Einkommen
Gehalt nach der Geburt
Gehalt nach der Geburt ist für das Elterngeld nicht nur eine Kontobewegung. Es muss dem richtigen Lebensmonat zugeordnet werden.
Eltern schauen oft auf den Kalendermonat der Auszahlung. Für das Elterngeld reicht das nicht.
Arbeit, Abrechnung und Lebensmonat
Gehalt wird häufig am Monatsende oder im Folgemonat ausgezahlt. Der Lebensmonat des Kindes kann aber mitten im Kalendermonat beginnen.
Dadurch fallen Arbeitszeit, Abrechnungsmonat und Elterngeldmonat auseinander. Für die Berechnung muss geklärt werden, welchem Lebensmonat das Einkommen zugeordnet wird.
Teilzeitbeginn
Beginnt die Teilzeit mitten in einem Lebensmonat, wirkt das Einkommen auf genau diesen Lebensmonat. Der gleiche Arbeitsbeginn wirkt finanziell anders, wenn er auf einen anderen Lebensmonat gelegt wird.
Das gilt besonders bei Basiselterngeld, Elterngeld Plus und beim Wechsel zwischen beiden Bezugsformen.
Arbeitgeberbescheinigung
Die Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig, weil sie Einkommen, Arbeitszeit und Zeiträume für die Elterngeldstelle nachvollziehbar machen soll.
Wenn die Bescheinigung nur nach Kalendermonaten gedacht ist, sollten Eltern prüfen, ob die elterngeldrechtliche Zuordnung trotzdem stimmt.
Nachzahlungen und Korrekturen
Nachzahlungen, verspätete Gehaltsbestandteile und Korrekturen dürfen nicht ungeprüft behandelt werden. Es muss geklärt werden, ob sie in den Bemessungszeitraum vor der Geburt oder in den Bezugszeitraum nach der Geburt gehören.
Eine falsche Zuordnung verändert den Elterngeldbescheid.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Gehalt nach der Geburt
Zählt der Kalendermonat der Gehaltszahlung?
Nicht allein. Entscheidend ist die elterngeldrechtliche Zuordnung zum Lebensmonat.
Warum ist die Arbeitgeberbescheinigung wichtig?
Sie soll Einkommen, Arbeitszeit und Zeiträume so darstellen, dass die Elterngeldstelle richtig berechnen kann.
Was passiert bei Nachzahlungen?
Nachzahlungen müssen fachlich zugeordnet werden. Eine falsche Zuordnung verändert den Bescheid.
Sollte ich den Arbeitsbeginn planen?
Ja. Ein Arbeitsbeginn mitten im Lebensmonat kann das Elterngeld anders beeinflussen als erwartet.