Angehörige

Elterngeld für Verwandte

Elterngeld für Verwandte ist kein allgemeines Großeltern-Elterngeld.

Es geht um enge Härtefälle, in denen die Eltern wegen Tod, schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung ausfallen.

Wann Verwandte Elterngeld bekommen

Verwandte bis zum dritten Grad und deren Ehegatten oder Lebenspartner kommen nur ausnahmsweise für Elterngeld in Betracht. Der Anspruch setzt voraus, dass die Eltern ihr Kind wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können.

Das ist kein Instrument für normale Betreuungsengpässe und keine Lösung, wenn Großeltern das Kind nur zusätzlich oder gelegentlich betreuen.

Welche Angehörigen gemeint sind

Erfasst werden Verwandte bis zum dritten Grad. Dazu gehören insbesondere Großeltern, Urgroßeltern, Geschwister sowie Onkel und Tanten. Auch Ehegatten oder Lebenspartner dieser Verwandten können in die Prüfung fallen.

Die Verwandtschaft allein genügt nicht. Die übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Haushalt und eigene Betreuung bleiben nötig

Der oder die Verwandte muss mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen. Außerdem dürfen vorrangig Berechtigte das Elterngeld nicht in Anspruch nehmen.

Gerade in Krisensituationen sollte die Betreuung nicht nur menschlich, sondern auch für die Elterngeldstelle nachvollziehbar dokumentiert werden.

Großelternzeit ist nicht dasselbe

Großelternzeit ist eine arbeitsrechtliche Elternzeitfrage. Sie kann in besonderen Fällen relevant sein, etwa wenn ein Elternteil minderjährig ist oder eine vor dem 18. Geburtstag begonnene Ausbildung fortsetzt.

Daraus folgt aber nicht automatisch ein Elterngeldanspruch der Großeltern. Für Elterngeld braucht es die besonderen Voraussetzungen für Verwandte.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeldanspruch und Elternschaft, Elterngeld für Pflegekind, Elterngeld für Stiefkind und Kind mit Behinderung und Elterngeld.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Elterngeld für Verwandte

Bekommen Großeltern Elterngeld?

Nur in engen Härtefällen. Normale Unterstützung oder Betreuung durch Großeltern reicht nicht.

Welche Härtefälle sind gemeint?

Relevant sind Tod, schwere Krankheit oder Schwerbehinderung der Eltern, wenn dadurch die Betreuung durch die Eltern ausfällt.

Muss das Kind im Haushalt der Verwandten leben?

Ja. Haushalt mit dem Kind und eigene Betreuung bleiben zentrale Voraussetzungen.

Ist Großelternzeit dasselbe wie Elterngeld für Großeltern?

Nein. Großelternzeit ist arbeitsrechtlich zu prüfen. Elterngeld für Verwandte braucht eigene, enge Voraussetzungen.