Beratung zum Elterngeld seit 2006

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Wohngeld

Das Wohngeld ist als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten gedacht. Es wird unterschieden in Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses.

Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, ist von den folgenden 3 Faktoren abhängig:

• Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

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• >Höhe der Einkommen der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

• Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Aufgrund der komplizierten Berechnung ist es leider nicht möglich, Ihnen konkretere Angaben zu machen. Wir lassen Sie aber natürlich nicht im Stich und bieten Ihnen hier die offiziellen Wohngeld-Tabellen an. Dort können Sie ablesen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld-Tabellen:

Ein-Personen-
Haushalt

Zwei-Personen-
Haushalt

Drei-Personen-
Haushalt

Vier-Personen-
Haushalt

Fünf-Personen-
Haushalt

Sechs-Personen-
Haushalt

Sieben-Personen-
Haushalt

Acht-Personen-
Haushalt

In der Broschüre "Wohngeld-Anmerkungen und Hinweise" finden Sie weitere Details. Beachten Sie bitte auch die Broschüre "Wohngeld-Mietenstufen".

Elterngeld Antragsservice

Details zum Antragsservice

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus über 1.500 Elterngeld Anträgen.

Das Team vom Antragsservice freut sich auf Ihren Kontakt:
Foto Tell
Herr Tell
• Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag)
• Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse
Foto HerfurthFoto Hähnert
Frau HerfurthFrau Hähnert
• Erfahrung aus mehr als 1.500 Elterngeld Anträgen
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