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Finchen.s
Anmeldedatum: 12.06.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 02.08.2010, 14:37 Titel: 400 Euro Job und einige Fragen |
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Hallo,
ich bin etwas verunsichert bzgl. meines Elterngeldantrages und hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen...
kurz ein paar Hintergundinfos: unser Sohn wurde am 15.07.2010 geboren... Ich habe in 2010 vor der Geburt auf 400 Euro-Basis gearbeitet (mit LSt-Abzug).
In 2009 habe ich noch 410 Euro verdient, entsprechend mit RV-Abzug.
Ab 24. Mai war ich dann im Mutterschutz.
So..jetzt habe ich vom AG 2,25 Euro Mutterschaftsgeld bekommen und diese einmaligen 210 Euro...
Muss ich jetzt bei Antragstellung die Bescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen? Wenn ja, für welche Monate.. Juli 09 bis Juni 10?
Oder brauch ich das gar nicht und es reichen die Gehaltsabrechnungen?
Ist alles ein bisschen kurios, finde ich..
Der eine Online-Rechner sagt, ich bekomme "nur" 300 Euro Elterngeld, ein anderer Rechner hat knapp 350 Euro ermittelt. Wenn ich sicher wüsste, dass ich die 300 Euro bekomme, brauch ich auf dem Antrag ja nur ankreuzen, dass ich den Mindesbetrag bekomme und fertig... nur, ist das auch so.. ich steig grad nicht mehr durch
Ich bin auch grad bzgl. des Mutterschaftsgeldes unsicher.. ich hab ja welches bekommen..welche Monate sind denn in meinem Fall jetzt Bemessungsgrundlage?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen... die schlaflosen Nächte schaden grade meinem Denkvermögen *grins*
Vielen dank schonmal im Voraus,
Lg
Christina |
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Michael Vaupel
Anmeldedatum: 19.01.2008 Beiträge: 70 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 06.08.2010, 17:08 Titel: |
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Hallo, hier eine Antwort
a)"In 2009 habe ich noch 410 Euro verdient":
für diese Monate ist die Rechnung
410 Euro minus SV-Abzug-76,67 ( =monatliche Werbungskostenpauschale nach §2 Abs. 7 Satz 1 BEEG)
b)"Ich habe in 2010 vor der Geburt auf 400 Euro-Basis gearbeitet (mit LSt-Abzug)"
Sie meinen mit Lohnsteuerabzug sicherlich die Pauschalsteuer bei Minijobbern ?!. Diese Pauschalsteuer darf nicht vom Lohn abgezogen werden, auch entfällt ein Werbungskostenabzug, also sind diese Monate mit 400 Euro anzusetzen.
c) "Muss ich jetzt bei Antragstellung die Bescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen"
Ja, denn Beginn und Ende der Mutterschutzfrist und Leistungen von Arbeitgebern oder/und Krankenkasse in der Mutterschutzfrist sind zu bescheinigen nach §3 Abs. 1 BEEG
d) 24. Mai war ich dann im Mutterschutz
damit gelten dann die Monate 5/09 bis 4/10 als Bemessungsmonate.
e)Der Zahlbetrag ergibt sich nun durch die Addition der Nettobeträge und dann wieder durch 12 teilen ( entweder liegt der Nettogesamtbetrag über 3600 nach obiger Darstellung, dann gibt es auch mehr als 300 Euro Elterngeld oder eben nicht.
MFG
T.K. aus He |
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