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Haushaltshilfe

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Mütter und Väter in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Haushaltshilfe, wenn ihnen insbesondere wegen einer Krankenhausbehandlung oder Kur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, werden den Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstattet (dies gilt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad).