Elterngeld-Wissen

Elterngeld-Tipps: Die teuren Fehler entstehen meist vor dem Antrag.

Beim Elterngeld geht selten nur ein einzelnes Formularfeld schief. Teuer wird es, wenn Mutterschutz, Elternzeit, Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Zuverdienst und Bezugsmonate nicht zusammen geplant werden.

Erst planen, dann beantragen

Ein Elterngeldantrag ist keine gute Stelle, um das Elterngeld kennenzulernen. Im Antrag müssen Entscheidungen eingetragen werden, die vorher verstanden und geplant sein sollten: Lebensmonate, Bezugsart, Zuverdienst, Mutterschutz, Partnermonate, Partnerschaftsbonus und spätere Änderungsmöglichkeiten.

Diese Seite zeigt keine losen Schnelltipps. Es geht um typische Fehler, die ich in der Beratungspraxis immer wieder sehe. Viele davon lassen sich vermeiden, wenn Eltern früh genug planen.

Vor der Geburt Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Mutterschutz, Elternzeit und Selbstständigkeit.
Beim Antrag Bezugsmonate, Bezugsart, Zuverdienst, Mindestbetrag und Partnerschaftsbonus.
Nach dem Bescheid Vorläufigkeit, Änderungen, Rückfragen, endgültige Festsetzung und Fristen.

Fehler 1: Steuerklasse zu spät prüfen

Die Steuerklasse kann das Elterngeld und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beeinflussen. Beim Elterngeld kommt es darauf an, welches steuerliche Abzugsmerkmal im Bemessungszeitraum maßgeblich ist. Bei Gleichstand zählt das neuere Merkmal. Für den Arbeitgeberzuschuss zählen die letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Wer erst nach der Geburt über die Steuerklasse nachdenkt, ist für das Elterngeld zu spät. Für den Arbeitgeberzuschuss kann es aber noch rechtzeitig sein, wenn die Schutzfrist später beginnt. Deshalb gehört die Steuerklasse früh in die Planung.

Fehler 2: Mutterschutz und Elterngeld getrennt betrachten

Mutterschaftsleistungen nach der Geburt werden mit dem Elterngeld verrechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate. Der erste Lebensmonat ist immer betroffen, wenn Mutterschaftsleistungen ab Geburt zustehen. Der zweite Lebensmonat ist häufig nur teilweise betroffen. Dann entsteht ein Rumpfmonat.

Genau dadurch verschieben sich die Gestaltungsmöglichkeiten des anderen Elternteils. Eltern sollten deshalb Mutterschutz, Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Bezugszeitraum gemeinsam planen.

Aus der Praxis: Der Antrag bildet nur ab, was vorher geplant wurde

Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, können beide Eltern in den ersten Lebensmonaten nicht einfach frei Basiselterngeld verteilen. Wer das erst beim Ausfüllen des Antrags merkt, hat die eigentliche Planungsarbeit zu spät begonnen.

Fehler 3: Elternzeit nach Datum erklären, obwohl das Kind noch nicht geboren ist

Vor der Geburt kennt niemand den tatsächlichen Geburtstag des Kindes. Deshalb sollten Eltern die Elternzeit vor der Geburt nicht unbedacht mit festen Daten erklären. Besser ist es, mit Lebensmonaten oder klaren Formulierungen zu arbeiten, die zum späteren Elterngeld passen.

Das betrifft besonders den anderen Elternteil, wenn die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen soll. Es betrifft aber auch Mütter, weil der nachgeburtliche Mutterschutz bereits in den ersten Bindungszeitraum der Elternzeit hineinwirkt.

Fehler 4: Mindestbetrag ankreuzen und 600 Euro verschenken

Auch Eltern mit geringem Einkommen sollten nicht vorschnell nur den Mindestbetrag beantragen. Die zwei zusätzlichen Monatsbeträge entstehen, wenn bei einem Elternteil in zwei Lebensmonaten Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegfällt oder geringer ist.

Gerade bei geringem Einkommen kann ein falsches Kreuz im Antrag dazu führen, dass Eltern die zusätzlichen Monate nicht nutzen. Bei zwei Monatsbeträgen Mindestelterngeld sind das 600 Euro.

Fehler 5: Zuverdienst ohne Topfprinzip planen

Beim Zuverdienst wird nicht jeder Lebensmonat isoliert betrachtet. Es gibt Töpfe: Basiselterngeld mit Zuverdienst und Elterngeld Plus mit Zuverdienst. Monate im selben Topf werden zusammen betrachtet. Dadurch können ein Minijob, ein Dienstwagen, ein früher Teilzeitbeginn oder Partnerschaftsbonusmonate die Berechnung deutlich verändern.

Wer nur fragt, wie viel in einem einzelnen Monat verdient werden darf, plant am Elterngeld vorbei. Entscheidend ist die Struktur des gesamten Bezugszeitraums.

Fehler 6: Partnerschaftsbonus unterschätzen

Die Partnerschaftsbonusmonate sind nicht nur ein netter Zusatz. Wenn beide Eltern in den Partnerschaftsbonusmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, können beide Eltern zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

In der Beratung zeigt sich häufig, dass die Partnerschaftsbonusmonate mehr Haushaltseinkommen bringen, als Eltern zunächst erwarten. Gerade wenn ein Elternteil auf 32 Wochenstunden reduziert und der andere Elternteil zusätzlich Elterngeld Plus erhält, kann das finanziell sehr attraktiv sein.

Fehler 7: Selbstständigkeit wie ein normales Gehalt behandeln

Bei Selbstständigen gelten besondere Regeln. Für den Bemessungszeitraum wird auf Kalenderjahre geschaut. Verschiebungen funktionieren anders als bei Arbeitnehmern. Im Bezugszeitraum zählen Gewinne, Betriebseinnahmen, betriebliche Ausgaben, Lücken im Elterngeldbezug und die richtige Topfbildung.

Besonders wichtig: Selbstständige müssen nach dem Elterngeldbezug häufig Einkünfte nach Lebensmonaten nachweisen, obwohl die Buchhaltung normalerweise in Kalendermonaten arbeitet. Das ist kein Detail, sondern oft ein erheblicher Aufwand.

Fehler 8: Den Bescheid nur nach der Auszahlung prüfen

Ein Elterngeldbescheid muss nicht nur nach dem Auszahlungsbetrag gelesen werden. Wichtig sind Bemessungszeitraum, Bezugsmonate, Vorläufigkeit, Zuverdienst, Mutterschaftsleistungen, Zuschläge und spätere Änderungsmöglichkeiten.

Die Berechnung wird in den Bescheiden nicht so erläutert, dass Eltern sie ohne Vorwissen vollständig nachvollziehen können. Gerade deshalb ist ein sauberer Antrag so wichtig.

Fehler 9: Änderungen zu spät einreichen

Das Leben läuft nach der Geburt selten exakt nach Plan. Kita-Platz, Rückkehr in den Beruf, Minijob, Teilzeit, Krankheit, Kündigung, Selbstständigkeit oder ein weiteres Kind können den Elterngeldbezug verändern.

Änderungen sollten früh geprüft und rechtzeitig bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Wer wartet, bis eine Auszahlung angewiesen oder ein Lebensmonat begonnen hat, verliert Gestaltungsmöglichkeiten.

Fehler 10: Beratung erst suchen, wenn der Bescheid falsch ist

Wenn der Bescheid schon da ist, läuft die Frist. Dann geht es häufig nicht mehr um Gestaltung, sondern um Schadensbegrenzung. Besser ist eine Beratung vor der Antragstellung. Dann können Eltern den Bemessungszeitraum, den Bezugszeitraum, die Elternzeit, den Zuverdienst und spätere Änderungen gemeinsam planen.

Aus der Praxis: Der beste Tipp ist rechtzeitige Planung

Viele Elterngeldfehler entstehen nicht, weil Eltern unaufmerksam sind. Sie entstehen, weil die Regeln miteinander verkettet sind. Eine Entscheidung zur Elternzeit kann den Urlaubsanspruch berühren. Eine Steuerklasse kann Elterngeld und Arbeitgeberzuschuss beeinflussen. Ein Minijob kann den Topf verändern. Ein weiteres Kind kann den Bemessungszeitraum verschieben.

Genau deshalb ist Elterngeldplanung kein Formularservice. Es ist eine fachliche Planung Ihrer Elternzeit, Ihres Einkommens und Ihrer Familienzeit.

Häufige Fragen zu Elterngeld-Tipps

Welcher Elterngeld-Tipp ist der wichtigste?
Beginnen Sie früh. Viele wichtige Stellschrauben liegen vor der Geburt: Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Mutterschutz, Elternzeit, Selbstständigkeit und Arbeitgeberzuschuss.
Kann ich den Antrag später noch ändern?
Für noch nicht begonnene Lebensmonate sind Änderungen möglich. Rückwirkende Änderungen sind enger begrenzt. Deshalb sollten Änderungen lieber früher bei der Elterngeldstelle eingehen.
Warum ist der Elterngeldrechner allein nicht genug?
Ein Rechner rechnet die eingegebenen Daten. Er entwickelt aber nicht automatisch den besten Plan für Ihre Familie.
Wann ist eine Beratung besonders sinnvoll?
Wenn Steuerklasse, Mutterschutz, Selbstständigkeit, Zuverdienst, Geschwisterplanung, Partnerschaftsbonus oder Änderungen im Bezugszeitraum eine Rolle spielen.