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Mehrbedarfszuschlag

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Alleinerziehende mit Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) oder Anspruch auf Sozialhilfe erhalten einen Mehrbedarfszuschlag zur Regelleistung. Bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren gibt es 36% der Regelsatzleistung für einen Haushaltsvorstand. In anderen Fällen gibt es pro Kind 12%, höchstens aber 60% der Regelsatzleistung für einen Haushaltsvorstand.