Sonstige Förderungen für Familien

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten (auch bei ungeklärter Vaterschaft). Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig.

Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Unterhaltsvorschuss entspricht den untersten Beträgen in der Unterhaltstabelle (Regelbetragssatz) abzüglich der Hälfte des Erstkindergeldes (77 €):

Alter des Kindes

Neue Bundesländer

Alte Bundesländer

Bis 6 Jahre
6–12 Jahre

106 € monatlich
145 € monatlich

122 € monatlich
164 € monatlich


Unser Tipp: Antragsservice zum Elterngeld
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