Bürgergeld
Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld
Der Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld hängt an Arbeit vor der Geburt.
Entscheidend ist nicht irgendein Einkommen, sondern das elterngeldrechtlich berücksichtigte Erwerbseinkommen im maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt.
Wann der Freibetrag entsteht
Der besondere Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld schützt Eltern, die vor der Geburt gearbeitet haben. Maßgeblich ist das Einkommen, das auch für das Elterngeld berücksichtigt wird.
Wer vor der Geburt kein elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen hatte, hat beim Bürgergeld regelmäßig keinen solchen Freibetrag.
Bis zu 300 Euro beim Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld kann der Freibetrag bis zu 300 Euro monatlich betragen. Er ist aber nicht automatisch immer 300 Euro hoch. Er richtet sich nach dem berücksichtigten Einkommen vor der Geburt.
War dieses Einkommen niedriger, ist auch der Freibetrag niedriger.
Bis zu 150 Euro bei Elterngeld Plus
Bei Elterngeld Plus ist der besondere Freibetrag beim Bürgergeld auf bis zu 150 Euro monatlich begrenzt. Das passt zur halbierten monatlichen Bezugsform, macht die Planung aber weniger intuitiv.
Eltern sollten deshalb nicht nur fragen, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus elterngeldrechtlich besser aussieht, sondern auch, was beim Bürgergeld nach der Anrechnung bleibt.
Mutterschaftsgeld und Freibetragsraum
Das nach dem BEEG auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld bleibt bei Bürgergeld in voller Höhe unberücksichtigt. Das ist wichtig für die ersten Lebensmonate.
Gleichzeitig entsteht daneben nicht automatisch ein weiterer voller Freibetrag für Elterngeld. In der Summe muss geprüft werden, welcher Betrag tatsächlich geschützt bleibt.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld
Wer hat einen Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld?
Eltern mit elterngeldrechtlich relevantem Erwerbseinkommen vor der Geburt können einen Freibetrag haben.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Basiselterngeld?
Er beträgt höchstens 300 Euro monatlich und richtet sich nach dem berücksichtigten Einkommen vor der Geburt.
Wie hoch ist der Freibetrag bei Elterngeld Plus?
Bei Elterngeld Plus beträgt der besondere Freibetrag beim Bürgergeld höchstens 150 Euro monatlich.
Gibt es den Freibetrag ohne Arbeit vor der Geburt?
Ohne elterngeldrechtlich relevantes Erwerbseinkommen vor der Geburt besteht beim Bürgergeld regelmäßig kein besonderer Elterngeldfreibetrag.