Elterngeldgesetz Kommentar

Elterngeld-Kommentar zu § 27 des Elterngeldgesetzes


Elterngeld-Kommentar zu Absatz 1

Durch Absatz 1 der Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass für alle Kinder, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geboren werden, die das Erziehungsgeld betreffenden Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes anzuwenden sind; ein Anspruch auf Elterngeld besteht in diesen Fällen nicht.


Unser Tipp: Antragsservice zum Elterngeld
Unser Tipp: Antragsservice zum Elterngeld
English Version Bild der englischen Flagge