Variable Vergütung

Bonus und Provision beim Elterngeld

Bonus und Provision sind beim Elterngeld besonders fehleranfällig. Eltern sehen eine Zahlung auf der Abrechnung und erwarten, dass sie das Elterngeld erhöht.

Das stimmt nur, wenn die Zahlung elterngeldrechtlich als berücksichtigungsfähiger Arbeitslohn im richtigen Zeitraum liegt.

Warum variable Vergütung nicht automatisch zählt

Bonus, Provision, Prämie, Zielerreichung und Tantieme sind Begriffe aus Verträgen und Lohnabrechnungen. Für das Elterngeld entscheidet aber nicht der Name, sondern die lohnsteuerliche und elterngeldrechtliche Einordnung.

Wird die Zahlung als laufender Arbeitslohn behandelt und liegt sie im Bemessungszeitraum, erhöht sie die Berechnungsgrundlage. Wird sie als sonstiger Bezug behandelt, bleibt sie grundsätzlich außen vor.

Monatlich ist anders als quartalsweise

Bei Provisionen ist der Zahlungsrhythmus besonders wichtig. Eine monatlich lückenlos gezahlte und entsprechend abgerechnete Provision ist anders zu beurteilen als eine Quartalsprovision oder ein Jahresbonus.

Wenn das Grundgehalt monatlich gezahlt wird, müssen zusätzliche Vergütungsbestandteile für die Einordnung als laufender Arbeitslohn regelmäßig in den Lohnzahlungszeiträumen abgerechnet werden. Größere Abrechnungsintervalle landen deshalb häufig bei den sonstigen Bezügen.

Warum der Arbeitgeber nicht nur eine Nebenrolle hat

Die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ist beim Elterngeld zentral. Wenn Bonus oder Provision in der Lohnsteueranmeldung als sonstiger Bezug behandelt wurden, übernimmt die Elterngeldstelle diese Einordnung regelmäßig.

Nur mit belastbaren Unterlagen lässt sich später erklären, dass eine andere Einordnung fachlich geboten ist. Deshalb gehören Arbeitsvertrag, Provisionsregelung, Bonusvereinbarung und Abrechnungen vor den Antrag auf den Tisch.

Timing und Ausklammerung

Selbst eine berücksichtigungsfähige Zahlung hilft nur im richtigen Zeitraum. Durch Ausklammerung verschiebt sich der Bemessungszeitraum. Dadurch rücken Bonus- oder Provisionsmonate heraus oder hinein.

Gerade bei Mutterschutz, Steuerklassenwechsel und variabler Vergütung sollte der Bemessungszeitraum zuerst feststehen, bevor die Lohnabrechnungen bewertet werden.

Was Eltern vorbereiten sollten

Sinnvoll sind Lohnabrechnungen aus dem Bemessungszeitraum, Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarung, Provisionsregelung, Zielerreichungsabrechnungen und Hinweise auf den Zeitraum, für den die Zahlung wirtschaftlich gedacht war.

Danach lässt sich prüfen, ob die Zahlung in das Elterngeld-Netto eingeht oder als sonstiger Bezug ohne positive Wirkung bleibt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Bonus und Provision

Zählt eine Provision beim Elterngeld?

Eine Provision zählt, wenn sie im Bemessungszeitraum als berücksichtigungsfähiger laufender Arbeitslohn eingeordnet wird.

Zählt ein Jahresbonus beim Elterngeld?

Ein Jahresbonus wird häufig als sonstiger Bezug abgerechnet und erhöht das Elterngeld dann grundsätzlich nicht.

Reicht die Bezeichnung Provision auf der Abrechnung?

Nein. Entscheidend sind Lohnart, Lohnsteuerbehandlung, Abrechnungsrhythmus und Bemessungszeitraum.

Warum ist Ausklammerung bei Bonus wichtig?

Ausklammerung verschiebt den Bemessungszeitraum und damit auch die Frage, ob ein Bonus- oder Provisionsmonat dazugehört.