Alleinerziehend ist beim Elterngeld ein eigener Prüfpunkt
Im Alltag ist schnell gesagt: Ich bin alleinerziehend. Beim Elterngeld reicht diese Beschreibung nicht. Für den alleinigen Bezug der Partnermonate muss die Lebenssituation zu den gesetzlichen Voraussetzungen passen. Es kommt nicht nur darauf an, ob die Eltern getrennt sind.
Wichtig ist insbesondere, ob beim elterngeldberechtigten Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen. Außerdem darf der andere Elternteil weder mit diesem Elternteil noch mit dem Kind in einer Wohnung leben. Das ist eine sehr konkrete Voraussetzung und kein bloßes Bauchgefühl.
Auch die Betreuung durch den anderen Elternteil kann eine Rolle spielen. Wenn die Betreuung das Kindeswohl gefährden würde oder wenn der andere Elternteil das Kind wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung nicht betreuen kann, gibt es ebenfalls besondere Regelungen. Wirtschaftliche Gründe oder berufliche Verhinderung reichen dafür aber nicht aus.