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Kreuzbergerin
Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.11.2010, 06:03 Titel: Redakteurin - mal frei mal sozialversicherungspfl. |
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Hallo, habe mich durch viele Forenfragen und Texte gelesen, aber für meinen speziellen Fall keine Antwort gefunden. Ich habe 2010 durchgängig als Selbstständige gearbeitet. Mein VET ist der 23.12.10 ich hoffe er kommt dieses Jahr, damit 2009 als Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld herangezogen wird, da habe ich wesentlich besser verdient. Allerdings hatte ich letztes Jahr auch mehrere Monate sozialversicherungspflichtige Verträge - ich habe über drei Monate als feste Freie bei einem Sender gearbeitet, d.h. ich wurde zum Teil sozialversicherungspflichtig und zum Teil als Freie abgerechnet, dann hatte ich von Okt-Mitte Dez. wieder einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag. Meine Berufsbezeichnung ist dabei immer die gleiche... Nun habe ich gelesen, dass die versicherungspflichten Einkünfte nur dann angerechnet werden, wenn sie "durchgängig" erzielt wurden. Nun ist es bei mir nicht so dass ich selbständig der Tätigkeit X nachgehe und sozialversicherungspflichtig ist es die Tätigkeit Y... wird dies von der Elterngeldstelle genauso gesehen und alle Einkünfte zusammengerechnet? Wie kann ich gleich bei meinem Antrag sicher gehen, dass mein Steuerbescheid von beiden Einkünften (selbstständige und sozialversicherungspflichtige) berücksichtigt wird?!
Vielen Dank für Hinweise und Erfahrungen!!! |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 20.11.2010, 10:03 Titel: |
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Angerechnet wird es auf jeden Fall, aber damit darf nicht das Jahr 2009 genommen werden, sondern es zählen die letzten 12 kompletten Monate vor der Geburt!
Bei Geburt am Termin also Dezember 2009 bis November 2010.
Eigentlich wird da immer automatisch beides berechnet, wenn du das angibst! |
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