Elterngeld-Antragstellung

Elterngeld beantragen: Erst planen, dann richtig umsetzen.

Der Elterngeldantrag ist die technische Umsetzung Ihres Elterngeldplans. Im Antrag wird festgelegt, welche Lebensmonate Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate werden sollen.

Der Antrag muss zum Plan passen

Wer beim Elterngeld nur Formularfelder ausfüllt, verschenkt schnell Gestaltungsmöglichkeiten. Der Antrag entscheidet nicht nur darüber, wohin die Elterngeldstelle Geld überweist. Er legt den Bezugszeitraum fest, trennt Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate und bestimmt, welche Lebensmonate für welchen Elternteil belegt sind.

Genau deshalb gehört vor den Antrag eine saubere Planung. Mutterschutz, Elternzeit, Zuverdienst, Teilzeit, Selbstständigkeit, Geschwisterplanung und Partnerschaftsbonusmonate müssen zusammenpassen.

Welche Elterngeldarten können beantragt werden?

Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt. Diese Lebensmonate beginnen mit dem Tag der Geburt und nicht mit dem ersten Tag eines Kalendermonats.

Basiselterngeld höherer Monatsbetrag, nur bis zum 14. Lebensmonat möglich
Elterngeld Plus vom 1. bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats möglich
Partnerschaftsbonus zusätzliche Elterngeld Plus-Monate bei passender Arbeitszeit

Basiselterngeld ist der höhere Monatsbetrag. Beide Eltern zusammen haben 14 Monatsbeträge Basiselterngeld. Eine Person darf höchstens 12 Monatsbeträge nehmen. Somit sind 2 der 14 Monate dem Partner vorbehalten.

Elterngeld Plus kann vom 1. Lebensmonat bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats beantragt werden. Ab dem 15. Lebensmonat darf aber keine Lücke mehr entstehen. Ab dann muss der Bezug von Elterngeld Plus durchgehend laufen. Die Eltern dürfen sich dabei abwechseln.

Die Partnerschaftsbonusmonate sind zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus. Dafür müssen beide Eltern in diesen Monaten im Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Wochenstunden liegen. Gerade diese Monate bringen in meiner Beratung häufig sehr viel, weil sie nicht nur Familienzeit verlängern, sondern auch das Haushaltseinkommen verbessern.

Aus der Praxis: Der Antrag löst noch keine Zahlung aus

Der Elterngeldantrag ist wichtig, aber er schafft noch keine Liquidität. Erst wenn die Elterngeldstelle den Antrag bearbeitet und den Bescheid erlässt, wird ausgezahlt.

Besonders kritisch ist das bei Familien, in denen der andere Elternteil den 1. Lebensmonat Elterngeld beziehen möchte. Diesen Betrag sollten Eltern nicht als sichere Zahlung im 1. Lebensmonat einplanen. Häufig kommt das Geld erst im 3. Lebensmonat oder später.

Deshalb gehört die Bearbeitungszeit zur Antragstellung dazu. Ein richtiger Antrag ist gut. Noch besser ist ein Antrag, der fachlich stimmt und zur Liquidität der Familie passt.

Nicht alles muss sofort beantragt werden

Beide Eltern müssen ihr Elterngeld nicht gleichzeitig beantragen. Der Vater kann sich auch später noch entscheiden, Elterngeld zu beantragen. Das ist wichtig, wenn die Aufteilung noch nicht endgültig feststeht oder wenn sich die berufliche Situation nach der Geburt verändert.

Trotzdem darf der Antrag nicht beliebig spät kommen. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Außerdem endet Basiselterngeld mit dem 14. Lebensmonat. Wer diese Grenzen übersieht, verliert Geld oder Gestaltungsspielraum.

Beispiel: Vater entscheidet sich später

Die Mutter beantragt zuerst ihr Elterngeld. Der Vater entscheidet einige Monate später, dass er doch noch Elterngeld beziehen möchte. Das ist möglich, wenn die Fristen und die Lebensmonate passen. Basiselterngeld muss bis zum 14. Lebensmonat liegen. Ab dem 15. Lebensmonat muss Elterngeld Plus lückenlos weiterlaufen, wenn der Bezug bis dahin verlängert werden soll.

Vorläufige Bescheide sind beim Elterngeld häufig normal

Bei Antragstellung steht der spätere Verlauf nie vollständig fest. Niemand weiß beim Antrag sicher, ob eine geplante Teilzeit genau so beginnt, ob der Kita-Platz rechtzeitig verfügbar ist, ob der Zuverdienst wie erwartet ausfällt oder ob sich beruflich noch etwas ändert.

Deshalb sind Elterngeldbescheide häufig zunächst vorläufig. Bei Selbstständigen kommt hinzu, dass der Steuerbescheid für den Bemessungszeitraum oft noch fehlt. Später wird endgültig abgerechnet. Dann entstehen Nachzahlungen oder Rückforderungen. Mehr dazu steht auf der Seite zur Elterngeld-Auszahlung.

Ein vorläufiger Bescheid ist also kein Grund zur Panik. Er ist aber ein Grund, den weiteren Verlauf sorgfältig zu begleiten.

Selbstständige sollten den Antrag besonders beweglich halten

Bei Selbstständigen ist der Elterngeldantrag selten ein einmaliger Vorgang. Einnahmen, Betriebsausgaben, Bezugsmonate und Zuverdienst müssen während des Bezugs laufend begleitet werden.

Gerade in den ersten 14 Lebensmonaten kann es wichtig sein, einzelne Monate ohne Elterngeldbezug zu lassen. Einnahmen in diesen Lücken reduzieren das Elterngeld in den Bezugsmonaten nicht. Nach dem 14. Lebensmonat braucht es eine andere Planung, weil dann der lückenlose Bezug von Elterngeld Plus beachtet werden muss.

Deshalb sollten Selbstständige nicht einfach das gesamte Elterngeld bis zum Ende festschreiben. Der Antrag muss zur laufenden Begleitung passen.

Partnerschaftsbonusmonate werden oft später sauber beantragt

Die Partnerschaftsbonusmonate liegen häufig weiter hinten. Viele Mütter möchten erst später wieder arbeiten. Arbeitgeber bescheinigen Arbeitszeit und voraussichtliches Einkommen nicht gern lange im Voraus. Deshalb werden die Partnerschaftsbonusmonate in vielen Fällen erst später beantragt.

Bei Selbstständigen ist die Situation anders. Selbstständige bescheinigen ihre Arbeitszeit selbst. Wenn beide Eltern selbstständig sind und keine rückwirkende Gestaltung nötig ist, können die Partnerschaftsbonusmonate schon bei der ersten Antragstellung mit beantragt werden.

Trotzdem müssen auch dann Arbeitszeit, Einkommen, Bezugsmonate und Elterngeld Plus sauber zusammenpassen.

Änderungen nach dem Bescheid

Ein Elterngeldplan darf nicht starr sein. Das Leben ändert sich: Der Kita-Platz kommt später. Ein Elternteil möchte früher oder später wieder arbeiten. Ein Minijob wird aufgenommen. Eine geplante Teilzeit verschiebt sich. Oder die Partnerschaftsbonusmonate geraten in Gefahr.

Für noch nicht begonnene Lebensmonate kann der Antrag geändert werden. Rückwirkende Änderungen sind deutlich enger begrenzt. Besonders wichtig ist die Möglichkeit, bereits bezogenes Elterngeld Plus nachträglich in Basiselterngeld umzuwandeln. Umgekehrt funktioniert das nicht.

Das ist zum Beispiel wichtig, wenn während eines laufenden Elterngeldbezugs ein weiteres Kind kommt. Dann können Mutterschaftsleistungen, Elterngeld für das ältere Kind und der neue Elterngeldbezug ineinandergreifen. Eine rechtzeitige Änderung kann verhindern, dass Leistungen unnötig miteinander verrechnet werden.

Expertentipp von Michael Tell: Änderungen nicht aufschieben

Einige Elterngeldstellen berufen sich darauf, dass Änderungen nicht mehr möglich seien, wenn eine Auszahlung bereits angewiesen wurde. Für Eltern ist dieser Zeitpunkt praktisch nicht erkennbar. Deshalb sollten Änderungen lieber etwas früher bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.

Wenn der Plan kippt: Partnerschaftsbonus retten

Gerade beim Partnerschaftsbonus lohnt sich schnelles Handeln. Wird ein Elternteil gekündigt oder fällt die geplante Arbeitszeit aus anderen Gründen unter 24 Wochenstunden, sind die Bonusmonate nicht automatisch verloren.

Im Beratungstermin prüfen wir dann gemeinsam, ob die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sinnvoll wäre. Denn dann kann der Elternteil seine Arbeitszeit selbst bescheinigen und so den Stundenkorridor der Partnerschaftsbonusmonate einhalten. Wenn die Einkünfte aus der Selbstständigkeit zunächst niedrig sind, wirkt sich dies sogar positiv auf das Elterngeld Plus in den Partnerschaftsbonusmonaten aus und der Elternteil bekommt mehr Elterngeld ausgezahlt. Arbeitslosengeld I kann unter Umständen aufgeschoben werden, damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.

Bei Eltern mit hohem Elterngeldanspruch geht es dabei um viel Geld. Vier Partnerschaftsbonusmonate pro Elternteil bedeuten zusammen 8 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Bei 900 Euro pro Monat sind das 7.200 Euro zusätzliches Elterngeld.

Der Antragsservice begleitet den gesamten Prozess

Mein Antragsservice ist mehr als das Ausfüllen von Formularen. Ich begleite Eltern durch den gesamten Prozess des Elterngeldes. Dazu gehören Antrag, Unterlagen, Rückfragen der Elterngeldstelle, Änderungsanträge, vorläufige Bescheide, endgültige Festsetzungen und spätere Anpassungen.

Gerade bei Teilzeit, Selbstständigkeit, Partnerschaftsbonusmonaten oder einem weiteren Kind ist diese Begleitung wichtig. Das Elterngeld endet nicht mit dem Antrag. Es endet erst, wenn der Bezugszeitraum abgeschlossen und der Bescheid endgültig richtig ist.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

  • Eltern beantragen Lebensmonate, ohne vorher den gesamten Bezugszeitraum zu planen.
  • Der zweite Elternteil wartet zu lange und verliert dadurch rückwirkende Lebensmonate.
  • Basiselterngeld wird nach dem 14. Lebensmonat eingeplant.
  • Ab dem 15. Lebensmonat entsteht eine Lücke beim Elterngeld Plus.
  • Partnerschaftsbonusmonate werden zu früh oder ohne passende Arbeitszeitbescheinigung beantragt.
  • Vorläufige Bescheide werden nicht nachgehalten.
  • Änderungen werden erst geprüft, wenn die Elterngeldstelle schon gezahlt hat.

Häufige Fragen zum Elterngeldantrag

Müssen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beantragen?
Nein. Beide Eltern müssen ihr Elterngeld nicht gleichzeitig beantragen. Dabei müssen aber die Rückwirkung, der 14. Lebensmonat beim Basiselterngeld und der lückenlose Bezug von Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat beachtet werden.
Warum ist der Bescheid vorläufig?
Der tatsächliche Zuverdienst steht bei Antragstellung noch nicht endgültig fest. Bei Selbstständigen fehlt außerdem häufig der Steuerbescheid für den Bemessungszeitraum. Deshalb wird später endgültig abgerechnet.
Kann ich Elterngeld später ändern?
Für noch nicht begonnene Lebensmonate sind Änderungen möglich. Rückwirkende Änderungen sind begrenzt. Besonders wichtig ist die Möglichkeit, Elterngeld Plus nachträglich in Basiselterngeld umzuwandeln.
Was ist beim Partnerschaftsbonus besonders wichtig?
Die Arbeitszeit und das Einkommen müssen zum Bezugszeitraum passen. Wenn ein Elternteil angestellt ist, braucht es in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Selbstständige bescheinigen ihre Arbeitszeit selbst.

Der Antrag sollte nicht nur richtig sein. Er sollte zu Ihrem Plan passen.

Im Antragsservice begleite ich Sie vom Antrag bis zur endgültigen Klärung Ihres Elterngeldes. Das ist besonders wertvoll, wenn sich später etwas ändert.

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