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Jule79
Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: 24.05.2011, 09:44 Titel: Elternzeit Vater |
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Hallo!
Unser Sohn wurde am 15.4.11 geboren. Ich habe nun für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld nehme ich vom 1.-12.Lebensmonat.
Mein Mann möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Bis zu welchem Monat kann er das tun? Nur bis zum 12.LM?
Der AG meines Mannes zieht ihm dann pro Monat 2,5 Tage Urlaub ab. Ist das korrekt?
Liebe Grüße
Jule |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 24.05.2011, 12:42 Titel: |
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Nur bis zum 14. LM, also bis 14.6. muss er fertig sein.
Nein, dass ist nicht korrekt.
Er darf maximal einen Monat abziehen, wenn er die beiden Moante nacheinander nimmt, denn es ist nur ein kompletter Kalendermoant (muss vom 1. bis letzten Tag des Monats mit Elterngeld sein) dabei.
Also nur 2,5 Tage weniger Urlaub. Somit sogar nur 2 Tage, weil aufgerundet wird bei halben Tagen die übrig bleiben. |
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Jule79
Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: 27.05.2011, 13:52 Titel: |
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Hallo!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Mann möchte gerne die 2 Monate Elternzeit splitten. 4 Wochen in diesem Jahr und die anderen 4 Wochen dann 2012.
Der Arbeitgeber meines Mannes hat gesagt er muss spätestens am 15.3.2012 seinen 2.Monat Elternzeit nehmen. Kam mir auch komisch vor.
Da er nun vom 15.11.11 den ersten Monat nimmt und vom 15.3.12 den zweiten Monat, dürfen sie ihm keinen Urlaub abziehen. Oder sehe ich das falsch?
LG Jule |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 27.05.2011, 19:29 Titel: |
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| Jule79 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Mann möchte gerne die 2 Monate Elternzeit splitten. 4 Wochen in diesem Jahr und die anderen 4 Wochen dann 2012.
Der Arbeitgeber meines Mannes hat gesagt er muss spätestens am 15.3.2012 seinen 2.Monat Elternzeit nehmen. Kam mir auch komisch vor.
Da er nun vom 15.11.11 den ersten Monat nimmt und vom 15.3.12 den zweiten Monat, dürfen sie ihm keinen Urlaub abziehen. Oder sehe ich das falsch?
LG Jule |
Achtung, ein Monat hat mehr als 4 Wochen, wenn er nciht richtig Aufwand und Verlust beim Elterngeld haben will, dann nimmt er einen kompletten Lebensmonat.
Genau, damit darf keinerlei Urlaub gekürzt werden. Nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html (§17 BEEG, Absatz 1, Satz 1.) |
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Jule79
Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: 30.05.2011, 09:55 Titel: |
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Hallo!
Hab nochmal ganz kurz ne Frage zu den Lebensmonaten.
Unser Sohn ist ja am 15.4.11 geboren. Wenn mein Mann nun im November die Elternzeit nimmt heißt das vom 15.11. - 14.12.11?
Und im März 2012 vom 15.3. - 14.4.12?
Liebe Grüße
Jule |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 30.05.2011, 15:19 Titel: |
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| Genau so. |
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