Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld und Bürgergeld
In den ersten Lebensmonaten treffen Mutterschaftsgeld, Basiselterngeld und Bürgergeldanrechnung aufeinander.
Das Mutterschaftsgeld bleibt beim Bürgergeld besonders geschützt. Trotzdem entsteht daneben nicht automatisch ein zusätzlicher voller Elterngeldfreibetrag.
Warum die ersten Lebensmonate besonders sind
Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten regelmäßig als Basiselterngeldmonate der Mutter.
Bei Bürgergeld kommt eine zweite Ebene hinzu: Das nach dem BEEG auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld bleibt in voller Höhe als Einkommen unberücksichtigt.
Kein zusätzlicher voller Freibetrag daneben
Die Nichtberücksichtigung des Mutterschaftsgeldes bedeutet nicht, dass zusätzlich immer noch der volle Elterngeldfreibetrag für weiteres Elterngeld entsteht.
Wenn Mutterschaftsgeld den Freibetragsraum bereits ausfüllt, bleibt daneben nur der verbleibende geschützte Betrag. Deshalb muss die Summe aus Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Freibetrag betrachtet werden.
Vorheriges Erwerbseinkommen bleibt wichtig
Der besondere Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld hängt weiterhin am elterngeldrechtlich berücksichtigten Erwerbseinkommen vor der Geburt.
Ohne solches Erwerbseinkommen bleibt Elterngeld beim Bürgergeld regelmäßig nicht zusätzlich geschützt. Das Mutterschaftsgeld hat seine Sonderrolle, aber es ersetzt keinen eigenen Erwerbseinkommens-Freibetrag für spätere Monate.
Warum Basiselterngeld und Elterngeld Plus mitdenken
Mutterschaftsgeld bindet die ersten Monate häufig an Basiselterngeld. Für die weiteren Monate stellt sich dann die Frage, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus in der Bürgergeldanrechnung besser passt.
Diese Entscheidung sollte nicht nur nach dem Elterngeldzahlbetrag getroffen werden.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld und Bürgergeld
Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet.
Bleibt Mutterschaftsgeld beim Bürgergeld unberücksichtigt?
Das nach dem BEEG auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld bleibt beim Bürgergeld in voller Höhe unberücksichtigt.
Gibt es daneben immer noch 300 Euro Elterngeldfreibetrag?
Nein. Mutterschaftsgeld kann den Freibetragsraum bereits ausfüllen.
Warum sind die ersten Lebensmonate so wichtig?
Dort treffen Mutterschaftsgeld, Basiselterngeld und Bürgergeldanrechnung zusammen.