Die Erhöhung der Ersatzrate für Geringverdiener

Für Eltern mit geringem Einkommen vor der Geburt des Kindes wird die Elterngeld Ersatzrate schrittweise von 65 auf bis zu 100 Prozent angehoben.

Um Personen mit einem geringen Einkommen besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt.

Eltern, die im maßgeblichen Bemessungszeitraum ein durchschnittliches Netto-Einkommen von weniger als 1.000 € erzielten, bekommen davon bis zu 100 Prozent durch das Elterngeld ersetzt. Die Ersatzrate des Elterngeldes erhöht sich pro 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte auf bis zu 100 Prozent.

Um Ihnen diesen Mechanismus zu verdeutlichen, haben wir eine Tabelle mit Beispielen erstellt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ersatzraten in Abhängigkeit vom Einkommen dargestellt. Auch unser Elterngeldrechner beachtet bei der Berechnung Ihres Elterngeldes die Geringverdienerkomponente.

Das Mindestelterngeld beträgt 300 €. Auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes sehr wenig oder gar nichts verdient haben, können Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags erhalten. Auf Einkommensersatz- oder Sozialleistungen wird das Elterngeld angerechnet.

Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt die Ersatzrate bei 67 Prozent, zwischen 1.200 und 1.240 Euro bei 66 Prozent und zwischen 1.240 und 2.770 Euro bei 65 Prozent.

Tabelle zur Erhöhung der Ersatzrate für Einkommen von unter 1.000 €

Einkommen vor der Geburt Differenz zu 1.000 € 2-€-Schritte unter 1.000 € Prozentpunkte Aufschlag Neue Ersatzrate
340 € 660 € 330 33,0 100 Prozent
400 € 600 € 300 30,0 97,0 Prozent
450 € 550 € 275 27,5 94,5 Prozent
500 € 500 € 250 25,0 92,0 Prozent
550 € 450 € 225 22,5 89,5 Prozent
600 € 400 € 200 20,0 87,0 Prozent
650 € 350 € 175 17,5 84,5 Prozent
700 € 300 € 150 15,0 82,0 Prozent
750 € 250 € 125 12,5 79,5 Prozent
800 € 200 € 100 10,0 77,0 Prozent
850 € 150 € 75 7,5 74,5 Prozent
900 € 100 € 50 5,0 72,0 Prozent
950 € 50 € 25 2,5 69,5 Prozent
1000 € 0 € 0 0 67 Prozent