Alleinerziehende, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld bzw. ein Freibetrag für Kinder zusteht, erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € jährlich. Der Entlastungsbetrag wird bei der Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II).