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| Michael Tell | Christine Herfurth |
Details (Michael Tell):
In vielen Branchen zahlen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern neben dem normalen monatlichen Arbeitsentgelt noch zusätzlich die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Höhe der VL ist in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich. Einige zahlen 40 Euro pro Monat, andere zahlen nur 13 Euro pro Monat und einige zahlen leider nichts. Bitte erfragen Sie den aktuellen VL-Betrag bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsrat.
Wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber VL gewährt werden, dann bekommen Sie das Geld nicht sofort ausgezahlt, sondern Sie müssen dem Arbeitgeber ein für die VL eingerichtets Konto bei einer Kapitalanlagegesellschaft nennen. Auf dieses Konto werden Ihre VL dann vom Arbeitgeber jeden Monat, 6 Jahre lang, direkt überwiesen. Nach den 6 Jahren bleibt das angesammelte Geld ein Jahr liegen und danach dürfen Sie frei darüber verfügen.
Sie haben auch die Möglichkeit einen VL-Vertrag vorzeitig ruhen zu lassen. Das heißt sie brauchen dann nicht 6 Jahre lang einzahlen, sondern können Ihre Zahlungen jederzeit einstellen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei allen Produkten. Erkundigen Sie sich am Besten vor dem Abschluss über die genauen Bedingungen Ihres Produkts.
In besonderen Fällen können Sie früher als nach 7 Jahren über Ihr Geld verfügen. Die genauen Bedingungen hängen von dem gewählten Produkt ab.
Sie dürfen neben den Ihnen vom Arbeitgeber gewährten VL auch noch Geld von Ihrem eigentlichen Gehalt einzahlen. Damit dieses Geld auch der staatlichen Förderung unterliegt, muss es ebenfalls vom Arbeitgber direkt an die Kapitalanlagegesellschaft überwiesen werden.
Für die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlten VL können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Dabei sind jedoch Verdienstgrenzen zu beachten.
Wenn Sie weniger als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.200 Euro) im Jahr zu versteuern haben, können Sie im Zuge Ihrer Einkommenssteuer-Erklärung beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage einreichen. Sie bekommen dann je nach Ihrer gewählten Kapitalanlage die folgende staatliche Förderung:
• Bausparen: 9 % Ihrer eingezahlten VL (Arbeitgeberbeitrag + Eigenbeitrag), maximal 43 Euro pro Jahr (Singles), bzw. 86 Euro (Verheiratete)
• Aktienfonds: 18 % Ihrer eingezahlten VL (Arbeitgeberbeitrag + Eigenbeitrag), maximal 72 Euro pro Jahr (Singles), bzw. 144 Euro (Verheiratete)
Wenn in einer Familie beide Elternteile VL anlegen, dann bekommen beide zusammen nicht mehr als 86 Euro (Bausparen), bzw. 144 Euro (Aktienfonds).
Für das Bausparen können Sie noch zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.
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www.elterngeld.net |
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