Betreuungsgeld

Wenn man sein Kind nach dem Elterngeldbezug weiterhin zu Hause betreut, kann man das sog. Betreuungsgeld beantragen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.

Das bundesweite Betreuungsgeld nach dem BEEG wurde zum 01.01.2016 abgeschafft. In Bayern wird es als Leistung des Freistaats weiter angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Zentrum für Familie und Soziales nach den aktuellen Bestimmungen.

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