Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten (auch bei ungeklärter Vaterschaft). Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig.
Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Unterhaltsvorschuss entspricht den untersten Beträgen in der Unterhaltstabelle (Regelbetragssatz) abzüglich der Hälfte des Erstkindergeldes (77 €):
Alter des Kindes |
Neue Bundesländer |
Alte Bundesländer |
Bis 6 Jahre |
106 € monatlich |
122 € monatlich |