Kinderzuschlag

Elterngeld und Kinderzuschlag

Wer Kinderzuschlag bekommt, sollte Elterngeld nicht isoliert planen.

Das Elterngeld wird beim Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt. Ein geschützter Betrag hängt vor allem vom Erwerbseinkommen vor der Geburt ab.

Warum Kinderzuschlag und Elterngeld zusammengehören

Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Leistung. Elterngeld wirkt deshalb nicht einfach wie zusätzliches Geld neben dem Kinderzuschlag.

Für Eltern ist entscheidend, was nach der Anrechnung im Familienbudget ankommt. Diese Wirkung kann anders sein als der Zahlbetrag aus dem Elterngeldbescheid.

Elterngeld als Einkommen

Beim Kinderzuschlag wird Elterngeld als Einkommen berücksichtigt. Der besondere Schutz des Mindestelterngeldes gilt dort nicht automatisch in voller Höhe.

Deshalb sollten Eltern mit Kinderzuschlag vor dem Antrag prüfen, ob und in welcher Höhe ein Elterngeldfreibetrag greift.

Freibetrag bei Arbeit vor der Geburt

Wenn vor der Geburt elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vorhanden war, kann ein Freibetrag entstehen. Beim Basiselterngeld ist dieser Freibetrag auf bis zu 300 Euro monatlich begrenzt.

Bei Elterngeld Plus ist der besondere Freibetrag auf bis zu 150 Euro monatlich begrenzt. Die Bezugsform beeinflusst deshalb nicht nur das Elterngeld, sondern auch die Wirkung auf den Kinderzuschlag.

Mutterschaftsgeld in den ersten Monaten

Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld angerechnet und hat bei Kinderzuschlag eine besondere Rolle. Das nach dem BEEG auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld bleibt bei Kinderzuschlag in voller Höhe unberücksichtigt.

Daraus folgt aber nicht, dass daneben immer noch ein voller weiterer Elterngeldfreibetrag zur Verfügung steht. Die ersten Lebensmonate müssen deshalb besonders genau betrachtet werden.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeld und Bürgergeld, Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld, Mutterschaftsgeld und Bürgergeld und Anrechnung beim Elterngeld.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Elterngeld und Kinderzuschlag

Wird Elterngeld beim Kinderzuschlag angerechnet?

Ja. Elterngeld wird beim Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt.

Gibt es beim Kinderzuschlag einen Elterngeldfreibetrag?

Ja, wenn vor der Geburt elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vorhanden war.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Beim Basiselterngeld höchstens 300 Euro monatlich, bei Elterngeld Plus höchstens 150 Euro monatlich.

Wer berechnet den Kinderzuschlag verbindlich?

Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Familienkasse.