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papasehrstolz
Anmeldedatum: 24.02.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.02.2012, 22:04 Titel: Partnermonate teils zu Hause, teils Teilzeit |
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Hallo,
mit unserem Sohn war meine Frau die ersten 12 Lebensmonate in Elternzeit. Nun möchte ich die zwei Partnermonate nehmen. Vorgesehen ist, dass ich exakt den 13. und 14. Lebensmonat nehme, davon 1,5 Monate komplett zu Hause bin, die restlichen 2 Wochen innerhalb der beiden Partnermonate Teilzeit mit 30 Std./Woche arbeite und für beide Monate Elterngeld bekomme; für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung selbstverständlich nur anteilig.
Spricht mit Blick auf Elternzeit und Elterngeld irgendetwas gesetzlich gegen diese Variante? Wie funktioniert für meine Frau in dieser Zeit die Krankenversicherung, die in dieser Zeit noch in Elternzeit (dann ohne Elterngeld) ist? Wieviel Urlaubsanspruch kann mir der AG bei dieser Elternzeitvariante abziehen, bei 30 Tagen Jahresurlaub? Meines Erachtens insgesamt irgendwas zwischen 3,75 und 5 Tagen, oder? Wie erfolgt bei dieser Variante die Berechnung des Elterngeldes - auch anhand des Durchschnitts der 12 Monate vor Geburt?
Herzlichen Dank vorab für die Antworten
papasehrstolz |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 27.02.2012, 23:05 Titel: |
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Also wenn diene Frau in Elternzeit ist, also einen AG hat, dann ist sei eh beitragsfrei weiter versichert. Da ist das Elterngeld nicht für entscheidend gewesen.
Es wird dann der komplette 14. LM als Teilzeitbeschäftigung angerechnet beim Elterngeld, weil immer in Lebensmonaten gerechnet wird.
Wenn dien Kind nich gerade am 1. oder 15. geboren ist, dann darf der AG maximal 2,5 Tage abziehen an Urlaub, also sogar nur 2, da ja der Urlaubsanspruch bei 0,5 aufgerundet wird.
Um dazu näheres sagen zu können müsste man wissen, wann dein Sohn geboren ist und ab wann du Teilzeit arbeitest. |
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papasehrstolz
Anmeldedatum: 24.02.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.02.2012, 23:14 Titel: |
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Herzlichen Dank schon einmal, Susannea! Unser Sohn ist am 18.04. geboren, also EZ für mich 18.04.-17.06. Komplett zu Hause 18.04.-03.06. Teilzeit 30 Std./Woche dann 04.06.-17.06.
Nochmals Dank vorab
papasehrstolz |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 28.02.2012, 10:53 Titel: |
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Somit ist nur der Mai komplett zuhause und der AG darf also nur um 1/12 den Urlaub kürzen.
Sprich dir stehen 11/12 von 30 Tagen zu, sind aufgerundet 28 Tage. Die anderne Monate bist du nicht komplett zuhause, also darf er nicht kürzen! |
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papasehrstolz
Anmeldedatum: 24.02.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 29.02.2012, 22:17 Titel: |
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| Auch hierfür vielen Dank, Susannea. |
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