Verzeichnis der Sozialgerichte
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Elterngeldstelle nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst mit den zuständigen Mitarbeitern der Elterngeldstelle sprechen und dabei Ihren Standpunkt erläutern. Durch einen konstruktiven Dialog läßt sich so mancher Streitpunkt schon im Vorwege ausräumen.
Möchten Sie gegen den Elterngeldbescheid vorgehen, steht Ihnen zunächst das Mittel des Widerspruchs zur Verfügung. Sollte Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Je nach Bundesland ist es auch möglich, dass Sie sich sofort, also ohne einen vorigen Widerspruch, direkt an das Sozialgericht wenden können.
In Ihrem Elterngeldbescheid steht im Abschnitt "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsbehelf" die genaue Vorgehensweise und die genaue Frist, bis wann Sie gegen den Bescheid vorgehen können.
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Möchten Sie nähere Details zur Arbeit der Sozialgerichte wissen, dann besuchen Sie bitte die folgende Seite: Details zur Arbeitsweise der Sozialgerichte
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