Historische Einordnung

Corona-Sonderregeln beim Elterngeld: heute vor allem für alte Fälle wichtig.

Die Corona-Regeln waren zeitlich begrenzte Ausnahmen. Für neue Anträge sind sie nicht der Ausgangspunkt. Für alte Bescheide, Rückfragen und historische Fälle können sie aber noch wichtig sein.

Warum diese Seite im Archiv bleibt

Während der Corona-Pandemie wurde das Elterngeld an mehreren Stellen vorübergehend angepasst. Es ging um Einkommensausfälle, Kurzarbeit, systemrelevante Tätigkeiten, verschobene Elterngeldmonate und Probleme beim Partnerschaftsbonus.

Für heutige Geburten sind diese alten Sonderregeln keine normale Planungsgrundlage mehr. Trotzdem bleibt die Seite wichtig: Alte Elterngeldbescheide, Rückfragen der Elterngeldstelle oder noch offene Verfahren können sich weiterhin auf diese Zeit beziehen.

Bemessungszeitraum

Corona-bedingte Einkommensausfälle konnten bei alten Fällen eine Rolle spielen, wenn der Bemessungszeitraum bestimmt wurde.

Bezugszeitraum

Kurzarbeit, Ersatzleistungen und veränderte Arbeitszeiten mussten im laufenden Elterngeldbezug richtig eingeordnet werden.

Partnerschaftsbonus

Wenn Arbeitszeiten durch die Pandemie nicht wie geplant eingehalten werden konnten, entstanden besondere Prüfungsfragen.

Kurzarbeit und Einkommensausfall

Kurzarbeitergeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Es gehört zu den Einkommensersatzleistungen. Für alte Corona-Fälle war deshalb genau zu prüfen, ob ein Monat im Bemessungszeitraum anders behandelt werden durfte oder ob eine Leistung im Bezugszeitraum auf das Elterngeld angerechnet wurde.

Das lässt sich nicht pauschal aus einem alten Hinweistext beantworten. Entscheidend sind der Geburtszeitpunkt, die betroffenen Kalendermonate, die gewählten Lebensmonate des Kindes und die Rechtslage, die damals galt.

Expertentipp von Michael Tell: Alte Corona-Regeln nicht in aktuelle Planung hineinziehen

Wenn Ihr Kind heute geboren wird, planen wir nicht mit alten Corona-Ausnahmen. Wenn Sie aber einen alten Bescheid, eine alte Rückfrage oder ein noch offenes Verfahren haben, muss man prüfen, welche Rechtslage damals galt und ob heute noch etwas geändert werden kann.

Selbstständige und alte Pandemie-Jahre

Bei Selbstständigen konnte ein Pandemie-Jahr besonders stark wirken, weil beim Elterngeld nicht automatisch die zwölf Monate vor der Geburt betrachtet werden. Maßgeblich ist bei Selbstständigen der steuerliche Veranlagungszeitraum, der für den Bemessungszeitraum gilt.

Wenn in einem alten Fall ein Corona-Jahr in die Berechnung geraten ist, muss man die damaligen Verschiebungsregeln, den Steuerbescheid aus dem Bemessungszeitraum und die tatsächlichen Einkünfte sehr genau zusammen ansehen. Gerade bei Selbstständigen entscheidet ein falscher Bemessungszeitraum schnell über sehr viel Elterngeld.

Warum alte Corona-Formulare nicht weiterhelfen

Alte Formulare, alte Hinweise und alte PDF-Dateien können für die historische Einordnung nützlich sein. Für neue Anträge sollten sie aber nicht verwendet werden. Die Elterngeldstellen arbeiten mit aktuellen Formularen, aktuellen Onlineanträgen und der heutigen Rechtslage.

Wenn Sie einen neuen Elterngeldantrag stellen möchten, beginnen Sie besser bei den aktuellen Seiten zum Elterngeldantrag und zur Antragstellung. Alte Antragsunterlagen sind nur noch ein Archivthema.

Was bei alten Corona-Fällen geprüft werden sollte

  • Geht es um einen alten Bescheid oder um einen heutigen Antrag?
  • Welche Lebensmonate des Kindes und welche Kalendermonate beim Einkommen sind betroffen?
  • War der Bescheid vorläufig oder bereits endgültig?
  • Geht es um Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld oder eine andere Ersatzleistung?
  • Wurde ein Zuverdienst im Elterngeldbezug später endgültig abgerechnet?
  • Gibt es noch eine Frist für Widerspruch, Änderung oder Überprüfung?

Aus der Praxis: Corona war beim Elterngeld kein einfacher Zusatzfall

Die Corona-Sonderregeln trafen auf ein Elterngeldrecht, das ohnehin schon stark von Fristen, Lebensmonaten, Kalendermonaten, Ersatzleistungen und Einkommensarten abhängt. Deshalb reicht es bei alten Fällen nicht, nur eine einzelne Corona-Regel zu lesen. Der gesamte Elterngeldplan muss zum damaligen Sachverhalt passen.

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