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Cassie83
Anmeldedatum: 09.01.2011 Beiträge: 7
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Verfasst am: 18.05.2011, 12:06 Titel: "Vaterzeit" |
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Hallo zusammen!
Ich und mein Mann erwarten unser zweites Kind (Entbindungstermin 16.08.2011). Jetzt ist es so, dass mein Mann 12 Monate in Elternzeit gehen will. Da wir nicht genau wissen, wann unser Kind zur Welt kommt, wollen wir, dass er ab 01.09. für 12 Monate zu Hause bleibt. Ich bin als Mutter ja sowieso die ersten 8 Wochen nach der Geburt zu Hause. Nach den 8 Wochen gehe ich wieder Teilzeit arbeiten.
Jetzt meine Frage. Geht das so überhaupt? Ich meine, dass ich 2 Monate nach der Geburt zu Hause bin, mein Mann dann ab 01.09. für 12 Monate und ich dann nach den 2 Monaten Mutterschutz Teilzeit arbeite? |
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Cassie83
Anmeldedatum: 09.01.2011 Beiträge: 7
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Verfasst am: 18.05.2011, 12:19 Titel: |
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Noch mal ich. Das Problem was wir haben ist ja folgendes: Männe will eigentl. ab Geburt zu Hause bleiben. Also wären wir quasi 2 Monate zusammen zu Hause. Jetzt muss er das ja seinem AG mitteilen, aber wie soll das denn gehen wenn wir den Geburtstermin gar nicht wissen? Das Kind kann ja locker 2 Wochen zu früh oder zu spät kommen  |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 18.05.2011, 22:01 Titel: |
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Ab 1.9. ist total blödsinnig und nach den 8 Wochen auch, denn beides sind keine ganzen Lebensmoante und verschenkt Geld!
Ab Geburt ist ganz einfach, er gibt 7 Wochen vor demvoraussichtlichen Entbindungstermin spätestens an, dass er ab Geburt, voraussichtlich ab dem zuhause bleiben will. KOmmt das Kind früher, dann ist er ab Geburt mit kürzere Zeit in Elternzeit, kommt es später steht ihm Elternzeit ja erst ab der geburt zu! |
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Cassie83
Anmeldedatum: 09.01.2011 Beiträge: 7
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Verfasst am: 19.05.2011, 08:35 Titel: |
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| Ok, aber eine Frage hab ich noch. Angenommen er sagt, er bleibt ab 16.08. zu Hause, weil Entbindungstermin. Das Kind kommt aber erst am 31.08. Das heißt doch dann, dass sein Chef ihn ab 16.08. freistellt, obwohl das Kind noch nicht da ist. Ist der Chef denn verpflichtet ihn bis zur Geburt zu beschäftigen? Wenn nein, was ist dann mit den Tagen? |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 19.05.2011, 14:15 Titel: |
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| Er darf nciht ab dem 16.8. zuhause bleiben, weil er keinen Anspruch auf Elternzeit hat und nur so darf er ja freigestellt werden, ansonsten sind sowohl der AG als auch der AN an den Arbeitsvertrag gebunden, sprich der Chef muss ihn weiter beschäftigen. |
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milani7p Site Admin
Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20.05.2011, 11:56 Titel: |
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Zu deiner Frage, ob die Aufteilung funktioniert:
Richtig, ihr könnt noch nicht genau wissen, wann euer Kind denn nun zur Welt kommt. In Bezug auf Elterngeld ist aber das Folgende wichtig: Kommt euer Baby vor dem errechneten Geburtstermin zu Welt, verlängert sich deine Mutterschutzfrist um die Tage, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest. Unter Umständen reicht dein Mutterschutz dann bis in den dritten Lebensmonat eures Kindes hinein. Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter (wenn auch nur einen Tag) Mutterschaftsgeld bezieht, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragt. Trifft das also auf euch zu, weil euer Kind früher zur Welt kommt als geplant, wärest du gezwungen, mindestens für die ersten drei Lebensmonate des Babys Elterngeld zu beantragen. Entsprechend blieben noch elf Monate für den Papa übrig. |
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fleissige
Anmeldedatum: 08.03.2011 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.05.2011, 08:27 Titel: |
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| Sehr gut beschrieben, wie ein richtiger Profie. Klasse und danke. |
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