnen

Geringes Einkommen vor der Geburt: Beim Elterngeld zählt jeder Monat.

Wer vor der Geburt wenig verdient hat, landet nicht automatisch nur beim Mindestelterngeld. Unter 1.000 Euro Elterngeld-Netto steigt die Ersatzrate. Außerdem können Bemessungszeitraum, Partnermonate, Minijob, Ausbildung, Studium und Sozialleistungen die Planung deutlich verändern.

Geringes Einkommen ist nicht dasselbe wie kein Einkommen

Beim Elterngeld macht es einen großen Unterschied, ob vor der Geburt gar kein Erwerbseinkommen vorhanden war oder ob ein geringes Einkommen im Bemessungszeitraum lag. Ohne Erwerbseinkommen greift der Mindestbetrag. Bei geringem Einkommen wird dagegen zunächst das Elterngeld-Netto ermittelt.

Liegt dieses Elterngeld-Netto unter 1.000 Euro, steigt die Ersatzrate. Genau deshalb können auch kleine laufende Einkommen vor der Geburt wichtig sein. Sie erhöhen nicht nur den rechnerischen Elterngeldbetrag. Sie können auch bei Sozialleistungen einen Freibetrag sichern.

Kein Einkommen Basiselterngeld mindestens 300 Euro, Elterngeld Plus mindestens 150 Euro.
Unter 1.000 Euro die Ersatzrate steigt schrittweise auf bis zu 100 Prozent.
Sozialleistungen Erwerbseinkommen vor der Geburt kann einen Elterngeldfreibetrag auslösen.

Wie die Geringverdienerregelung rechnet

Ausgangspunkt ist eine Ersatzrate von 67 Prozent. Liegt das Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro, erhöht sich diese Ersatzrate für je 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte. Die Ersatzrate steigt höchstens auf 100 Prozent.

Das klingt technisch, lässt sich aber gut lesen: Je niedriger das Elterngeld-Netto vor der Geburt ist, desto höher wird der Prozentsatz, mit dem dieses Einkommen ersetzt wird.

Beispiele für die erhöhte Ersatzrate
Elterngeld-Netto vor der Geburt Ersatzrate Basiselterngeld ohne Zuverdienst
400 Euro 97 Prozent 388 Euro
600 Euro 87 Prozent 522 Euro
800 Euro 77 Prozent 616 Euro
900 Euro 72 Prozent 648 Euro
1.000 Euro 67 Prozent 670 Euro

Der Bemessungszeitraum entscheidet über die Ausgangslage

Die Geringverdienerregelung hilft nur mit dem Einkommen, das im richtigen Bemessungszeitraum liegt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind das die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt, soweit keine Verschiebung greift. Bei Selbstständigen gelten eigene Regeln für den Bemessungszeitraum und die spätere Abrechnung.

Genau hier entstehen Fehler. Eltern schauen auf ihr aktuelles Einkommen und nicht auf die Kalendermonate, die später im Elterngeldbescheid landen. Wer zu spät beginnt, kann fehlende Monate vor der Geburt nicht mehr nachträglich mit Einkommen füllen.

Beispiel: Studium und späterer Berufseinstieg

Eine Mutter war zu Beginn des Bemessungszeitraums noch im Studium und steigt erst einige Monate vor der Geburt in den Beruf ein. Dann zählen nicht automatisch zwölf Monate mit Gehalt. Die Monate ohne Erwerbseinkommen drücken den Durchschnitt.

In solchen Fällen muss geprüft werden, ob Verschiebungen greifen oder ob auf eine Verschiebung verzichtet werden sollte. Manchmal ist ein teilweise gefüllter Bemessungszeitraum besser als ein verschobener Zeitraum ohne passendes Einkommen.

Minijob, Ausbildung und Teilzeit sind nicht nebensächlich

Ein Minijob oder eine kleine Teilzeitbeschäftigung vor der Geburt wirkt beim Elterngeld oft stärker, als Eltern erwarten. Das Einkommen erhöht den eigenen Elterngeldbetrag über den Mindestbetrag hinaus. Außerdem kann es bei Grundsicherungsleistungen den Elterngeldfreibetrag auslösen.

Auch in Ausbildung oder Studium lohnt der genaue Blick. Wenn Erwerbseinkommen in den Bemessungszeitraum fällt, wird daraus ein Elterngeld-Netto ermittelt. Liegt dieses unter 1.000 Euro, arbeitet die erhöhte Ersatzrate für die Eltern.

Auch sehr kleines Einkommen kann zwei zusätzliche Monate sichern

Ein Einkommen unter 300 Euro vor der Geburt wirkt auf den ersten Blick kaum wichtig, weil das Basiselterngeld ohnehin mindestens 300 Euro beträgt. Genau hier passieren teure Fehler. Auch sehr kleines Erwerbseinkommen kann für die Partnermonate entscheidend sein.

Die Eltern haben zusammen 14 Monatsbeträge Basiselterngeld, wenn bei einem Elternteil in zwei Lebensmonaten nach der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegfällt oder geringer ist als vor der Geburt. Dieser Elternteil muss also nicht viel verdient haben. Entscheidend ist die Minderung des Erwerbseinkommens.

Wer bei geringem Einkommen im Antrag nur den Mindestbetrag ankreuzt und das Einkommen vor der Geburt nicht sauber berücksichtigen lässt, kann die Partnermonate verlieren. Dann fehlen schnell 600 Euro Elterngeld. Ein falsches Kreuz im Antrag reicht dafür aus.

Einmalzahlungen erhöhen das Elterngeld nicht

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere sonstige Bezüge werden beim Elterngeld aus nichtselbstständiger Arbeit nicht berücksichtigt. Entscheidend ist laufender Arbeitslohn. Das ist gerade bei geringem Einkommen wichtig.

Wer rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen kann, sollte prüfen, ob Einmalzahlungen in höhere laufende monatliche Zahlungen umgestellt werden können. Nur laufender Arbeitslohn im Bemessungszeitraum verbessert die Elterngeldberechnung.

Sozialleistungen: Der Freibetrag hängt vom Einkommen vor der Geburt ab

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird Elterngeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Das ist für Familien mit geringem Einkommen ein harter Punkt.

Hatte der Elternteil vor der Geburt Erwerbseinkommen, kann ein Elterngeldfreibetrag entstehen. Dieser Freibetrag orientiert sich am berücksichtigten Einkommen vor der Geburt und ist beim Basiselterngeld auf 300 Euro begrenzt. Beim Elterngeld Plus halbiert sich dieser Schutz.

Wer vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatte, hat diesen Freibetrag nicht. Dann bleibt zwar der Anspruch auf Mindestelterngeld bestehen, die Auszahlung kann aber durch die Anrechnung auf die Sozialleistung wirtschaftlich verpuffen.

Expertentipp von Michael Tell: Bei geringem Einkommen früher planen

Bei geringem Einkommen geht es nicht nur um die Frage, ob 300 Euro Mindestelterngeld gezahlt werden. Es geht um jeden Monat im Bemessungszeitraum, um laufenden Lohn statt Einmalzahlung, um die Partnermonate, um die richtige Verschiebung und um den Freibetrag bei Sozialleistungen. Wer hier früh plant, kann aus wenig Einkommen deutlich mehr Wirkung für das Elterngeld holen.

Typische Fehler bei geringem Einkommen

  • Eltern verlassen sich auf den Mindestbetrag und prüfen den Bemessungszeitraum nicht.
  • Ein Minijob vor der Geburt wird unterschätzt.
  • Die Partnermonate werden durch ein falsches Kreuz im Antrag verschenkt.
  • Einmalzahlungen werden für elterngeldrelevantes Einkommen gehalten.
  • Der Elterngeldfreibetrag bei Sozialleistungen wird zu spät erkannt.
  • Eine Verschiebung des Bemessungszeitraums wird automatisch für gut gehalten.
  • Die Eltern planen Elterngeld Plus, ohne die Anrechnung bei Sozialleistungen mitzudenken.

Häufige Fragen zum Elterngeld bei geringem Einkommen

Bekomme ich bei geringem Einkommen mehr als 67 Prozent?
Ja. Wenn Ihr Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate. Sie erhöht sich für je 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte bis auf höchstens 100 Prozent.
Bekomme ich ohne Einkommen vor der Geburt Elterngeld?
Ja, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Basiselterngeld beträgt dann mindestens 300 Euro. Beim Elterngeld Plus sind es mindestens 150 Euro.
Hilft ein Minijob vor der Geburt?
Ein Minijob kann helfen, weil er Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum schafft. Dadurch kann der Elterngeldbetrag steigen und bei Sozialleistungen ein Freibetrag entstehen.
Warum sind Partnermonate bei geringem Einkommen wichtig?
Auch bei sehr geringem Einkommen kann ein Elternteil nach der Geburt in zwei Lebensmonaten weniger verdienen als vor der Geburt. Dann können die Eltern insgesamt 14 statt 12 Monatsbeträge Basiselterngeld nutzen. Wer nur den Mindestbetrag beantragt und das Einkommen nicht sauber einordnet, verschenkt diese zusätzlichen Monate.
Wird Elterngeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Bei Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz wird Elterngeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Ein Freibetrag entsteht nur, soweit vor der Geburt Erwerbseinkommen berücksichtigt wurde.

Geringes Einkommen heißt nicht: nichts zu planen.

Gerade bei Minijob, Ausbildung, Studium, Teilzeit oder Sozialleistungen lohnt der genaue Blick vor der Geburt. In der Beratung prüfen wir, welcher Bemessungszeitraum wirklich zählt, ob Partnermonate gesichert werden können und welche Gestaltung noch möglich ist.

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