Pflegekind
Elterngeld für Pflegekind
Pflegekind und Adoptionspflege klingen ähnlich. Für das Elterngeld sind sie aber nicht dasselbe.
Eine reine Vollzeitpflege ohne Ziel der Annahme als Kind löst nicht automatisch einen Elterngeldanspruch aus.
Warum Pflegekind und Adoptionspflege getrennt werden müssen
Beim Elterngeld reicht es nicht, dass ein Kind tatsächlich im Haushalt lebt und betreut wird. Entscheidend ist, ob das Elterngeldrecht die konkrete Beziehung zum Kind als Anspruchsgrundlage erfasst.
Genau hier liegt der Unterschied: Eine Vollzeitpflege ohne Adoptionsziel ist nicht automatisch eine elterngeldrechtliche Anspruchsgrundlage. Adoptionspflege wird dagegen besonders behandelt.
Vollzeitpflege löst nicht automatisch Elterngeld aus
Pflegeeltern übernehmen im Alltag oft sehr viel Verantwortung. Für das Elterngeld genügt diese tatsächliche Betreuung allein aber nicht.
Wer ein Kind in Vollzeitpflege aufgenommen hat, sollte deshalb nicht aus der Elternzeitregel auf das Elterngeld schließen. Elternzeit und Elterngeld haben hier unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Adoptionspflege wird anders geprüft
Wenn ein Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen wird, geht es um Adoptionspflege. Dann ist der Aufnahmezeitpunkt in den Haushalt für die Elterngeldplanung zentral.
Der Beginn der Adoptionspflege sollte nachweisbar sein, etwa durch Unterlagen des Jugendamts, der Adoptionsvermittlungsstelle oder durch eine klare Vereinbarung zum Beginn der Adoptionspflege.
Elternzeit für Pflegekind ist ein eigener Punkt
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann Elternzeit auch bei einem Kind in Vollzeitpflege relevant sein. Diese arbeitsrechtliche Möglichkeit bedeutet aber nicht automatisch, dass Elterngeld gezahlt wird.
Für angenommene Kinder und Kinder in Vollzeit- oder Adoptionspflege wird die Elternzeit ab Aufnahme in den Haushalt geplant. Bis zu 24 Monate können in den Zeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres verlegt werden.
Weitere passende Seiten
Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeld bei Adoption, Elterngeldanspruch und Elternschaft, Elterngeld für Verwandte und Elternzeit richtig planen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Elterngeld für ein Pflegekind
Bekomme ich für ein Pflegekind automatisch Elterngeld?
Nein. Eine Vollzeitpflege ohne Adoptionsziel löst nicht automatisch Elterngeld aus.
Was ist bei Adoptionspflege anders?
Bei Adoptionspflege wird das Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen. Dann ist der Aufnahmezeitpunkt für das Elterngeld zentral.
Reicht die tatsächliche Betreuung im Alltag?
Nein. Haushalt und Betreuung sind wichtig, ersetzen aber nicht die elterngeldrechtliche Anspruchsgrundlage.
Gibt es Elternzeit für ein Pflegekind?
Elternzeit kann bei Vollzeitpflege möglich sein. Das ist aber vom Elterngeldanspruch zu trennen.