Elterngeld-Wissen
Elterngeld und Unterhaltspflichten: Erst den Schonbetrag prüfen.
Elterngeld ist nicht automatisch vollständig für Unterhalt verfügbar. Das Gesetz schützt beim Basiselterngeld 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro. Trotzdem muss die konkrete Unterhaltssituation gesondert geprüft werden.
Elterngeld und Unterhalt sind zwei verschiedene Prüfungen
Das Elterngeld beantwortet zuerst die Frage, welchen Ausgleich ein Elternteil nach der Geburt erhält. Das Unterhaltsrecht beantwortet eine andere Frage: Welche Zahlungen müssen gegenüber Kindern, früheren Partnern oder Ehegatten geleistet werden?
Genau deshalb darf man Elterngeld und Unterhalt nicht vermischen. Die Höhe des Elterngeldes sagt noch nicht, welcher Betrag unterhaltsrechtlich eingesetzt werden muss.
Die Grundregel: 300 Euro beim Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld werden Unterhaltspflichten durch die Zahlung des Elterngeldes nur insoweit berührt, als das Elterngeld 300 Euro monatlich übersteigt. Der Betrag von 300 Euro ist also der zentrale Schonbetrag.
Beispiel: Ein Elternteil erhält 1.200 Euro Basiselterngeld. Dann ist nicht die ganze Zahlung für Unterhalt heranzuziehen. Die ersten 300 Euro bleiben nach der elterngeldrechtlichen Regelung geschützt. Für die weitere Unterhaltsberechnung muss dann geprüft werden, wie mit dem darüber hinausgehenden Betrag umzugehen ist.
Beim Elterngeld Plus sind es 150 Euro
Beim Elterngeld Plus halbiert sich dieser Schonbetrag. Unterhaltspflichten werden durch die Zahlung des Elterngeld Plus nur insoweit berührt, als die Zahlung 150 Euro monatlich übersteigt.
Das passt zur Systematik des Elterngeld Plus. Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei Elterngeld Plus-Monate aufgeteilt werden. Deshalb wird auch der geschützte Betrag halbiert.
Mehrlingsgeburt: Der Schonbetrag vervielfacht sich
Bei Mehrlingsgeburten vervielfachen sich die Beträge mit der Zahl der geborenen Kinder. Bei Zwillingen sind beim Basiselterngeld also 600 Euro geschützt. Beim Elterngeld Plus sind es 300 Euro.
Bei Drillingen erhöht sich der geschützte Betrag entsprechend weiter. Das ist praktisch wichtig, weil Mehrlingseltern nach der Geburt häufig besonders starke Einkommensausfälle und einen deutlich höheren Betreuungsaufwand haben.
Beispiel: Basiselterngeld bei Zwillingen
Ein Vater erhält nach der Geburt von Zwillingen 600 Euro Basiselterngeld. Durch die Mehrlingsregelung sind 600 Euro geschützt. Diese Zahlung darf deshalb nicht einfach vollständig für bestehende Unterhaltspflichten eingeplant werden.
Die Schonbeträge haben Ausnahmen
Die Regelung klingt einfach, ist aber nicht grenzenlos. Das Gesetz nennt wichtige Ausnahmen. Besonders bei Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern und in bestimmten familienrechtlichen Sonderfällen darf man sich nicht ungeprüft auf den Schonbetrag verlassen.
Deshalb gehört die genaue Unterhaltsberechnung nicht in eine schnelle Elterngeld-Faustformel. Wer bereits Unterhalt zahlt oder Unterhalt verlangen möchte, sollte die Unterhaltssituation familienrechtlich prüfen lassen.
Getrennte Eltern brauchen einen besonders sauberen Elterngeldplan
Bei getrennten Eltern geht es oft um mehrere Ebenen gleichzeitig: Betreuung des Kindes, Erwerbstätigkeit, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Elterngeldmonate, Teilzeit und Liquidität.
Ein Fehler im Bezugszeitraum kann dann nicht nur das Elterngeld verändern. Er kann auch die finanzielle Verständigung zwischen den Eltern erschweren. Das gilt besonders, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung weniger arbeitet und der andere Elternteil weiter verdient.
Unterhaltspflicht heißt nicht automatisch: möglichst wenig Elterngeld planen
Manche Eltern denken bei bestehenden Unterhaltspflichten zuerst daran, das Elterngeld möglichst niedrig zu halten. Das ist in der Elterngeldplanung meist der falsche Ansatz. Zuerst muss das Elterngeldmodell fachlich stimmen.
Entscheidend ist, welche Kombination aus Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Erwerbstätigkeit, Partnerschaftsbonus und Liquidität für die Familie tragfähig ist. Die Unterhaltsfrage wird danach gesondert eingeordnet.
Typische Fehler bei Elterngeld und Unterhalt
- Eltern setzen das gesamte Elterngeld als frei verfügbares Einkommen an.
- Der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wird übersehen.
- Mehrlingsgeburten werden bei den Schonbeträgen nicht berücksichtigt.
- Bestehende Unterhaltspflichten werden erst nach dem Elterngeldbescheid besprochen.
- Unterhaltsfragen werden mit Elterngeldfragen vermischt, obwohl sie getrennt geprüft werden müssen.
Häufige Fragen zu Elterngeld und Unterhalt
- Ist Elterngeld bei Unterhalt vollständig geschützt?
- Nein. Beim Basiselterngeld ist der Betrag von 300 Euro monatlich geschützt. Beim Elterngeld Plus sind es 150 Euro. Oberhalb dieser Beträge muss die konkrete Unterhaltssituation geprüft werden.
- Was gilt bei Zwillingen?
- Bei Zwillingen verdoppeln sich die geschützten Beträge. Beim Basiselterngeld sind dann 600 Euro geschützt, beim Elterngeld Plus 300 Euro.
- Gilt der Schonbetrag auch bei Kindesunterhalt?
- Hier ist Vorsicht nötig. Das Gesetz nennt Ausnahmen, unter anderem in bestimmten Fällen gesteigerter Unterhaltspflicht. Deshalb sollte Kindesunterhalt nicht nur nach einer Elterngeld-Faustregel beurteilt werden.
- Kann die Elterngeldberatung meinen Unterhalt berechnen?
- Nein. Die Elterngeldberatung ersetzt keine familienrechtliche Beratung. Sie hilft aber, den Elterngeldplan, die Liquidität und die Bezugsmonate sauber aufzubauen.