Elterngeld ist steuerfrei
Vom bewilligten Elterngeld wird keine Einkommensteuer einbehalten. Das Elterngeld selbst wird also nicht wie Arbeitslohn versteuert. Es ist aber keine Zahlung, die in der Steuererklärung einfach verschwindet.
Das Einkommensteuerrecht behandelt das Elterngeld in zwei Schritten: Für die Steuer auf das Elterngeld selbst bleibt es steuerfrei. Für den Steuersatz auf das übrige Einkommen wird es aber berücksichtigt. Genau das nennt man Progressionsvorbehalt.
Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt besteuert das übrige Einkommen höher
Beim Progressionsvorbehalt wird das Elterngeld zur Ermittlung eines besonderen Steuersatzes einbezogen. Dieser Steuersatz wird anschließend auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei, aber die Steuer auf das andere Einkommen steigt.
Das betrifft nicht nur das Elterngeld. Auch Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld gehören in diesen Zusammenhang. In einem Geburtsjahr treffen deshalb oft Arbeitslohn, Mutterschaftsleistungen und Elterngeld zusammen.
Aus der Praxis: Späterer Steuerabfluss belastet die Liquidität
Viele Eltern planen das ausgezahlte Elterngeld vollständig für die laufenden Ausgaben ein. Das ist verständlich. Trotzdem muss die spätere Steuererklärung mitgedacht werden.
Wenn ein Elternteil Elterngeld bezieht und der andere Elternteil weiter verdient, kann nach dem Einkommensteuerbescheid zusätzliche Einkommensteuer fällig werden. Das ist ein echter Liquiditätsabfluss. Das Geld ist dann längst für Miete, Kredit, Lebenshaltung, Kinderzimmer oder Verdienstausfall verplant.
Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung
Die monatliche Lohnsteuer während des Jahres ist keine endgültige Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer. Erst mit dem Einkommensteuerbescheid wird abgerechnet, wie hoch die Steuer für das ganze Jahr wirklich ist.
Deshalb kann eine Steuerklassenwahl während des Jahres die monatliche Liquidität stark verändern, ohne dass dadurch die endgültige Einkommensteuer im gleichen Umfang sinkt oder steigt. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird später über den Einkommensteuerbescheid ausgeglichen.
Steuerklasse: wichtig für das Elterngeld, aber kein Steuerspartrick
Die Steuerklasse ist beim Elterngeld trotzdem sehr wichtig. Sie kann das Elterngeld-Netto im Bemessungszeitraum beeinflussen und dadurch das spätere Elterngeld erhöhen. Außerdem kann sie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beeinflussen, weil dort auf das Netto der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist geschaut wird.
Das ist etwas anderes als eine endgültige Steuerersparnis. Wenn Eltern für das Elterngeld rechtzeitig die Steuerklasse wechseln, kann die Familie vorübergehend weniger Liquidität haben. Über die Einkommensteuererklärung wird die Lohnsteuer später abgerechnet. Die Wirkung beim Elterngeld und beim Arbeitgeberzuschuss bleibt aber bestehen.
Expertentipp von Michael Tell: Steuerklasse immer zusammen mit Elterngeld planen
Eine Steuerklassenwahl ist beim Elterngeld kein isoliertes Steuerthema. Sie gehört zusammen mit Mutterschutz, Bemessungszeitraum, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld-Netto, Zuverdienst und Liquidität geplant.
Ich führe keine Steuerberatung durch. In meiner Elterngeldberatung prüfe ich aber, welche Wirkung die Steuerklasse für das Elterngeld und die Mutterschaftsleistungen hat. Für die Einkommensteuererklärung und steuerliche Einzelfragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Bei verheirateten Eltern wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Jahr
Bei zusammen veranlagten Ehegatten wird das Jahr gemeinsam betrachtet. Bezieht ein Elternteil Elterngeld und der andere Elternteil erzielt weiter Einkommen, erhöht das Elterngeld den Steuersatz auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
Das ist der Grund, warum Eltern nach der Geburt manchmal von einem späteren Steuerabfluss überrascht werden. Das Elterngeld war steuerfrei. Trotzdem hat es die Steuer auf das übrige Einkommen erhöht.
Selbstständige sollten die Steuerwirkung besonders früh einplanen
Selbstständige haben zusätzlich eigene Themen: Vorauszahlungen, schwankende Gewinne, Gewinnermittlung, vorläufige Elterngeldbescheide und spätere Einkommensteuerbescheide. Das Elterngeld bleibt auch hier steuerfrei und steht trotzdem unter Progressionsvorbehalt.
Wer selbstständig ist, sollte Elterngeld, Liquidität, Einkommensteuer und spätere Nachweise nicht getrennt betrachten. Sonst passt der Elterngeldplan zwar auf dem Papier, aber nicht zur finanziellen Wirklichkeit der Familie.
Was Eltern praktisch tun sollten
- Das Elterngeld in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
- Mutterschaftsleistungen und Elterngeld im Geburtsjahr gemeinsam betrachten.
- Einen möglichen späteren Steuerabfluss in die Liquiditätsplanung aufnehmen.
- Steuerklassen früh genug prüfen, wenn sie das Elterngeld oder den Arbeitgeberzuschuss beeinflussen können.
- Bei Selbstständigen die Einkommensteuer, den Elterngeldbescheid und spätere Nachweise zusammen planen.
Häufige Fragen zu Elterngeld und Steuer
- Muss ich auf das Elterngeld Einkommensteuer zahlen?
- Nein. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
- Warum kann trotz steuerfreiem Elterngeld später Einkommensteuer fällig werden?
- Weil das Finanzamt das Elterngeld bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Der höhere Steuersatz wird auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet.
- Ist ein Steuerklassenwechsel beim Elterngeld sinnvoll?
- Das hängt vom Zeitpunkt, vom Bemessungszeitraum, vom Mutterschutz und von den Einkünften der Eltern ab. Für das Elterngeld kann die Steuerklasse sehr wichtig sein. Für die endgültige Einkommensteuer ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung.
- Ersetzt die Elterngeldberatung eine Steuerberatung?
- Nein. Die Elterngeldberatung ordnet die Wirkung der Steuerklasse auf Elterngeld, Mutterschaftsleistungen und Liquidität ein. Für die Einkommensteuererklärung und steuerliche Einzelfragen sollten Eltern steuerlichen Rat einholen.
Elterngeld, Steuerklasse und Liquidität gehören zusammen.
Wenn Sie vor der Geburt noch gestalten können, sollte die Steuerklasse nicht isoliert betrachtet werden. In der Beratung prüfen wir, was für Ihren Elterngeldplan wirklich zählt.