Elterngeldstellen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind die Landesämter für soziale Dienste für das Elterngeld zuständig.

Bitte machen Sie sich vor der Antragstellung mit den grundlegenden Regeln des Elterngeldes vertraut. Besuchen Sie dazu beispielsweise unsere Elterngeld-Wissen Seite oder führen Sie eine beispielhafte Berechnung des Elterngeldes mit unserem Elterngeldrechner durch.

Antragsservice

Die Regelungen des Elterngeldes sind sehr komplex. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antragsservice zu nutzen.

Verzeichnis der Elterngeldstellen in Schleswig-Holstein

Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg:

Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Heide
Neue Anlage 9, 25746 Heide
Telefon: 0481 6960, Fax: 0481 696 199, E-Mail: post.hei@lasd.landsh.de


Kreis Plön, Städte Kiel und Neumünster:

Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1-11 24534 Neumünster
Telefon: 04321 9135


Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Stadt Lübeck:

Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Lübeck
Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck
Telefon: 0451 14060, Fax: 0451 1406 499, E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de


Kreise Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg:

Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Schleswig
Seminarweg 6, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 8060, Fax: 04621 29583, E-Mail: post.sl@lasd.landsh.de

Formulare für den Elterngeld Antrag

Die Unterlagen für Ihren Elterngeldantrag können Sie sich auf der Seite Elterngeld Antrag ansehen und herunterladen.

Elterngeldrechner

Haben Sie Ihr Elterngeld bereits ausgerechnet? Falls nicht, dann können Sie es auf unsere Seite Elterngeldrechner jederzeit nachholen. Sie können dort auch verschiedenen Szenarien durchrechnen, um so Ihren Elterngeld Anspruch zu maximieren und den optimalen Antrag bei der Elterngeldstelle einzureichen.

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net

Erstellungsdatum: 01.10.2006
Letzte Änderung: 27.06.2023

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