Elterngeld www.elterngeld.net
Forum zum Elterngeld
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
Elterngeld

NEU: Antrags-Service zum Elterngeld

Berechnung Elterngeld in Partnermonate - Minijob!

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
alexi748



Anmeldedatum: 21.10.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 21:51    Titel: Berechnung Elterngeld in Partnermonate - Minijob! Antworten mit Zitat

Hallo,
habe eine Frage zur Berechnung:
ich werde im 3./4. LM Elternzeit nehmen und in dieser Zeit wenige Stunden auf 400,- € Basis bei meinem alten AG arbeiten.

Berechnung richtig???:
mein Netto: 2020,- abzügl. WK-Pauschale 76,67=1943,-
Einkommen während Elternzeit: 360,- abzügl. WK-Pauschale 76,67=283,-
=>Diff. der Einkommen vor/nach der Geburt: 1660,- davon 67%=1112,- Elterngeld plus eben mein Einkommen von 360,- ist in Summe 1472,- Euro

Ist das so richtig, oder ist da irgendwo ein Denkfehler? Denn wenn ich nicht arbeiten gehen würde, bekäme ich ja 67% von 1943,-=1301,- Euro
d.h. ich gehe für 360,- Euro die enspr. Wochenstunden arbeiten, habe aber im Endefekt nur rd. 170,- Euro mehr in der Tasche?!?

Den 400,- €-Job mache ich auch eigentlich nur, damit ich keine Fehlzeiten in der RV habe - ist das überhaupt sinnvoll so?

Vielen Dank für Info´s
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

DAs stimmt und ich finde das auch richtig.

Sinnvoll wegen der Fehlzeiten ist es nur, wenn du da die RV aufstockst!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
alexi748



Anmeldedatum: 21.10.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die super schnelle Antwort!

Was meinst du mit "die RV aufstockst"? Meinst du die pauschalen 15%, die der AG abführt auf 19,irgendwas% aufstocken?

Grüße
Christoph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 29.10.2010, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

alexi748 hat Folgendes geschrieben:
Danke für die super schnelle Antwort!

Was meinst du mit "die RV aufstockst"? Meinst du die pauschalen 15%, die der AG abführt auf 19,irgendwas% aufstocken?

Grüße
Christoph

Genau, denn sonst entsteht ja trotzdem die Lücke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de