Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld richtig aufeinander abstimmen

Elternzeit ist die Freistellung oder Teilzeit im Arbeitsverhältnis. Elterngeld ist die Leistung der Elterngeldstelle. Beides muss perfekt zusammenpassen, sonst verlieren Eltern Geld, Urlaub oder Gestaltungsspielraum.

Zwei Systeme, ein gemeinsamer Plan

Elternzeit und Elterngeld klingen wie ein gemeinsames Thema. Fachlich sind es zwei verschiedene Systeme. Die Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt.

Genau deshalb entstehen die Fehler. Elternzeit führt nicht automatisch zu Elterngeld. Geplantes Elterngeld braucht die passend erklärte Elternzeit. Und ein Teilzeitbeginn, der im Beruf gut klingt, führt beim Elterngeld zu weniger Geld, wenn er falsch gelegt wird.

In eine gute Planung gehören deshalb Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen, Lebensmonate, Elternzeitabschnitte, Urlaub, Teilzeit, Zuverdienst, Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt
Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt
Urlaub wird nach vollen Kalendermonaten Elternzeit gekürzt

Das Elterngeld denkt in Lebensmonaten

Das Elterngeld muss nach Lebensmonaten des Kindes beantragt werden. Wird das Kind am 15. März geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April. Der zweite Lebensmonat läuft vom 15. April bis zum 14. Mai.

Wird das Kind am 1. März geboren, entspricht der erste Lebensmonat genau dem Kalendermonat März. Das ist für Urlaub, Elternzeit und Elterngeld eine ganz andere Ausgangslage.

Lebensmonat und Kalendermonat fallen nicht immer zusammen
Geburtstag 1. Lebensmonat Folge für die Planung
15. März 15. März bis 14. April Der Lebensmonat schneidet zwei Kalendermonate.
1. März 1. März bis 31. März Der Lebensmonat ist zugleich ein voller Kalendermonat.

Die Elternzeit denkt im Arbeitsverhältnis

Elternzeit ist die Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Sie regelt, wann ein Elternteil nicht arbeitet oder in Elternteilzeit arbeitet. Der Arbeitgeber zahlt für die Elternzeit kein Elterngeld. Das Elterngeld kommt von der Elterngeldstelle.

Deshalb reicht es nicht, nur die Elternzeit zu erklären. Die Erklärung muss zu den Elterngeldmonaten passen.

Beispiel: Ein Monat Elternzeit reicht beim Elterngeld nicht

Ein Vater erklärt nur den 3. Lebensmonat Elternzeit, weil er in diesem Monat zu Hause bleiben möchte. Später fällt auf: Ein einzelner Monat Basiselterngeld reicht nicht. Es braucht einen zweiten Bezugsmonat.

Wird der zweite Lebensmonat erst später erklärt, darf der Arbeitgeber diesen späteren Elternzeitabschnitt ablehnen. In diesem Fall bekommt der Vater auch im 3. Lebensmonat kein Elterngeld, obwohl er zu Hause ist.

Mutterschutz ist ein Pflichtteil der Elterngeldplanung

Erhält die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen, werden diese Leistungen auf das Elterngeld angerechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate.

Daraus folgt eine wichtige Grenze: Beide Eltern dürfen in den ersten zwölf Lebensmonaten nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, darf der Vater deshalb nicht einfach den 1. und 2. Lebensmonat mit Basiselterngeld planen.

Kommt das Kind früher als erwartet, verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz. Bei einem Mutterschutz von zwölf Wochen nach der Geburt erweitert sich der Zeitraum ebenfalls. Dadurch verschiebt sich die Frage, welche Lebensmonate durch Mutterschaftsleistungen belegt sind.

Expertentipp von Michael Tell: Vater, Mutter und Mutterschutz zusammen prüfen

Die Elternzeit des Vaters sollte nicht isoliert geplant werden. Entscheidend ist, welche Monate die Mutter wegen Mutterschaftsleistungen bereits mit Basiselterngeld belegt, welche Monate der Vater nutzen möchte und ob Elterngeld Plus die bessere Gestaltung ist.

Elterngeld Plus ist ein Gestaltungsmittel

Elterngeld Plus ist nicht nur weniger Elterngeld über einen längeren Zeitraum. Es ist ein Gestaltungsmittel. Es hilft bei Teilzeit, bei der Verteilung der Bezugsmonate und bei der Abstimmung beider Eltern.

Ein wichtiger Punkt: Basiselterngeld und Elterngeld Plus dürfen gleichzeitig bezogen werden. Nur Monate mit Mutterschaftsleistungen dürfen nicht in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

Beim Elterngeld Plus gibt es außerdem einen rechnerisch anrechnungsfreien Zuverdienst. Das ist kein pauschaler Betrag, der für alle Eltern gleich ist. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab.

Expertentipp von Michael Tell: Zuverdienst nicht schätzen

Der anrechnungsfreie Zuverdienst im Elterngeld Plus muss individuell berechnet werden. Genau diese Berechnung gehört zu meiner Beratung. Wenn der Betrag bekannt ist, lassen sich Teilzeitbeginn, Wochenstunden und Elterngeldmonate wesentlich besser aufeinander abstimmen.

Beispiel: Der Vater soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate zweimal Elterngeld bekommen

Die Mutter möchte zwölf Monate Basiselterngeld nutzen und in den ersten dreizehn Lebensmonaten nicht arbeiten. Der Vater möchte zwei Monate Basiselterngeld innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen.

Die Lösung ist die Umwandlung eines geeigneten Basiselterngeldmonats der Mutter in zwei Monate mit Elterngeld Plus. Die Mutter erhält in diesem Monat nur die Hälfte ihres Elterngeldes. Die zweite Hälfte bezieht sie zum Beispiel im 13. Lebensmonat als Elterngeld Plus. Wenn sie in dieser Zeit kein Einkommen hat, verliert sie dadurch kein Elterngeld.

In dem umgewandelten Monat bezieht die Mutter Elterngeld Plus. Der Vater bezieht in diesem Monat Basiselterngeld. Diese Gestaltung ist nur außerhalb der Monate mit Mutterschaftsleistungen möglich.

Partnerschaftsbonus: mehr Zeit und mehr Haushaltseinkommen

Die Partnerschaftsbonusmonate werden von vielen Eltern zu schnell verworfen. Der Gedanke dahinter ist verständlich: Wenn der besser verdienende Elternteil seine Arbeitszeit reduziert, sinkt sein Nettogehalt. Deshalb erwarten die Eltern ein niedrigeres Haushaltseinkommen.

In vielen Beratungsfällen zeigt sich das Gegenteil. Wenn beide Eltern für zwei bis vier aufeinanderfolgende Lebensmonate jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten beide Eltern zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus. Das zusätzliche Elterngeld Plus der Mutter gleicht den geringeren Nettolohn des Vaters in vielen Fällen aus oder übersteigt ihn.

Beispiel: Vier Tage Arbeit, mehr Zeit mit dem Kind und trotzdem mehr Geld

Der Vater reduziert im Partnerschaftsbonus auf 32 Wochenstunden und arbeitet vier Tage pro Woche. Die Mutter arbeitet ebenfalls im zulässigen Stundenkorridor. Beide erfüllen die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus.

Das Haushaltseinkommen besteht dann aus dem reduzierten Nettogehalt des Vaters, dem Einkommen der Mutter und zusätzlichem Elterngeld Plus für beide Eltern. In dieser Konstellation haben Eltern nach meiner Erfahrung häufig mehr Geld zur Verfügung als ohne Partnerschaftsbonus.

Gleichzeitig hat der Vater mehr Zeit mit dem Kind und entlastet die Mutter bei der Betreuung stärker. Das ist der Grund, warum die Partnerschaftsbonusmonate ein Schwerpunkt meiner Beratung sind.

Teilzeit und Zuverdienst entscheiden über das Ergebnis

Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, hat Zuverdienst. Dieser Zuverdienst wird im Elterngeld berücksichtigt. Deshalb ist nicht nur wichtig, ob ein Elternteil wieder arbeitet. Wichtig sind der Beginn, die Wochenstunden, das voraussichtliche Einkommen und der passende Elterngeldmonat.

Besonders wichtig ist der Wiederbeginn der Erwerbstätigkeit der Mutter. Ein falsch gelegter Teilzeitbeginn oder ein falsch eingeschätzter Zuverdienst führt dazu, dass Eltern weniger Elterngeld bekommen als möglich.

Urlaub nicht vergessen

Beim Urlaub zählt wieder ein anderes System. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das Elterngeld wird aber nach Lebensmonaten beantragt.

Mit guter Planung lässt sich diese Kürzung bei einzelnen Lebensmonaten vermeiden, wenn ein einzelner Tag ohne Elternzeit den vollen Kalendermonat unterbricht. Dieser Tag muss aber wieder zum Elterngeld passen, weil Arbeitsentgelt oder Urlaubsentgelt in diesem Lebensmonat geprüft wird.

Mehr dazu erkläre ich auf der Seite Auswirkungen der Elternzeit auf Ihren Urlaubsanspruch.

Erst planen, dann Elternzeit erklären

Die Erklärung der Elternzeit setzt den Plan gegenüber dem Arbeitgeber um. Vor der Geburt sollten keine festen Kalendertage für Lebensmonate erklärt werden, wenn der tatsächliche Geburtstermin noch nicht feststeht.

Der Arbeitgeber sollte den voraussichtlichen Geburtstermin kennen, damit er planen kann. Die Elternzeit selbst wird vor der Geburt aber besser nach Lebensmonaten oder nach dem Ende des Mutterschutzes beschrieben.

Für Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, erkläre ich den Zwei-Jahres-Zeitraum gesondert auf der Seite Elternzeit nach dem Mutterschutz. Wichtig ist: Der nachgeburtliche Mutterschutz gehört dann bereits zu diesem Zeitraum. Die Mutter plant also nicht zwei Jahre ab dem Ende des Mutterschutzes.

Meine Empfehlung

Elternzeit und Elterngeld müssen perfekt aufeinander abgestimmt werden. Wer nur Formulare ausfüllt, bekommt keine Gestaltung. Wer vorher plant, verbindet Mutterschutz, Teilzeit, Zuverdienst, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Urlaub so, dass die Familie finanziell besser steht.

Genau dafür ist die Premiumberatung gedacht: Wir entwickeln den Plan, bevor die Elternzeit erklärt und das Elterngeld beantragt wird.

Prüfen Sie diese Punkte vor der Erklärung der Elternzeit

  • Welche Lebensmonate sollen beim Elterngeld genutzt werden?
  • Welche Monate sind durch Mutterschaftsleistungen belegt?
  • Darf der andere Elternteil in den gewünschten Monaten Basiselterngeld beziehen?
  • Ist Elterngeld Plus die bessere Gestaltung?
  • Sind Partnerschaftsbonusmonate wirtschaftlich sinnvoll?
  • Wann beginnt die Mutter wieder mit Erwerbstätigkeit?
  • Wie wirkt sich Zuverdienst auf das Elterngeld aus?
  • Entstehen volle Kalendermonate Elternzeit mit Urlaubskürzung?
  • Passt die Elternzeiterklärung zu diesem Gesamtplan?

Häufige Fragen

FAQ zu Elternzeit und Elterngeld

Warum müssen Elternzeit und Elterngeld zusammen geplant werden?

Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes beantragt. Die Elternzeit wird gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Wenn beides nicht zusammenpasst, ist ein Elternteil zu Hause, ohne das erwartete Elterngeld zu bekommen.

Warum ist der Mutterschutz beim Elterngeld so wichtig?

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten bei der Mutter als Basiselterngeldmonate. Dadurch ist die Planung des anderen Elternteils begrenzt.

Was bringt Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus hilft, Bezugsmonate zu strecken, Teilzeit besser abzubilden und die Elterngeldmonate beider Eltern sauberer aufeinander abzustimmen. Beim Elterngeld Plus gibt es außerdem einen individuell zu berechnenden anrechnungsfreien Zuverdienst. Monate mit Mutterschaftsleistungen dürfen aber nicht umgewandelt werden.

Gibt es beim Elterngeld Plus anrechnungsfreien Zuverdienst?

Ja. Die Höhe ist aber kein pauschaler Freibetrag. Sie hängt vom Einkommen vor der Geburt und von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsmerkmalen ab. Dieser Betrag sollte vor dem Teilzeitbeginn berechnet werden.

Warum lohnen sich Partnerschaftsbonusmonate?

Wenn beide Eltern in den Bonusmonaten im zulässigen Stundenkorridor arbeiten, erhalten beide zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus. Dadurch entsteht in vielen Familien mehr Familienzeit und mehr Haushaltseinkommen.

Nächster Schritt

Erst den Plan entwickeln, dann Elternzeit erklären

Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz, Teilzeit und Zuverdienst entscheiden gemeinsam über das finanzielle Ergebnis. Eine fundierte Beratung lohnt sich, bevor Sie Elternzeit erklären oder den Elterngeldantrag stellen.

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