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Vater: Antrag von 1- monatiger Elternzeit ab Geburt.HILFE!

 
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Bayern2011



Anmeldedatum: 24.08.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.08.2011, 17:11    Titel: Vater: Antrag von 1- monatiger Elternzeit ab Geburt.HILFE! Antworten mit Zitat

Unser Problem:

Mein Mann will GLEICH nach der Geburt seinen 1. Partnermonat nehmen… (in unserem Fall wäre es so: Berechneter Geburtstermin ist: 23.10. somit 23.10. - 22.11.)
Wie soll er diesen „Erziehungsurlaub“ beim AG beantragen? Schließlich wissen wir ja nicht WANN genau das Baby kommt. (Der richtige Entbindungstermin kann ja auch 2 oder mehr Wochen vorher oder nachher sein)
Aber laut Gesetz muss er doch 7 Wochen VOR Antritt des Erziehungsurlaubs den Antrag beim AG abgeben. Irgendwie verstehe ich nicht, wie das gehen soll. (zwecks Datumsangabe, Kündigungsschutz ect)

Soll er einfach 8 Wochen vor OFFIZIELLEN Geburtstermin den Antrag abgeben? Was passiert wenn Baby früher kommt? (Frist ist ja dann ned eingehalten) Könnte er gekündigt werden, wenn Baby später kommt? Einen datierten Zeitraum für die Elternzeit anzugeben bringt wohl nix, da ja die Daten nicht feststehen.

Genügt es, wenn man schreibt AB dEM ZEITUNKT DER GEBURT meines Kindes nehme ich 1 - monatige Elternzeit und meine Partnermonate 2+3 Elternzeit nehme ich im 7. Und 8. Lebensmonat des Kindes?
Oder kann der AG von meinem Mann ein genaues Datum/ bzw. datierten Zeitraum JETZT also noch VOR der Geburt des Kindes verlangen? (Nach der Geburt würde ich ja die genauen Daten mit der Geburtsurkunde ja nachreichen)
VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!!!!!
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Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 24.08.2011, 20:31    Titel: Re: Vater: Antrag von 1- monatiger Elternzeit ab Geburt.HILF Antworten mit Zitat

Bayern2011 hat Folgendes geschrieben:
Soll er einfach 8 Wochen vor OFFIZIELLEN Geburtstermin den Antrag abgeben? Was passiert wenn Baby früher kommt? (Frist ist ja dann ned eingehalten) Könnte er gekündigt werden, wenn Baby später kommt? Einen datierten Zeitraum für die Elternzeit anzugeben bringt wohl nix, da ja die Daten nicht feststehen.

Genügt es, wenn man schreibt AB dEM ZEITUNKT DER GEBURT meines Kindes nehme ich 1 - monatige Elternzeit und meine Partnermonate 2+3 Elternzeit nehme ich im 7. Und 8. Lebensmonat des Kindes?
Oder kann der AG von meinem Mann ein genaues Datum/ bzw. datierten Zeitraum JETZT also noch VOR der Geburt des Kindes verlangen? (Nach der Geburt würde ich ja die genauen Daten mit der Geburtsurkunde ja nachreichen)
VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!!!!!

Ja, einfach 7-8 Wochen vor VET abgeben.
Wenn das Kind früher kommt ist es einer dieser wichtigen Gründe laut BEEg, kommt das Kind später besteht ja der Anspruch noch nicht!
Nein, gekündigt werden kann er nicht in der Zeit (wohl aber zwischen dem 1. und 7. LM!).
Er schreibt ab der Geburt, voraussichtlicher Geburtstermin xxx. Den genauen Geburtstermin reiche ich unverzüglich mit der Geburt nach!
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Bayern2011



Anmeldedatum: 24.08.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.08.2011, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN DANK FÜR ALL DIE MÜHE!!!!
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