Sozialleistungen
Elterngeld und Bürgergeld
Bei Bürgergeld kommt Elterngeld nicht einfach zusätzlich oben drauf.
Das Elterngeld wird als Einkommen berücksichtigt. Ein Teil bleibt nur dann geschützt, wenn vor der Geburt elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vorhanden war.
Warum Elterngeld beim Bürgergeld angerechnet wird
Für Bürgergeld gilt eine Sonderregel. Elterngeld wird dort als Einkommen berücksichtigt. Der normale Schutz des Mindestbetrags, den es bei vielen anderen einkommensabhängigen Leistungen gibt, gilt beim Bürgergeld nicht automatisch.
Deshalb kann ein Elterngeldbescheid gut aussehen, während der Bürgergeldbescheid einen Teil der Zahlung wieder auffängt.
Vorheriges Erwerbseinkommen entscheidet über den Freibetrag
Wer vor der Geburt elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen hatte, kann beim Bürgergeld einen Elterngeldfreibetrag haben. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem berücksichtigten Einkommen vor der Geburt.
Beim Basiselterngeld ist der Freibetrag auf bis zu 300 Euro monatlich begrenzt. Bei Elterngeld Plus ist er auf bis zu 150 Euro monatlich begrenzt.
Ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt
Eltern ohne elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vor der Geburt haben beim Bürgergeld in der Regel keinen besonderen Elterngeldfreibetrag. Dann wird auch das Mindestelterngeld wirtschaftlich häufig nicht zusätzlich verfügbar.
Genau hier entstehen viele falsche Erwartungen, weil Eltern den Elterngeldbetrag isoliert betrachten.
Mutterschaftsgeld in den ersten Monaten
Mutterschaftsgeld hat beim Bürgergeld eine besondere Rolle. Das nach dem BEEG auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld bleibt bei Bürgergeld in voller Höhe unberücksichtigt.
Daraus folgt aber nicht, dass daneben immer noch zusätzlich der volle Elterngeldfreibetrag entsteht. Mutterschaftsgeld kann den Freibetragsraum praktisch bereits ausfüllen.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld, Mutterschaftsgeld und Bürgergeld, Mindestelterngeld und Anrechnung beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Elterngeld und Bürgergeld
Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?
Ja. Beim Bürgergeld wird Elterngeld als Einkommen berücksichtigt.
Gibt es trotzdem einen Freibetrag?
Ja, wenn vor der Geburt elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vorhanden war.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Basiselterngeld?
Der Freibetrag richtet sich nach dem berücksichtigten Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro monatlich.
Wie wirkt Elterngeld Plus?
Beim Elterngeld Plus ist der besondere Freibetrag beim Bürgergeld auf bis zu 150 Euro monatlich begrenzt.