Elterngeld-Wissen

Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende können beim Elterngeld deutlich mehr Gestaltungsspielraum haben. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die zwei Partnermonate allein erhalten, die sonst dem anderen Elternteil vorbehalten sind. Auch der Partnerschaftsbonus kann allein genutzt werden. Aber das gilt nicht automatisch nur deshalb, weil Eltern getrennt sind.

Beim Elterngeld muss deshalb genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug der Partnermonate wirklich vorliegen. Entscheidend sind Haushalt, Betreuung, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Steuermerkmale und die tatsächliche Rolle des anderen Elternteils.

Alleinerziehend ist beim Elterngeld ein eigener Prüfpunkt

Im Alltag ist schnell gesagt: Ich bin alleinerziehend. Beim Elterngeld reicht diese Beschreibung nicht. Für den alleinigen Bezug der Partnermonate muss die Lebenssituation zu den gesetzlichen Voraussetzungen passen. Es kommt nicht nur darauf an, ob die Eltern getrennt sind.

Wichtig ist insbesondere, ob beim elterngeldberechtigten Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen. Außerdem darf der andere Elternteil weder mit diesem Elternteil noch mit dem Kind in einer Wohnung leben. Das ist eine sehr konkrete Voraussetzung und kein bloßes Bauchgefühl.

Auch die Betreuung durch den anderen Elternteil kann eine Rolle spielen. Wenn die Betreuung das Kindeswohl gefährden würde oder wenn der andere Elternteil das Kind wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung nicht betreuen kann, gibt es ebenfalls besondere Regelungen. Wirtschaftliche Gründe oder berufliche Verhinderung reichen dafür aber nicht aus.

14 Monate

Die zwei Partnermonate sind der wichtigste Vorteil.

Eltern haben zusammen 14 Monate Basiselterngeld. Zwei dieser Monate sind Partnermonate. Normalerweise kann eine Person höchstens 12 der 14 Monate allein nehmen. Bei Alleinerziehenden ist genau dieser Punkt anders.

Basiselterngeld

Alle 14 Monate allein nutzen

Ein alleinerziehender Elternteil kann auch die zwei Partnermonate allein beziehen, wenn die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug erfüllt sind. Dazu gehört gerade, dass sich das Einkommen aus Erwerbstätigkeit in zwei Lebensmonaten mindert. Das ist besonders wichtig, wenn der andere Elternteil praktisch keine Betreuung übernimmt oder nicht in die Elterngeldplanung einbezogen werden kann.

Zeitgrenze

Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat

Die 14 Monate Basiselterngeld müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes liegen. Wer später noch Elterngeld beziehen möchte, muss mit Elterngeld Plus oder dem Partnerschaftsbonus planen.

Einkommen

Ohne Einkommensminderung keine Partnermonate

Der alleinige Bezug der Partnermonate setzt eine Minderung des Erwerbseinkommens in zwei Lebensmonaten voraus. Wer vor der Geburt gar kein Erwerbseinkommen hatte, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass 14 Monate automatisch möglich sind.

Mutterschutz

Mutterschaftsleistungen zählen mit

Erhält die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen, sind die betroffenen Lebensmonate beim Elterngeld bereits belegt. Auch Alleinerziehende müssen deshalb Mutterschutz, Basiselterngeld und spätere Elterngeld Plus-Monate gemeinsam planen.

Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus allein erhalten

Der Partnerschaftsbonus wird häufig als Regelung für zwei Eltern verstanden, die beide in Teilzeit arbeiten. Für Alleinerziehende gibt es aber eine eigene Lösung: Liegen die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug vor, kann ein alleinerziehender Elternteil die Partnerschaftsbonusmonate allein bekommen.

Dafür muss der Elternteil in mindestens zwei und höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten im Arbeitszeitkorridor liegen. Dieser Korridor beträgt mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.

Das kann eine sehr gute Brücke in den Beruf sein. Gleichzeitig muss die Kinderbetreuung realistisch organisiert sein. Wer den Partnerschaftsbonus plant, sollte deshalb nicht nur auf die Monatsbeträge schauen, sondern auch auf Arbeitszeit, Betreuungsplatz, Fahrzeiten, Einkommen und die Frage, ob die Elterngeldmonate bis dorthin reichen.

Expertentipp von Michael Tell: Den Bonus nicht verschenken

Gerade Alleinerziehende brauchen häufig jeden Euro. Der Partnerschaftsbonus kann finanziell sehr wertvoll sein, wenn der Wiedereinstieg in Teilzeit richtig geplant wird. Die vier Partnerschaftsbonusmonate sollten deshalb nicht erst kurz vor dem Ende des Elterngeldbezugs entdeckt werden.

Steuerklasse II ist wichtig, aber nicht die ganze Prüfung

In der Praxis wird Alleinerziehen oft mit Steuerklasse II gleichgesetzt. Für das Elterngeld ist das zu kurz. Entscheidend sind die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Steuerklasse II kann ein starkes Indiz sein, ersetzt aber nicht die Prüfung der tatsächlichen Wohn- und Betreuungssituation.

Steuerklasse II kann außerdem für die Berechnung des Elterngeld-Netto wichtig sein, wenn sie im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag oder bei Gleichstand das neuere steuerliche Abzugsmerkmal ist. Wer sich während Schwangerschaft, Trennung oder Elternzeit in einer Übergangssituation befindet, sollte diese steuerliche Seite nicht nebenbei behandeln.

Wichtig ist auch: Unterhalt, Umgangsregelungen, Sorgerecht und Elterngeld sind nicht dasselbe. Gemeinsames Sorgerecht schließt Elterngeld für Alleinerziehende nicht automatisch aus. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil kann aber den alleinigen Bezug der Partnermonate verhindern.

Typische Fehler

Wo Alleinerziehende beim Elterngeld Geld verlieren

Viele Fehler entstehen nicht, weil Eltern etwas verschweigen wollen. Sie entstehen, weil der Antrag die Lebenswirklichkeit nicht gut erklärt.

Trennung nur behaupten

Wer getrennt ist, aber noch in derselben Wohnung lebt, muss besonders vorsichtig sein. Für den alleinigen Bezug der Partnermonate ist die Wohnsituation des anderen Elternteils ausdrücklich relevant.

Den Partnerschaftsbonus nicht einplanen

Viele Alleinerziehende planen nur die ersten Monate nach der Geburt. Dabei kann der Partnerschaftsbonus später eine wichtige finanzielle Stütze beim Wiedereinstieg sein.

Steuerklasse II falsch einordnen

Steuerklasse II ist ein wichtiges Indiz für Alleinerziehen. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug der Partnermonate erfüllt sind.

Wechselmodell falsch einordnen

Betreuen beide Eltern das Kind in getrennten Haushalten, muss sehr genau geprüft werden, wer in welchem Lebensmonat Elterngeld beziehen kann und ob die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug wirklich vorliegen.

Häufige Fragen zum Elterngeld für Alleinerziehende

Bekommen Alleinerziehende automatisch 14 Monate Basiselterngeld?

Nein. Alleinerziehende können die zwei Partnermonate allein erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und eine Minderung des Erwerbseinkommens in zwei Lebensmonaten.

Reicht Steuerklasse II für den alleinigen Bezug der Partnermonate?

Steuerklasse II ist ein wichtiges Indiz. Entscheidend sind aber die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Außerdem darf der andere Elternteil weder mit dem elterngeldberechtigten Elternteil noch mit dem Kind in einer Wohnung leben.

Können Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus allein erhalten?

Ja. Dafür müssen die Voraussetzungen für den alleinigen Bezug vorliegen. Zusätzlich muss der Elternteil in mindestens zwei bis höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Was ist bei getrennten Eltern besonders wichtig?

Der Antrag muss die tatsächliche Lebenssituation abbilden: Haushalt des Kindes, Betreuung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und die Rolle des anderen Elternteils. Eine Trennung allein reicht für den alleinigen Bezug der Partnermonate nicht aus.

Persönliche Einordnung

Alleinerziehende sollten kein Elterngeld verschenken.

Gerade bei Trennung, Steuerklasse II, Teilzeit, Unterhalt, Mutterschutz und Partnerschaftsbonus lohnt sich eine saubere Elterngeldplanung. In der Beratung prüfen wir, welche Monate möglich sind und wie der Antrag zur tatsächlichen Lebenssituation passt.