Elterngeld www.elterngeld.net
Forum zum Elterngeld
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
Elterngeld

NEU: Antrags-Service zum Elterngeld

Redakteurin - mal frei mal sozialversicherungspfl.

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kreuzbergerin



Anmeldedatum: 30.08.2010
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.2010, 06:03    Titel: Redakteurin - mal frei mal sozialversicherungspfl. Antworten mit Zitat

Hallo, habe mich durch viele Forenfragen und Texte gelesen, aber für meinen speziellen Fall keine Antwort gefunden. Ich habe 2010 durchgängig als Selbstständige gearbeitet. Mein VET ist der 23.12.10 ich hoffe er kommt dieses Jahr, damit 2009 als Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld herangezogen wird, da habe ich wesentlich besser verdient. Allerdings hatte ich letztes Jahr auch mehrere Monate sozialversicherungspflichtige Verträge - ich habe über drei Monate als feste Freie bei einem Sender gearbeitet, d.h. ich wurde zum Teil sozialversicherungspflichtig und zum Teil als Freie abgerechnet, dann hatte ich von Okt-Mitte Dez. wieder einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag. Meine Berufsbezeichnung ist dabei immer die gleiche... Nun habe ich gelesen, dass die versicherungspflichten Einkünfte nur dann angerechnet werden, wenn sie "durchgängig" erzielt wurden. Nun ist es bei mir nicht so dass ich selbständig der Tätigkeit X nachgehe und sozialversicherungspflichtig ist es die Tätigkeit Y... wird dies von der Elterngeldstelle genauso gesehen und alle Einkünfte zusammengerechnet? Wie kann ich gleich bei meinem Antrag sicher gehen, dass mein Steuerbescheid von beiden Einkünften (selbstständige und sozialversicherungspflichtige) berücksichtigt wird?!
Vielen Dank für Hinweise und Erfahrungen!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 20.11.2010, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Angerechnet wird es auf jeden Fall, aber damit darf nicht das Jahr 2009 genommen werden, sondern es zählen die letzten 12 kompletten Monate vor der Geburt!
Bei Geburt am Termin also Dezember 2009 bis November 2010.

Eigentlich wird da immer automatisch beides berechnet, wenn du das angibst!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de